Fußballgucken mit den Angestellten als Betriebsfest

 
   
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 06 | 2018 
 

Liebe Leserin, lieber Leser,

normalerweise schreibe ich das Manuskript für diesen Newsletter schon am Freitag. Dieses Mal nicht, die Zeit war zu knapp: Wir hatten am Freitag ab mittags Sommerfest. Schön wars, lustig und mit toller Verpflegung :) Es ist nett, sich mal außerhalb von Büro oder Besprechungsraum mit Kollegen zu unterhalten und auch mal Leute von anderen Standorten zu treffen, die man sonst eigentlich nur per E-Mail, Telefon oder Skype kennt.

Geht Ihnen das auch so? Dann ist jetzt der ideale Zeitpunkt für ein Sommerfest! Bis Sie alles organisiert haben, hat auch die Fußball-WM begonnen. Warum also nicht zusammen Fußball schauen und gemeinsam oder gegeneinander den persönlichen Favoriten anfeuern? Wir wünschen Ihnen und Ihren Mitarbeitern viel Spaß dabei - und beteiligen uns mit ein paar Hinweisen im ersten Beitrag an der Organisation. Die ersten drei Spieltermine der deutschen Mannschaft liefern wir gleich mit.

 
Maike Backhaus
Bis zum nächsten Mal
Ihre
Maike Backhaus
Maike Backhaus
Redaktion Steuertipps
 
   
 

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» Sommerfest
Bald gehts los: Fußballgucken mit den Angestellten als Betriebsfest
» Webinare
Unsere neue Webinar-Reihe von Steuertipps
» Betriebsrente
Wann gehört die Rente dem Arbeitnehmer?
» Immobilien
Grundstück erst finanziert, dann geerbt
 
   
 
   
 

Bald gehts los: Fußballgucken mit den Angestellten als Betriebsfest

Aufwendungen für betriebliche Veranstaltungen mit gesellschaftlichem Charakter sind Betriebsausgaben. Ärgerlich wird es, wenn das Finanzamt die Ausgaben als versteckten Arbeitslohn ansieht und Lohnsteuer fordert. Wir sagen Ihnen, worauf Sie achten müssen!

 

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Wann gehört die Rente dem Arbeitnehmer?

Betriebsrenten sollen auch die Betriebstreue von Arbeitnehmern belohnen. Daher spielen Regeln zur sogenannten Unverfallbarkeit der Betriebsrenten seit jeher eine große Rolle. Auch durch den Druck aus Brüssel sind dabei die deutschen Regeln, die Arbeitnehmer traditionell stark benachteiligt haben, Stück für Stück nachgebessert worden. Seit Anfang dieses Jahres erfolgte der nächste Schritt – allerdings nur für Neuverträge. Für bereits bestehende betriebliche Altervorsorgeverträge gilt weiterhin das alte Recht.

 

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Grundstück erst finanziert, dann geerbt

Die Finanzierung später geerbter Grundstücke führt nicht zu Steuerentlastung, entschied das FG Mecklenburg-Vorpommern in einem Fall, in dem eine Tochter Zinszahlungen für die Finanzierung von Wohnungen ihrer Mutter geleistet und die Wohnungen später geerbt hatte.

 

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 Leben & Ereignisse 
 
Selbstständigkeit
Als Selbstständiger kann man alles absetzen - so denken viele. Ganz so einfach ist es nicht. Ob Betriebs-PKW, GWG oder Umsatzsteuer - um die steuerlichen Möglichkeiten zu nutzen, ist Vorsicht geboten. Aber richtig ist: Der Spielraum ist groß.
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