150 Euro pro Person will die Bundesregierung an Hartz IV Bezieher auszahlen, um die Mehraufwendungen im Zuge der Pandemie aufzufangen. Von Erwerbsloseninitiativen und Sozialverbänden wurde dieser Zuschlag als deutlich zu gering bewertet. Das Sozialgericht Karlsruhe entschied in einem Eilverfahren nunmehr, dass der geplante Zuschlag im Mai verfassungswidrig sei (AZ: S 12 AS 711/21 ER – Beschluss vom 24 März 2021).... |