Jobcenter muss sich nicht mit Sozialamt einigen – Zulasten der Bezieher Ein von einer Kommune allein betriebenes Jobcenter muss bei der Rückforderung zu Unrecht gezahlter Grundsicherungsleistungen nicht erst prüfen, ob die kommunale Sozialhilfe vorrangig einspringt. Auch wenn beide Behörden von ein und derselben Kommune betrieben werden, ist bei einer Erstattungsforderung nicht davon auszugehen, dass das Jobcenter Kenntnis von einem möglichen Sozialhilfeleistungsanspruch hat, urteilte am Mittwoch, 11. September 2024, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 4 AS 6/23 R). |