| | Sehr geehrter Herr Prof. Do,
| der Herbst kündigt sich langsam an, und ein altes Sprichwort sagt Septemberwetter warm und klar, verheißt ein gutes nächstes Jahr. Bevor wir uns dem nächsten Jahr widmen, bleibt uns noch einige Zeit, um uns um das aktuelle Jahr zu kümmern: Der neue Zöller, ZPO Kommentar ist angekündigt - die Werbeaktionen sind angelaufen Sicher haben Sie bereits die ersten Vormerkungen gesammelt. Benötigen Sie weitere Werbeunterstützung? Melden Sie sich gerne, wenn Sie Ihre Kunden gezielt ansprechen möchten: mail@verlagsbuero-meunier.de Nach einer kurzen Sommerpause haben wir auch im September interessante Novitäten anzubieten Auch abseits renommierter Kommentare und Handbücher planen wir Neuauflagen, die Ihnen verlässliche Umsätze bieten: In Kürze erscheint die 6. Auflage Heghmanns / Herrmann, Das Arbeitsgebiet des Staatsanwalts. Die bewährte Hilfe im Alltag der Staatsanwaltschaft. Im Fokus: Gesellschaftsrecht Sie suchen Anlässe für die Bewerbung unserer Online-Module? Dann möchte ich Ihnen unten stehende inhaltliche Informationen anbieten, die Sie zur Bewerbung nutzen können. Seit Juli verfügbar Unsere neue Vorschau 2. Halbjahr als Download. Abschließend bringt Sie unsere Auslieferungsliste für die aktuelle KW und den September auf den neuesten Stand. Mit freundlichen Grüßen Stefan Meunier Stephansplatz 12a 30171 Hannover mail@verlagsbuero-meunier.de Fon: +49 511 98437799
| | PS: Selbstverständlich sind wir weiterhin für Sie auf VLB-TIX präsent, z.B. mit unserem aktuellen Programm für das dritte Quartal.
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Zöller, Zivilprozessordnung | Das Ende der 19. Legislaturperiode passt perfekt zum Erscheinen des neuen Zöller! Ein optimaler Zeitpunkt, um alle unmittelbar und mittelbar einschlägigen Gesetze des überaus aktiven Gesetzgebers aus den letzten zwei Jahren bis hin zu den jüngsten Änderungen, die erst im September feststehen werden, einzuarbeiten und mit einer topaktuellen 34. Auflage aufzuwarten.
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| Getreu dem Motto „Überlegenheit erfordert stetige Verbesserung“ – hat auch die 34. Auflage des Zöller wieder viel Neues zu bieten
| Vielfältige Ausstrahlungen der Digitalisierung, insb. durch das jüngst verabschiedete Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs | | Erfahrungen aus der Bewältigung der Pandemie, insb. zu Einsatz von Video-Kommunikation und schriftlichem Verfahren, Beweis- und Wiedereinsetzungsrecht | | Steigerung der Effizienz des Zivilprozesses, insb. durch Spezialisierung und Strukturierung | | Modernisierung und Fortentwicklungen der Zwangsvollstreckung (Pfändungsschutz, Kontopfändung, Pfändungsfreigrenzen, Schutz von Gerichtsvollziehern) |
| Das alles drückt sich in einer Vielzahl von Gesetzesänderungen der kommentierten Vorschriften, aber auch in ganz neuen Vorschriften aus, die traditionell beim Zöller bis zur Drucklegung akribisch und auf den Punkt gebracht eingearbeitet werden. Eine Übersicht finden Sie hier:
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Heghmanns/Herrmann Das Arbeitsgebiet des Staatsanwalts | In der praktischen Arbeit bei der Staatsanwaltschaft ist weit mehr gefragt als ein Studium vermitteln kann. Die Probleme sind weniger juristischer Natur, sondern vielmehr formaler, technischer und organisatorischer Art, zum Beispiel: Wie ist die Behörde strukturiert? Wie werden Ermittlungen initiiert und durchgeführt? Was gibt es im Verfahren zu bedenken, wer ist hinzuzuziehen? Was ist vor Gericht zu beachten und was ist nach einer gerichtlichen Entscheidung zu tun? Dieses Werk begleitet die praktische Arbeit des Staatsanwalts über das gesamte Strafverfahren hinweg mit zahlreichen Beispielen, Mustern sowie Ratschlägen, Hinweisen und Hilfestellungen. Insbesondere für jüngere Staatsanwälte und Referendare ist das Buch eine wertvolle Hilfe. | | |
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Im Fokus: Arbeitsrecht
| Nutzen Sie unsere hochwertigen Inhalte, und gewinnen sie Ihre Kunden für kostenfreie Testzugänge.
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| Das Arbeiten im Home-Office ist in der Pandemie für viele Beschäftigte zur Normalität geworden. Aber können auch Auszubildende - zumindest teilweise - von zuhause aus tätig werden? Dieser Frage geht Prof. Dr. Wolfgang Kleinebrink im ArbRB-Blog nach. Nach den vielfach positiven Erfahrungen mit dem mobilen Arbeiten während der Pandemie wollen jetzt viele Betriebe das Home-Office oder Desk-Sharing-Modelle dauerhaft etablieren. Welche Mitbestimmungsrechte insoweit zu beachten sind, erläutern Prof. Dr. Björn Gaul und Dr. Daniela Rindone in der aktuellen Ausgabe des ArbRB, natürlich auch abrufbar im Aktionsmodul Arbeitsrecht.
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