Sehr geehrter Herr Do, für Geschwindigkeitsverstöße in den Knast? Ein Schweizer Gericht kannte keine Gnade: Es verhängte in Abwesenheit eine Haftstrafe gegen einen deutschen Autofahrer. In Deutschland sollte dann noch ein Jahr Haft vollstreckt werden. Das LG Stuttgart lehnte das als unverhältnismäßig ab, weil nur eine Ordnungswidrigkeit vorliege. Das OLG Stuttgart hat die Vollstreckbarkeit aber bejaht. Diese Entscheidung und ihre beachtliche Begründung sollte jeden Autofahrer interessieren - mehr dazu in unserem Newsletter! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Christoph Finkenzeller Online-Redakteur |