Im jahrelangen Streit um das Millionenerbe der Brauerei-Familie Veltins geht der jüngste Bruder weiter leer aus. Das Landgericht Arnsberg wies gestern die Klage von Carl Clemens Veltins, 63, gegen seine Schwestern als unbegründet zurück. Das von Veltins infrage gestellte Testament seiner 1994 gestorbenen Mutter sei wirksam, sagte die Vorsitzende Richterin. Auch die Enterbung eines Kindes sei zu respektieren, führte sie aus. Ansprüche auf den geltend gemachten Pflichtanteil seien verjährt.
Der Streitwert lag bei 30 Millionen Euro. Carl Clemens Veltins hatte einen angemessenen Anteil am Erbe seiner Mutter, der langjährigen Firmenchefin, verlangt. Kurz nach seinem 18. Geburtstag hatte er jedoch schriftlich auf den Pflichtteil verzichtet. Vor Gericht wandte er ein, die Tragweite seiner Unterschrift damals nicht gekannt zu haben. Nach einer durchzechten Nacht habe seine Mutter ihn überrumpelt. Für Nachfragen sei kein Platz gewesen: „Wenn sie meine Mutter gekannt hätten, wüssten sie, dass da kein Widerspruch geduldet war“, so Veltins.
Das Testament, so seine Argumentation, das seine Schwestern bedachte und ihn, den jüngsten Sohn, enterbte, sei unwirksam. Seine Mutter sei durch Krankheit und Wesensveränderung nicht mehr testierfähig gewesen. Den Beweis dafür habe er allerdings nicht erbracht, urteilte das Gericht.
Veltins ist nach Krombacher und Bitburger die meistgetrunkene Biermarke. Der Umsatz der Brauerei aus dem Hochsauerlandkreis lag zuletzt bei 459 Millionen Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. |