Newsletter 05/2023 Privatkunden | |
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Sehr geehrter Herr Do, in unserer heutigen Ausgabe stellen wir Ihnen unseren neuen Laufzeitenfonds vor, mit dem Sie Ihren Beitrag zur Energiewende leisten können. Zusätzliche Themen für Sie: Unser Tipp des Monats zum Thema Absicherung #jetztwohnen: Finanzierungsmix für Immobilien Lust auf Veränderung? Wir haben den passenden Job für Sie! Viel Freude beim Lesen! Freundliche Grüße Ihre Oberbank |
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Der neue Laufzeitenfonds: 3 Banken Energiewende 2030/2 Die sogenannte Energiewende wird das Thema des laufenden Jahrzehntes – und damit auch eine attraktive Investmentstory. Unser neuer Laufzeitenfonds ist Ihre Chance, einen Beitrag zur Energiewende zu leisten! Bitte beachten Sie, dass Veranlagungen in Investmentfondsanteile Wertschwankungen unterliegen. Zeichnungsfrist: 15.05. – 02.07.2023 Fondsstart: 03.07.2023 Laufzeit: 7 Jahre Erfahren Sie mehr » |
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MARKETINGMITTEILUNG: Die vorliegenden Informationen dienen lediglich der unverbindlichen Information von Kunden. Diese Marketingmitteilung stellt weder eine Anlageberatung noch eine Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie berücksichtigt nicht die persönlichen Merkmale des Kunden und kann eine individuelle Beratung und Risikoaufklärung durch einen Berater nicht ersetzen. Die Kurse gelten per Stichtag und sind freibleibend. Alleinverbindliche Rechtsgrundlage für den Kauf von Investmentfondsanteilen sind der jeweilige Prospekt und das Basisinformationsblatt. Der veröffentlichte Prospekt sowie das Basisinformationsblatt in der jeweils aktuellen Fassung stehen für den interessierten Anleger in deutscher Sprache unter www.3bg.at sowie bei der Oberbank AG, 4020 Linz, Untere Donaulände 28 während der üblichen Geschäftsstunden zur kostenlosen Ausgabe bereit |
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Vollgas leben. Aber sicher! Finanzielle Absicherung Lebensstandard sichern Sicherheit für den Fall der Fälle! 1 Monatsprämie geschenkt bis 31.05.2023¹ Jetzt vorsorgen » |
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¹Kundenförderung: Gültig für polizzierte Ablebensversicherungen (Tarifgruppe RISK Control, ab einer Versicherungssumme von EUR 50.000,–) vom 1.2. bis 31.5.2023, für polizzierte Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen vom 1.2. bis 31.5.2023 und für polizzierte Unfallversicherungen vom 1.4.2023 bis 31.5.2023. |
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