| | Alles, woran Sie beim Gespräch zum Thema Aufhebung der Lebenspartnerschaft denken müssen. | Keine Bilder? zur Web-Ansicht | | |
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Lebenspartnerschaften werden zwar seit der „Ehe für alle” nicht mehr neu geschlossen, bestehen aber nach wie vor und sind Teil Ihrer anwaltlichen Praxis – vor allem wenn es darum geht, Lebenspartnerschaften aufzuheben. Hier gibt es etliche Punkte, an die – ebenso wie bei einer Scheidung – zu denken und die im Mandantengespräch zu klären sind. Wir haben für Sie eine handliche Checkliste zusammengestellt, mit der Sie einfach und effektiv Punkt für Punkt abhaken. |
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Allgemeine persönliche Daten (Mandant, Partner, Kinder etc.) Örtliche Zuständigkeit des Familiengerichts Anhängigkeit anderer Familiensachen Einverständliche Aufhebung der Lebenspartnerschaft Streitige Aufhebung der Lebenspartnerschaft nach einjähriger Trennung Aufhebungsantrag wegen Unzumutbarkeit Erwiderungen Mandatserteilung / Kostenregelung |
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