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Arbeiten Sie noch oder weihnachten Sie schon?

Guten Tag Frau Do,

ist es wirklich schon 12 Monate und 24 Newsletter her, dass wir Ihnen das letzte Mal ein frohes Weihnachtsfest gewünscht haben? Mir kommt es vor, als sei das erst gestern gewesen.

Es war ja einiges los dieses Jahr. Erinnern Sie sich? Diese Themen haben uns u. a. beschäftigt: Klimaschutz und „Fridays for future“, die Gesundheit von Angela Merkel, die Rettungsaktion von Kapitänin Carola Rackete, die Diskussionen um den Brexit, Rezession und Wirtschaftskrise. Karl Lagerfeld ist gestorben. Dafür hat Prinz Harry einen Sohn bekommen, Greta Thunberg den Friedensnobelpreis hingegen nicht. Ein Jahr voller schöner, lustiger und auch trauriger Momente. So wie das Leben nun einmal ist – in privater und natürlich auch in betrieblicher Hinsicht.

Auch Sie und Ihr Gremium werden dieses Jahr wahrscheinlich eine Berg- und Talbahnfahrt hinter sich haben. Sie haben vieles erreicht und sind manchmal vielleicht auch gescheitert. Das macht nichts. Nächstes Jahr starten wir alle wieder durch. Wir hoffen, dass wir mit unseren Newslettern Ihre Arbeit an der ein oder anderen Stelle erleichtern oder sogar bereichern konnten. Denn genau das möchten wir auch weiterhin tun.

Das gesamte ifb-Team wünscht Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und ein glückliches, erfolgreiches und vor allem gesundes 2020.
 
Ihre Ines Heinsius von der ifb-Redaktion
 
Aktuelle Rechtsprechung
Zustimmung aller Betriebsräte bei Einstellung eines Arbeitnehmers für mehrere Standorte
 
Wird ein Arbeitnehmer mit Personalverantwortung für mehrere Betriebe des Arbeitgebers eingestellt, muss die Zustimmung aller örtlichen Betriebsräte eingeholt werden, auch wenn im Arbeitsvertrag nur ein Dienstort bestimmt ist. Der Gesamtbetriebsrat ist nicht zuständig.
Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 22. Oktober 2019, 1 ABR 13/18
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BAG: Entgeltfortzahlung bei Folgeerkrankung?
 
Ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist grundsätzlich auf die Dauer von sechs Wochen beschränkt. Dies gilt auch dann, wenn während der Erkrankung eine neue Krankheit auftritt, die auf einer anderen Ursache beruht. Ein Anspruch besteht nur dann, wenn die erste Erkrankung bereits beendet war.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11. Dezember 2019, 5 AZR 505/17
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Crowdworker sind keine Arbeitnehmer
 
Eine Vereinbarung eines Crowdworkers mit dem Betreiber einer Internetplattform, die keine Verpflichtung zur Übernahme von Aufträgen enthält, begründet kein Arbeitsverhältnis.
Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 04.12.2019 – 8 Sa 146/19
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ifb-Service:
der betriebsrat – die neue Ausgabe ist online!
 
Die Schlagzeilen über Zalando überschlugen sich in den letzten Wochen. Grund ist eine Software, mit der sich Kollegen gegenseitig bewerten. Lesen Sie in der neuen Ausgabe von „der betriebsrat“, wie Sie als Interessenvertreter damit umgehen. Außerdem erwarten Sie viele weitere aktuelle Themen in unserer Online-Zeitschrift – jetzt gleich reinschauen!
Zur neuen Ausgabe
 
Kurz gemeldet
Künstliche Intelligenz in Betrieben wird gefördert
 
Vor einem Jahr hat die Bundesregierung die nationale KI-Strategie aufgesetzt, um die Entwicklung und Anwendung Künstlicher Intelligenz (KI) zu fördern. Nun folgt die Umsetzung: Bis Ende 2023 sollen mit insgesamt bis zu 15 Millionen Euro sogenannte „Lern- und Experimentierräume“ in Betrieben gefördert werden. Unternehmen, Beschäftigten und Sozialpartnern soll so die Möglichkeit gegeben werden, die Anwendung von Künstlicher Intelligenz zu erproben. Dabei wird der Transfer der Technologien in die Betriebe gefördert und die Teilhabe der Beschäftigten unterstützt.
Quelle: bmas.de
 
 
Immer mehr Berufstätige über 60
 
Die Zahl der über 60-jährigen Berufstätigen ist deutlich gestiegen: Waren es 2007 noch ca. 900.000, sind es inzwischen mehr als 2,6 Millionen. Als Ursache gilt neben finanziellen Gründen auch die Freude am Arbeiten. Am meisten Beschäftigte über 60 gibt es bei der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung (12,3 %) sowie in der Branche Erziehung und Unterricht (10,8 %). Beamte sind nicht eingerechnet. Auch in anderen europäischen Ländern stieg der Anteil älterer Beschäftigter. Im Schnitt sind die arbeitenden Älteren aber zufriedener und gesünder als ihre nicht erwerbstätigen Altersgenossen.
Quelle: spiegel.de
 
 
Unternehmenskultur oft Hindernis bei Homeoffice
 
Weshalb nach wie vor nur wenige Mitarbeiter von zu Hause arbeiten, haben zwei Wissenschaftlerinnen des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) und der Universität Bielefeld untersucht. Fast 80 % der Befragten glauben, Homeoffice passe nicht zu ihrem Job. Etwa 70 % meinen, ihre Anwesenheit sei dem Chef wichtig. Auch die Unternehmenskultur spielt eine wichtige Rolle: Sie hält Frauen öfter davon ab, im Homeoffice zu arbeiten als Männer, denn Frauen fürchten häufiger, sich damit beruflich zu schaden. Ein gesetzliches Recht auf Homeoffice würde deshalb vor allem Frauen helfen.
Quelle: boeckler.de
 
Seminartipp
Diversity Management als Chance für die Unternehmenskultur
Die Vielfalt der Belegschaft erkennen und nutzen!
 
Antidiskriminierung und Gleichstellung gelten nicht länger als lästige Pflichtaufgabe. Im Gegenteil: Unterschiede in der Belegschaft werden geschätzt. Firmen, die unabhängig von Alter, Geschlecht, Migrationshintergrund oder Behinderung alle Mitarbeiter gleichermaßen fördern, können sich wichtige Wettbewerbsvorteile sichern. Hier ist auch der Betriebsrat gefragt. Von den rechtlichen Vorgaben über wirksame Instrumente des Vielfaltsmanagements bis zu konkreten Beispielen: Dieses Seminar hilft Ihnen, Ungerechtigkeiten zu verhindern und ein tragfähiges Diversity Management in Ihrem Betrieb aufzubauen.
Weitere Infos und alle Termine:
www.ifb.de/988
 
Neues vom Betriebsrats-Blog
 
Fetten Respekt? „Respektrente“ ist das Wort des Jahres 2019
 
Jedes Jahr suchen Sprachwissenschaftler Wörter und Wendungen, die in den vergangenen Wochen und Monaten in Wirtschaft, Gesellschaft und Politik eine besondere Bedeutung erlangt haben. Dieses Jahr hat sich die Gesellschaft für deutsche Sprache für „Respektrente“ als Wort des Jahres entschieden. Aus inhaltlicher Sicht ist es ein hochinteressantes Thema, besonders auch für betriebliche Interessenvertreter. Mehr dazu lesen Sie auf unserem Blog.
Zum Blog
 
Gut zu wissen
Was ist eigentlich die Konjunkturampel?
 
Der Konjunkturindikator ermittelt, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass Deutschland innerhalb der nächsten drei Monate eine Rezession (Ampelphase rot) oder einen Boom (Ampelphase grün) erlebt. Als Basis dienen bestimmte Konstellationen von Frühindikatoren, die in der Vergangenheit eine Rezession oder einen Boom zur Folge hatten. Hierfür werden sowohl Finanzmarktdaten als auch realwirtschaftliche Daten und Stimmungsindikatoren herangezogen. Neben Rezessions- und Boomphasen kennt der Konjunkturindikator auch Übergangsphasen: Bei einem durchschnittlichen Wachstum der ökonomischen Aktivität steht die Ampel auf grün-gelb, bei erhöhter konjunktureller Unsicherheit auf gelb-rot – wie derzeit der Fall.
 
Buchtipp
 
Dinosaurier AG
Martin Fritsch, Springer-Verlag GmbH
 
Vor dem Jahr 1990 geborene Leser riskieren das professionelle Aussterben. Sie haben das Internet nicht mit der Muttermilch aufgesogen und erinnern sich an ein Leben ohne Smartphones. Falls sie darüber hinaus noch für eine Dinosaurier AG arbeiten, ist eh alles zu spät. Dieses Buch erlaubt es Ihnen, festzustellen, ob Sie für einen kurz vor dem Aussterben stehenden Dinosaurier tätig sind und wie Sie sich und Ihr Unternehmen aus der Kreidezeit in das dritte Jahrtausend katapultieren können.
 
19,99 €
Zum Buch
 
Standorte, die einen Besuch wert sind
 
Rostock
Die Hansestadt an der Warnow
 
Imposante Kirchen, Bürgerhäuser und die Reste der mittelalterlichen Stadtmauer mit zahlreichen erhaltenen Toren und Türmen zeugen vom Einfluss Rostocks als wohlhabende Hansestadt. Sehenswert ist neben der Altstadt auch der historische Stadthafen mit seinen Gebäuden im Stil der Backsteingotik. Die Uferpromenade entlang des Hafens lädt ein, bei einem Spaziergang den Seminartag ausklingen zu lassen.
Jetzt Rostock entdecken
 
Wegen großer Nachfrage - Zusatztermin
PC-Kenntnisse für den Betriebsrat Teil I
So nutzen Sie Ihren Computer für effektive Betriebsratsarbeit
 
Mit einer Fülle von praktischen Beispielen bietet dieser Grundkurs alles, was Betriebsräte in Sachen PC-Anwendung wissen müssen. Direkt am eigenen Rechner lernen Sie, wie Sie die Funktionen von Windows optimal nutzen. Natürlich kommen auch E-Mails und Internetrecherche nicht zu kurz. Zudem machen wir Sie mit Word, Excel und PowerPoint vertraut.
Weitere Infos und alle Termine:
www.ifb.de/134
 
 
 
ifb - Institut zur Fortbildung von Betriebsräten KG
Prof.-Becker-Weg 16
82418 Seehausen am Staffelsee
Telefon: 0 88 41 / 61 12-20
Telefax: 0 88 41 / 61 12-151

E-Mail: info@ifb.de
Internet: www.ifb.de

Redaktion: Julia Friedrich, Ines Heinsius, Stephan Sägmüller, Renate Tobin, Andreas Wilhelm
Abonnenten: 38.736
Deutsche Bibliothek: ISSN 1611-8065

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