Events fallen aus, Veranstalter und Tickethändler lassen ihre Kunden zappeln: Statt nach geltender Rechtslage das Geld für Tickets auszuzahlen, vertrösten sie Verbraucher und warten auf ein geplantes Gutschein-Gesetz der Bundesregierung. Dabei würde es aus unserer Sicht gegen Verfassungsrecht verstoÃen, wenn so ein Gesetz auch rückwirkend gelten sollte â wenn es denn überhaupt vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet wird. Wir halten Sie über die Entwicklungen auf dem Laufenden. Geld vom Staat bekommen können Pauschalurlauber, die beim insolventen Unternehmen Thomas Cook und einigen Tochterunternehmen gebucht hatten. Ansprüche müssen bis zum 15. November angemeldet werden. Diese und weitere Themen finden Sie in diesem Newsletter und natürlich auf unserer Internetseite. Freundliche GrüÃe Ihre Online-Redaktion der Verbraucherzentrale NRW |