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  Verkehrsunfall mit Auslandsbezug? Unsere Checklisten erinnern Sie daran, welche Punkte jetzt zu prüfen sind Keine Bilder?
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+++Gratis für Sie+++ Checklisten Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug – Hier kostenlos downloaden!

Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie kennen den Fall: Ihr Mandant meldet sich bei Ihnen aus dem Ausland und teilt mit, dass er in einen Unfall verwickelt wurde.

Hier sind nun ganz andere Prüfpunkte zu beachten als bei einem Unfall im Inland mit einem inländischen Fahrzeug.

Unsere Checklisten unterstützen Sie dabei, schnell den Faden aufzunehmen und die Fragen abzuhaken, auf die es nun ankommt.
Damit Ihr Mandant möglichst unkompliziert aus der Situation herauskommt und nicht vermeidbar auf Schäden oder Kosten sitzenbleibt.

Laden Sie jetzt kostenlos die Checklisten „Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug” herunter!

Welche Themen werden im Detail in den Checklisten behandelt?

Folgende Themen werden in den Checklisten behandelt:
  • Checkliste: Greift die Europaklausel?
  • Checkliste: Internationale Zuständigkeit korrekt ermitteln
  • Checkliste: Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug
Alle Checklisten sind punktgenau auf die wichtigsten Prüfpunkte justiert, damit Sie Ihre Mandate effizient bearbeiten können.
Zum Beispiel, ob Sie die besondere Vorbehaltsklausel des Art. 40 Abs. 3 bei deutscher Rechtsanwendung beachtet haben – und welche Vorgehensweise rund um diesen Punkt zu beachten sind.

Oder aber das Prüfschema der korrekten Schadensanmeldung eines EU-Schadens. Oder diese Frage mitsamt Hinweisen: Liegt eine unverzügliche, spätestens aber innerhalb von drei Monaten ab Schadensmeldung oder Regulierung, begründete Stellungnahme der gegnerischen Versicherung vor?

Alle Inhalte hier vorzustellen, würde den Rahmen des Newsletters sprengen. Am besten, Sie laden Ihre Checklisten jetzt gleich kostenlos herunter – wir sind überzeugt, dass Sie diese als wertvolles On-Demand-Tool bei Fällen mit Auslandsberührung gewinnbringend einsetzen werden.

+++ Hier kostenlos herunterladen: Checklisten Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug! +++

Ihr Markus Bongardt

Online-Redaktion

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