Nachdem Sie Ihren neuen Rentenbescheid erhalten haben, benötigen Sie zu dessen Prüfung die detaillierte Berechnung der Entgeltpunkte. Diese muss Ihnen die Deutsche Rentenversicherung nachträglich schicken.
In einigen Fällen müssen Vollmachten öffentlich beglaubigt werden. Das gilt etwa, wenn es um die Übertragung oder Belastung von Grundstücken, die Aufnahme von Darlehen, das Abfassen oder Ändern eines Gesellschaftsvertrages oder Anmeldungen zum Handelsregister geht.
Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente bleiben weiter attraktiv, denn die hohen Rentensteigerungen ab 1.7.2020 von 3,45 % im Westen und 4,2 % im Osten sowie ein weiterhin niedriger Beitragssatz von 18,6 % sorgen für eine Jahresrendite von 5,44 %.
Egal ob Haus oder Wohnung in Eigennutzung oder um Vermietungseinkünfte zu erzielen, die steuerlichen und finanziellen Entscheidungen sind kaum revidierbar.