Hartz IV: Verjährung von Erstattungsforderungen wird nicht durch Mahnungen gehemmt Verändern sich die Berechnungsgrundlagen für einen Hartz IV-Anspruch oder kommt es zu unvorhergesehenen Einnahmen der Betroffenen, fordern die Jobcenter per Erstattungsbescheid „unrechtmäßig“ erhaltene Leistungen zurück. Das kann es innerhalb von vier Jahren tun, bei einem feststellenden Verwaltungsakt sogar bis zu 30 Jahre nach der Bewilligung. Das Bundessozialgericht hat jetzt geurteilt, dass eine Mahnung kein solcher Verwaltungsakt ist. Mehr anzeigen |