Falls Ihnen dieser Newsletter nicht korrekt oder nur teilweise angezeigt wird, klicken Sie bitte hier. | | Handwerk kompakt - Ausgabe 10/2024 vom 14. März 2024 |
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| | © Mikael Blomkvist, Pexels |
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Potenziale besser ausschöpfen | Handwerk fordert Entlastungen bei Lohnzusatzkosten | "Die Lohnzusatzkosten laufen aus dem Ruder. Die Politik muss ihr Versprechen einhalten und den Gesamtsozialversicherungsbeitrag wieder dauerhaft unter 40 Prozent senken", sagte der Präsident des Bayerischen Handwerkstages und der Handwerkskammer für München und Oberbayern Franz Xaver Peteranderl. | |
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| | © Falk Heller, www.argum.com |
Bewerbungsphase läuft bis 31. März 2024 | Inklusionspreis 2024 | Der Inklusionspreis der Wirtschaft zeichnet Betriebe für ihr Engagement bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung aus. Bewerbungen sind noch bis zum 31. März 2024 möglich. | |
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| Ausbildungsberufe A-Z | Von Änderungsschneider/-in bis Zweiradmechatroniker/-in | Erfahren Sie mehr über die Inhalte, Abläufe und Karrieremöglichkeiten in den über 130 Ausbildungsberufen im Handwerk. Den Weg zum Traumjob, Tipps zum Berufseinstieg oder Einblicke von Insidern ins Handwerk finden Sie auf www.handwerk.de. | |
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Neues Urteil | Betriebsprüfung des Finanzamts: 3 Steuertipps | Warum es sich für Unternehmer lohnen kann, eine abgekürzte Außenprüfung zu beantragen. Was das Finanzgericht sagt, wenn das Finanzamt eine Betriebsprüfung in einem Betrieb ansetzt, dessen Geschäftsführer bereits verstorben ist. Und wie sich Selbstständige verhalten sollten, wenn ein Verzögerungsgeld droht. | |
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Kostenlos bis zum 29. März | Tool-Check: Test von Prototypen der beruflichen Weiterbildung | Ab sofort können Weiterbildungsinteressierte über ihren Internetbrowser beim "INVITE-ToolCheck 2.0" mitmachen. Teilnehmende testen hierbei Prototypen der beruflichen Weiterbildung und tragen so zu deren Weiterentwicklung und besseren Nutzerorientierung bei. Der ToolCheck ist eine Initiative des Bildungsministeriums in Zusammenarbeit mit dem Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB). | |
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Ehegattenarbeitsvertrag & Co. | Familienangehörige als Minijobber anstellen: Das gilt steuerlich | Bei angestellten Ehegatten prüft das Finanzamt kritisch, ob das Ehegattenarbeitsverhältnis steuerlich anzuerkennen ist. Auch bei Miet- und Zinszahlungen an Angehörige wird das Finanzamt misstrauisch. Hier die wichtigsten steuerlichen Spielregeln bei der Beschäftigung von Familienangehörigen als Minijobber. | |
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Das ist rechtlich zu beachten | Wenn Sie Referenzfotos im Internet veröffentlichen | Bilder der eigenen Arbeit eignen sich gut für die eigene Website oder Beiträge in sozialen Medien. Aber aufgepasst: Bei Referenzfotos gibt es einige rechtliche Fallstricke. Hier finden Sie einen Überblick über die relevanten rechtlichen Aspekte sowie ein Muster, mit dem Sie die Einwilligung des Kunden wirksam einholen können. | |
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Teambuilding | 7 Ideen für einen ausgefallenen Betriebsausflug | Von Highland Games bis Geocaching – ein Betriebsausflug kann die Stimmung und das Miteinander im Team stärken. Wichtig: Die Mitarbeiter frühzeitig in die Planung einbeziehen. Hier ein paar Ideen für das Event in diesem Jahr. | |
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Drei Betriebe machen es vor | Chefs mit guter Führung gehen leichter durchs Arbeitsleben | Zufriedenere Mitarbeiter, mehr Kreativität und Innovationen: Wer als Chef die alltäglichen Herausforderungen mit Leichtigkeit und einer gelassenen Herangehensweise angeht, kann seinen Betrieb nachhaltig erfolgreicher führen. Drei Unternehmer berichten von ihren positiven Erfahrungen. | |
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Wettbewerb | Unternehmerfrau 2024: Bewerbungsphase gestartet | Gesucht werden selbstständige Unternehmerinnen im Handwerk, die Besonderes leisten: Sei es in der Mitarbeiterfindung, Digitalisierung, im Ehrenamt oder einem anderen Bereich. In einer zweiten Kategorie zeichnet das "handwerk magazin" mitarbeitende Partnerinnen ohne Geschäftsführung aus. Es warten Preisgelder im Gesamtwert von 5.000 Euro. | |
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| Handwerk kompakt-Archiv Alle Ausgaben finden Sie zwei Wochen nach Veröffentlichung im Handwerk kompakt-Archiv. | Impressum | Handwerkskammer für München und Oberbayern Hausanschrift: Max-Joseph-Straße 4, 80333 München Postanschrift: Postfach 34 01 38, 80098 München Telefon: 089 5119-0 Fax: 089 5119-295 E-Mail: info@hwk-muenchen.de Internet: hwk-muenchen.de USt-Id-Nr. DE 275882982 Rechtsform Körperschaft des öffentlichen Rechts Zuständige Aufsichtsbehörde Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie Prinzregentenstraße 28, 80538 München |
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