Jobcenter müssen Schädlingsbekämpfung zahlen Das Sozialgericht Reutlingen gab einer Hartz IV Bezieherin Recht, die die Kosten für eine Schädlingsbekämpfung bei ihrem Jobcenter geltend machen wollte. Die Behörde hatte sich zunächst geweigert. Wenn die Kosten für Schönheitsreparaturen zu übernehmen sind, müsse dies erst recht für die Kosten von Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen gelten, so das Sozialgericht. Mehr anzeigen |