eine aktuelle Studie des IW Köln zeigt, dass eine 50 Prozent niedrigere Grunderwerbsteuer zu neun Prozent mehr Baugenehmigungen führen könnte. Und: Das OLG Düsseldorf hat sich mit der Wirksamkeit von AGB-Klauseln im Maklervertrag befasst.͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏
| eine aktuelle Studie des IW Köln zeigt, dass eine 50 Prozent niedrigere Grunderwerbsteuer zu neun Prozent mehr Baugenehmigungen (und entsprechend höheren Fertigstellungen) führen könnte. Warum sich das für Kommunen trotz drei Milliarden Euro fehlender Einnahmen rechnet und was aus den Reformplänen von Christian Lindner geworden ist, erfahren Sie im ersten Beitrag. Mit der Wirksamkeit von AGB-Klauseln im Maklervertrag hat sich das Oberlandesgericht Düsseldorf befasst. Eine Maklerin hatte einen Interessenten auf Zahlung der Provision verklagt, nachdem dieser das ihm übermittelte Exposé entgegen der im Vertrag festgehaltenen AGB an einen Dritten, den späteren Käufer, weitergegeben hatte. Warum die Klage erfolglos war, lesen Sie in der zweiten News. Wir wünschen eine interessante Lektüre Ihre Redaktion Immobilienwirtschaft
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Magazinbeitrag: Verbunden werden auch die Schwachen mächtig | |
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