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Sehr geehrte Damen und Herren,

müssen Sie als Eigentümer eines Grundstücks eine Feststellungserklärung bei Ihrem Finanzamt abgeben? Das geht jetzt ganz schnell und einfach! 

Unsere neue Grundsteuer-Software erleichtert Ihnen die Eingabe der erforderlichen Daten. Für alle auszufüllenden Felder gibt es eine Eingabehilfe. Das Programm prüft automatisch, ob alles korrekt ist. Und hurra: Mit einem Mausklick geht die Erklärung ab ans Finanzamt! Mehr Details dazu lesen Sie im zweiten Beitrag.

Sie erhalten mit diesem Newsletter noch mehr Hilfe zum Thema Grundsteuer: 
Erstens erläutern wir, wie die Wohnfläche berechnet wird (Beitrag 1).
Zweitens haben wir alle notwendigen Informationen zur Grundsteuerreform übersichtlich für Sie zusammengestellt (siehe Beitrag 4).
Drittens erläutert unser aktueller Ratgeber "Alles, was Grundstückseigentümer jetzt wissen müssen" (siehe ganz unten: "Leben & Ereignisse").

 
Bis zum nächsten Mal
Ihr
 
Michael Santak
Redaktion Geldtipps

 
INHALT DIESES NEWSLETTERS

STEUER
Grundsteuererklärung 2022: Wie wird die Wohnfläche berechnet?
 
STEUER
Grundsteuer leicht gemacht: mit der neuen Software "GrundSteuerErklärung"
 
STEUER
Auszug aus Familienheim wegen Krankheit: Erbschaftsteuerbefreiung kann bestehen bleiben
 
STEUER
Große Themenseite zur Grundsteuerreform
 

Grundsteuererklärung 2022: Wie wird die Wohnfläche berechnet?

In fast allen Bundesländern müssen Sie für ganz oder teilweise zu Wohnzwecken genutzte Immobilien die Wohnfläche in der Grundsteuererklärung angeben. Ausnahme: Baden-Württemberg und sein Flächenmodell. Hier brauchen Sie nur die Grundstücksfläche anzugeben. Wie wird die Wohnfläche berechnet? Wo können Sie Angaben dazu finden?
 
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Grundsteuer leicht gemacht: mit der neuen Software "GrundSteuerErklärung"

Bis zum 31.10.2022 müssen Eigentümer von Immobilien oder unbebauten Grundstücken ihre Grundsteuer-Erklärung elektronisch beim zuständigen Finanzamt einreichen.
Nutzen Sie dafür unsere Software "GrundSteuerErklärung".
Ihre Vorteile:
•    Abruf der Daten von den Geoportalen der Bundesländer (z.B. Bodenrichtwerte).
•    Schritt für Schritt durch die Erklärung, einschließlich Hilfetexte.
•    Automatisierte Prüfung auf fehlende oder unplausible Angaben.
•    Sichere und zuverlässige Abgabe.
•    Höchste Datensicherheit.

 
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Auszug aus Familienheim wegen Krankheit: Erbschaftsteuerbefreiung kann bestehen bleiben

Verkauft ein Erbe das Familienheim innerhalb von zehn Jahren, entfällt die Erbschaftsteuerbefreiung. Das gilt nicht, wenn der Auszug und die Veräußerung auf ärztlichen Rat hin aufgrund einer Depressionserkrankung erfolgen, entschied der Bundesfinanzhof.
 
» Weiterlesen
 

Große Themenseite zur Grundsteuerreform

Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Berechnung der Grundsteuer ab 2009 für verfassungswidrig erklärt hat, muss jetzt eine Neuregelung her. Welche Ideen liegen dafür bereits auf dem Tisch? Wir haben es für Sie zusammengefasst.
 
» Weiterlesen

 

Leben & Ereignisse


Die Grundsteuerreform: Alles, was Grundstückseigentümer jetzt wissen müssen

Die Grundsteuer betrifft alle Grundstückseigentümer – und damit geht die Grundsteuerreform auch alle Eigentümer von Grundstücken etwas an. Auch wenn die neu berechnete Grundsteuer erst ab 2025 zu zahlen ist, beginnt bereits im Jahr 2022 die Neubewertung der Grundstücke. Zeit, sich mit der reformierten Grundsteuer auseinanderzusetzen und die neuen Regeln kennenzulernen.
In diesem informativen Ratgeber können Sie alles rund um die Grundsteuerreform nachlesen.

» Weiterlesen
 

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