Laden...
30. Juni 2016 / Marc Hoffmann / (02 28) 77 34 60
Presseamt der Stadt Bonn
ib - Für Prof. Ludger Sander ist die Ratssitzung am 30. Juni eine ganz besondere: In seiner fast 24-jährigen Amtszeit hält der Stadtkämmerer seine 17. und damit letzte Haushaltsrede, bevor er im Herbst 2016 in den Ruhestand geht.
Die gute Nachricht vorweg: Im Haushaltsplanentwurf 2017/2018 mit Haushaltssicherungskonzept bis 2024 der Bundesstadt Bonn, den er im Stadtrat einbringt, steht im Jahr 2021 weiterhin die "schwarze Null", also ein echter Haushaltsausgleich, "ohne für die nächsten Jahre weitere Steuererhöhungen einplanen zu müssen", erläutern Oberbürgermeister Ashok Sridharan und Sander, für die der in 2021 dargestellte Haushaltsausgleich Handlungsmaxime sein und höchste Priorität haben muss. Die schlechte Nachricht: Die Gesamtverschuldung der Stadt Bonn wird bis 2020 auf mehr als 2,1 Milliarden Euro steigen.
2021 wird mit Überschuss gerechnet
Haushaltsentwurf 2017/2018 und Haushaltssicherungskonzept (HSK) sehen im kommenden Jahr ein Defizit von 97,8 Millionen, 2018 von 45,7 Millionen, 2019 von 62,6 Millionen und 2020 von 30,5 Millionen vor. 2021 wird mit einem Überschuss von 1,5 Millionen gerechnet, der sich 2022 auf 7,2 Millionen, 2023 auf 16,6 Millionen und 2024 (Ende des HSK) auf 33,9 Millionen Euro erhöhen wird.
Pro-Kopf-Verschuldung steigt bis auf 6775 Euro
Die Verschuldung der Bundesstadt Bonn liegt zum Stichtag 1. Juni 2016 bei 1,633 Milliarden Euro. Das entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von 5172 Euro. Bonn gehört damit zu den Städten mit den höchsten Schulden in Deutschland. Und die Verschuldung wird sich zunächst erhöhen: Sie steigt bis in das Jahr 2020 auf 2,141 Milliarden Euro an (Pro-Kopf-Verschuldung: 6775 Euro) und reduziert sich dann bis 2024 auf etwa zwei Milliarden Euro (Pro-Kopf-Verschuldung: 6369 Euro).
Die Gesamtverschuldung setzt sich aus den investiven (inklusive der Verschuldung des Städtischen Gebäudemanagements) und konsumtiven Krediten (Kassenkredite) zusammen. Im Jahr 2020 wird der höchste Kassenkreditbestand mit 900,5 Millionen Euro erreicht. In den nachfolgenden Jahren nimmt die Kassenkreditverschuldung bis auf 770,1 Millionen Euro in 2024 stetig ab.
"Einhaltung des Sanierungskurses existenziell wichtig"
Mit der Eröffnungsbilanz 2008, als der Haushalt auf das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF, doppelte Buchführung) umgestellt wurde, betrug das Eigenkapital der Stadt Bonn 1,6 Milliarden Euro. Bis Ende 2016 werden davon bereits 547 Millionen Euro verbraucht sein. "Wenn wir so weitermachen, ist das Eigenkapital relativ schnell vollständig aufgezehrt - und die Stadt ist überschuldet", mahnt Prof. Sander. Nach der derzeitigen Finanzplanung wird das Eigenkapital aber ab 2022 wieder zunehmen. "Es wird deutlich, dass die Einhaltung des Sanierungskurses existenziell für Bonns eigenverantwortliches Handeln ist. Voraussetzung ist, dass in den kommenden Jahren die Einsparungen des aufgestellten Haushaltssicherungskonzepts erreicht werden. Es gilt, eine ,Kultur des Sparens‘ in der Verwaltung und bei den politischen Entscheidern zu verankern und die richtigen Prioritäten zu setzen, damit die Bundesstadt Bonn sich auch zukünftig in eine positive Richtung weiterentwickeln kann", so der deutliche Appell von Oberbürgermeister Sridharan und Kämmerer Sander.
Kaum beeinflussbare Faktoren
Die finanzielle Situation Bonns ist immer wieder von Faktoren geprägt, die die Stadtverwaltung selbst nicht oder nur kaum beeinflussen kann. Als Beispiel nannte der Stadtkämmerer:
Trotz dieser Entwicklungen: Mit dem aktuell fortgeschriebenen Haushaltssicherungskonzept schafft die Bundesstadt Bonn die Voraussetzungen, um wieder ausgeglichene Haushalte zu erreichen und mittelfristig mit dem Abbau der Verschuldung zu beginnen.
Prof. Sander: "Was wir bei allen Diskussionen um den Bonner Haushalt nicht vergessen dürfen ist, dass nach Umsetzung aller Konsolidierungsmaßnahmen die Stadt im Vergleich zu vielen anderen Kommunen weiterhin über ein überdurchschnittliches hohes und attraktives Leistungsangebot verfügen wird. Es ist sogar gelungen, den Konsolidierungsweg fortzusetzen, ohne die Hebesätze der Grund- und Gewerbesteuer anzuheben."
Impressum:
Herausgeber: Der Oberbürgermeister der Bundesstadt Bonn, Presseamt, Stadthaus, Berliner Platz 2, 53111 Bonn
Telefon: Chef vom Dienst 0228/77 3000, Telefax: 0228/77 2468, E-Mail: presseamt@bonn.de
Internet: www.bonn.de | Medienservice: www.bonn.de/@medienportal | Stadt Bonn in Social Media: www.bonn.de/@socialmedia
Redaktion: Dr. Monika Hörig (verantwortlich) Pressedienst abbestellen: www.bonn.de/@abo-ib
Laden...
Laden...
© 2025