Wer im Vorjahr unverschuldet erhebliche Mietausfälle zu verkraften hatte, kann einen Teilerlass der Grundsteuer verlangen. Und: Ein Verbändebündnis fordert die Bundesregierung dazu auf, die Wärmelieferverordnung auf erneuerbare Wärme auszurichten.
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Guten Tag Herr Do,
bis zu 50 Prozent weniger Grundsteuer zahlen: Das können Vermieterinnen und Vermieter, die im Vorjahr unverschuldet Mieteinbußen hatten – sofern sie bis zum 2. April 2024 einen Antrag stellen. Welche Bedingungen für einen Teilerlass erfüllt sein müssen, lesen Sie in unserer Top-News.
 
Im zweiten Beitrag geht es um die Wärmewende: Die findet laut einem aktuellen Brief der wohnungs- und immobilienwirtschaftlichen Verbände im vermieteten Wohnungsbestand nicht mehr statt. Schuld daran sei die Wärmelieferverordnung – obwohl deren Novelle eigentlich längst besprochen war.
 
 
Wir wünschen Ihnen eine informative Lektüre
 
Ihre Redaktion Immobilienwirtschaft
 
 
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