einen Tag nach der Verabschiedung der Grundrente verkündete Bundessozialminister Hubertus Heil folgende Kernbotschaft: »Lebensleistung verdient Anerkennung: 1,2 bis 1,5 Millionen Rentnerinnen und Rentner, die ein Leben lang gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben, werden mit der Grundrente im Alter mehr haben als die Grundsicherung«.
Der Fakten-Check in unserer vierten Nachricht wird zeigen, ob diese Aussage mit der Wirklichkeit übereinstimmt.
Wer gesetzlich krankenversichert ist, hat bei planbaren Behandlungen die freie Auswahl zwischen allen Krankenhäusern – außer den reinen Privatkliniken. Doch es gibt eine Einschränkung.
Die Steuererklärung ist abgegeben, Rückfragen sind geklärt und vielleicht ist auch der Steuerbescheid schon da – höchste Zeit also, ihr Finanzamt in Sachen Freundlichkeit, Geschwindigkeit und Erreichbarkeit zu beurteilen!
Bei Schwerbehinderung stellen alltägliche Tätigkeiten große Herausforderungen dar. Die Krankenkasse sollte keine sein. Doch sie können eine Altersgrenze für den Beitritt festlegen.
Grundrente einzuführen. Sie gilt ab 1.1.2021 sowohl für Neurentner als auch für Bestandsrentner. Beispielberechnungen zeigen, dass sie selten mehr bringt als die Grundsicherung. Sinnvoll ist es, auch dann eine Steuererklärung abzugeben, wenn man Einkünfte unter dem Grundfreibetrag erzielt.
Rentnerinnen und Rentner, die weniger als 1.250 Euro zu versteuern haben, können sich ab 2021 über eine Aufstockung ihrer Altersbezüge freuen. Voraussetzung: Sie machen eine Steuererklärung für 2019.
Egal ob Haus oder Wohnung in Eigennutzung oder um Vermietungseinkünfte zu erzielen, die steuerlichen und finanziellen Entscheidungen sind kaum revidierbar.