Grundsteuer: Wie geht es jetzt weiter?

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05 | 2018
 

Liebe Leserin, lieber Leser,

ich weiß gar nicht, wie oft ich in den letzten Tagen gelesen habe: "Immobilienbesitzer müssen jetzt eine weitere Steuererklärung abgeben! Viel mehr Stress! Alles kompliziert!"

Wie so oft, gilt auch hier: Es wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Oder in diesem Fall: Keine weitere Steuererklärung (jedenfalls nicht dieses Jahr) - kein zusätzlicher Stress - im Moment wird nichts komplizierter. Denn jetzt muss sich erst einmal der Gesetzgeber mit dem Thema Grundsteuer beschäftigen. Welche Vorschläge dafür auf dem Tisch liegen, haben wir im ersten Text für Sie zusammengefasst.

Ihre Steuererklärung für 2017 können Sie also so entspannt angehen, wie immer. Falls Sie sie nicht ohnehin schon abgegeben haben; die Leserinnen und Leser dieses Newsletters sind da traditionell eher fix, wie ich in den letzten Jahren festgestellt habe.


Maike Backhaus
Bis zum nächsten Mal
Ihre
Maike Backhaus
Maike Backhaus
Redaktion Steuertipps
 
   
 

INHALT DIESES NEWSLETTERS

 
   
 
» Immobilien
Grundsteuer: Wie geht es jetzt weiter?
» Immobilien
Kaufen, bauen und vermieten: So optimieren Sie Ihre Steuern
» Krankheitskosten
Arztrechnung selbst gezahlt wegen Beitragserstattung: Keine Sonderausgaben abziehbar
» Mantelbogen
Neues Feld in der Steuererklärung für "ergänzende Angaben"
 
   
 
   
 

Grundsteuer: Wie geht es jetzt weiter?

Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Berechnung der Grundsteuer ab 2009 für verfassungswidrig erklärt hat, muss jetzt eine Neuregelung her. Welche Ideen liegen dafür bereits auf dem Tisch? Wir haben es für Sie zusammengefasst.


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Kaufen, bauen und vermieten: So optimieren Sie Ihre Steuern

 
Kaufen, bauen und vermieten: So optimieren Sie Ihre Steuern

Das sagen unsere Kunden zu diesem Ratgeber:

 Sehr viele wirklich nützliche Infos und Ratschläge, die bei den verschiedenen Verkäufern im Gespräch völlig untergehen, wenn man nicht speziell danach fragt. Dieser Ratgeber ist sehr zu empfehlen.
 Die Steuertipps sind sehr gut, alles sehr ausführlich und viele Anregungen, die sonst nie in Erwägung gezogen worden wären. Wer bauen oder kaufen möchte, sollte unbedingt dieses Produkt haben.
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Arztrechnung selbst gezahlt wegen Beitragserstattung: Keine Sonderausgaben abziehbar

Wenn ein privat krankenversicherter Steuerpflichtiger seine Krankheitskosten selbst zahlt mit dem Ziel, so die Voraussetzungen für eine Beitragserstattung zu schaffen, kann er diese Kosten nicht als Beiträge zu einer Versicherung in der Steuererklärung geltend machen.


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Neues Feld in der Steuererklärung für "ergänzende Angaben"

Auf Seite 4 des Mantelbogens der Steuererklärung für 2017 werden Sie erstmals die Zeile Ergänzende Angaben zur Steuererklärung entdecken. Was hat es damit auf sich?


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 Leben & Ereignisse 
 
Haus, Wohnung und Vermietung
Egal ob Haus oder Wohnung in Eigennutzung oder um Vermietungseinkünfte zu erzielen, die steuerlichen und finanziellen Entscheidungen sind kaum revidierbar.
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