, seit dem Inkrafttreten des Digitale-Versorgung-Gesetzes (DVG) am 19. Dezember 2019 können DiGA (digitale Gesundheitsanwendungen, also Gesundheits-Apps) von Ärzten und Psychotherapeuten verordnet und durch die Krankenkasse erstattet werden. Bevor eine Gesundheits-App in die DiGa-Liste aufgenommen wird, wird sie vom BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) bewertet. Dort heißt es: »Kern des Verfahrens sind die Prüfung der Herstellerangaben zu den geforderten Produkteigenschaften – vom Datenschutz bis zur Benutzerfreundlichkeit – sowie die Prüfung eines durch den Hersteller beizubringenden Nachweises für die mit der DiGA realisierbaren positiven Versorgungseffekte.« Das BSI hat jetzt bei der Untersuchung von einigen Gesundheits-Apps diverse Sicherheitsmängel festgestellt. Welche davon betroffen sind, wurde nicht bekanntgegeben. Aber damit dürfte klar sein, auch das BfArM muss diesem Punkt besondere Aufmerksamkeit schenken, denn nur wenn diese Apps für den Nutzer sicher sind, finden sie Akzeptanz – wer will schon hochsensible Daten der eigenen Person ungeschützt wissen. Ihre Iris Stroh Leitende Redakteurin P.S.: Falls noch Lücken beim Thema Security herrschen, hier eine Möglichkeit, sie zu schließen: Nächste Woche findet unser interdisziplinäres Forum Safety&Security statt. Für Kurzentschlossene gibt es einen Sonderrabatt (Rabattcode: FSS21REDNL). Bereits getätigte Anmeldungen sind von dieser Rabattaktion ausgenommen. |