einige Immobilieneigentümer haben bereits die ersten von drei Steuerbescheiden in Sachen Grundsteuer erhalten. Wie diese geprüft werden können und auf was dabei geachtet werden muss, erklären wir im ersten Beitrag. Die vielen »Ausflüge« ins Bewertungsgesetz machen die Prüfung relativ aufwendig, was Betroffene allerdings natürlich nicht von einem genauen Blick auf die Bescheide abhalten sollte – im Gegenteil! Seit ein paar Tagen ist das reformierte Betreuungsrecht in Kraft. Dabei geht es um die rechtliche Betreuung – also den Fall, dass eine Person sich nicht (mehr) selbst um Vertragsangelegenheiten, Behördengänge und ähnliches kümmern kann. Oft wird dann ein Familienmitglied zum Betreuer bestellt. Das ist eine große Verantwortung mit zahlreichen Pflichten. Was Betreuer – aber auch Betreute! – jetzt wissen müssen, haben wir für Sie zusammengefasst. Außerdem lege ich allen Betroffenen unseren »Betreuungsassistenten« ans Herz, der Sie mit zahlreichen Formularen, Vordrucken und Mustern unterstützt. Mehr dazu finden Sie unten. Ich wünsche Ihnen einen guten Start in ein schönes, gesundes neues Jahr!
Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung wurde zwar bis 31.1.2023 verlängert. Viele Immobilieneigentümer haben aber bereits abgegeben und bekommen jetzt den Grundsteuerwertbescheid. Das ist der erste von drei Steuerbescheiden, die es bei der Neufestsetzung der Grundsteuer gibt.» Grundsteuerbescheide
Spätestens am 31.1.2023 müssen Sie ihre Grundsteuererklärung elektronisch beim zuständigen Finanzamt einreichen. Nutzen Sie dafür unsere Software »GrundSteuerErklärung«:Abruf der Daten von den Geoportalen der Bundesländer (z.B. Bodenrichtwerte)Schritt für Schritt durch die Erklärung, inkl. HilfetexteAutomatisierte Prüfung auf fehlende oder unplausible AngabenSichere und zuverlässige AbgabeHöchste Datensicherheit» Software herunterladen und gleich loslegen
Am 1.1.2023 ist das reformierte Betreuungsrecht in Kraft getreten. Durch die Reform wird die rechtliche Betreuung umfassend modernisiert und das Selbstbestimmungsrecht von rund 1,3 Millionen betreuten Menschen in Deutschland wesentlich gestärkt. Wir erklären Ihnen, welche Änderungen auf Betreute und Betreuer zukommen und welche Verbesserungen es gibt.» Betreuungsrecht
Am 1.1.2023 ist das neue Betreuungsrecht in Kraft getreten. Was für Betreuer und Betreute nach der Reform gilt. Wann und wie ein Betreuer bestellt wird. Aufgaben, Rechte und Pflichten bei der Betreuung.Set mit Formularen und Mustern.Ratgeber: » Inhaltsverzeichnis » Leseprobe (PDF) Formular-Set: » Inhaltsverzeichnis » Leseprobe (PDF)
Von den knapp 3,2 Millionen Pflegebedürftigen, die 2020 im Jahresschnitt zu Hause lebten, wurden 2,1 Millionen ausschließlich von Angehörigen gepflegt. Viele pflegende Angehörige werden dadurch stark belastet. Dabei hätten sie Anspruch auf Unterstützung.» Pflege
Welche steuerlichen Pausch- und Freibeträge werden erhöht und welche wichtigen Neuerungen erwarten uns ab 2023 (und teilweise schon rückwirkend ab 2022)? » Weiterlesen
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