Anträge für den Grundsteuererlass 2020 bis zum 31.3.2021 einreichen. Das sind die Trends in Aus- und Weiterbildung.
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Sehr geehrter Herr Do,
erhebliche Mietausfälle muss ein Vermieter nicht in jedem Fall ganz aus eigener Tasche bezahlen. Sind die Umstände unverschuldet, kann bei den zuständigen Steuer- und Finanzämtern ein Antrag auf den teilweisen Erlass der Grundsteuer beantragt werden – für das Jahr 2020 müssen die Anträge allerdings bis zum 31. März eingereicht werden. Eine Fristverlängerung ist nicht möglich. Ob der Grundsteuererlass auch für Corona-bedingte Mietausfälle gilt und unter welchen Voraussetzungen sogar der komplette Betrag erstattet wird, lesen Sie im ersten Beitrag.
 
Vorlesungen via Zoom, Lernvideos und Podcasts – mit Corona hat sich auch der immobilienwirtschaftliche Studienalltag weiter digitalisiert. Hochschulen und Akademien müssen mit immer differenzierteren Angeboten aufwarten. Und nicht nur Youngster drücken die Schulbank, auch gestandene Fachkräfte wollen sich (weiter-)bilden. Was, wann und wo sie lernen, darüber wollen die zahlenden Kunden selbst entscheiden. Wir haben im zweiten Beitrag die fünf großen Trends der Bildungslandschaft für Sie identifiziert.
 
Wir wünschen eine interessante Lektüre
 
Ihre Redaktion Immobilienwirtschaft
 
 
Grundsteuererlass bei Mietausfall jetzt beantragen
 
Einen Grundsteuererlass von bis zu 50 Prozent können Vermieter, die unverschuldet einen erheblichen Mietausfall hatten, verlangen. Ein vollständiger Erlass wird für Grundeigentum gewährt, dessen Erhaltung im öffentlichen Interesse liegt. Anträge für 2020 können bis zum 31.3.2021 gestellt werden.
 
 
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Das sind die aktuellen Trends in Studium & Weiterbildung
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Horst SeehoferWar sie das, die Wohnraumoffensive? Nach zweieinhalb Jahren zog die Bundesregierung am 23. Februar Bilanz – und zeigte sich grundsätzlich mehr als zufrieden. Sehr zur Verwunderung der Immobilienbranche, die wichtige Probleme als nicht gelöst sieht. Eine Anamnese.
 
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Berlin Demo gegen Deutsche Wohnen Miete170.000 Unterschriften in vier Monaten – morgen startet die Phase zwei des Volksbegehrens der Initiative "Deutsche Wohnen & Co. enteignen". In einer Umfrage sprachen sich nur rund ein Drittel der Berliner für die angepeilte Enteignung von Wohnkonzernen aus. Ob es noch zum Volksentscheid kommt?
 
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Fünf-Prozent-Studie: Wo sich investieren noch lohnt
Goldgräber-Dorf Haus HütteDie Goldgräberstimmung auf den deutschen Immobilienmärkten ist vorbei, so ein Zwischenfazit aus der "Fünf-Prozent-Studie" von Bulwiengesa. Angesichts der Pandemie sind viele Teilmärkte noch mit Fragezeichen behaftet - zumindest Wohnen winkt aber als verlässliche, stabile Anlagemöglichkeit.
 
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Rote Dünen NEOM ProjektDer saudische Kronprinz will noch in diesem Frühjahr mit dem Bau einer Stadt der Superlative beginnen. Sie soll ohne Straßen und ohne CO2-Emissionen entstehen, Urbanität auf kurzen Wegen ermöglichen und dem Staat perspektivisch sogar Geld in die Kasse spülen. Schöne neue Welt?
 
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Neue Verordnung zur Kappungsgrenze in Brandenburg
Potsdam PanoramaIn Brandenburg hat das Landeskabinett eine neue Verordnung zur Absenkung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen beschlossen. Die Verordnung soll rückwirkend zum 1.1.2021 gelten und erfasst weniger Gemeinden als die bisherige Regelung.
 
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Termine notierenDie aktuellen Veranstaltungen der Immobilienbranche von März bis Juni 2021 sehen Sie hier im Überblick. Bitte prüfen Sie auch selbst, ob einzelne Termine angesichts der aktuellen Entwicklungen in der Corona-Pandemie stattfinden.
 
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EverRealIm Schnitt benötigt ein einziger Mieterwechsel-Prozess 17 Arbeitsstunden. Überwiegend manuelle Prozesse machen aus Immobilienexperten Sachbearbeiter und ersticken das Dienstleistungs- und Wirtschaftlichkeitspotenzial der Branche.
 
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