| die Preisbremsen für Gas, Wärme und Strom sollen um drei Monate verlängert werden – und Zuschüsse für Härtefälle gibt es auch bei anderen Energieträgern, wenn die Preise in der Krise gestiegen sind. Wer Anträge stellen kann, welche Fristen gelten und was die Bundesregierung sonst plant, lesen Sie in der ersten News. Wer ist in der Beweislast, wenn beim Immobilienkauf Zweifel an der beidseitigen Zahlung der Courtage seitens Käufer und Verkäufer bestehen? Das Landgericht Münster hat entschieden: Es sind die Käufer. Makler müssen nicht einmal die Unterlagen vorlegen – die Urteilsbegründung finden Sie im zweiten Beitrag. Wir wünschen eine spannende Lektüre Ihre Redaktion Immobilienwirtschaft
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