Bürger-Newsletter

der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes

 

Liebe Leserinnen & Leser,


WhatsApp ist unter Jugendlichen mit Abstand das beliebteste Kommunikationsmedium. 94 Prozent der 12- bis 19-Jährigen tauschen sich regelmäßig über diese App aus. Das ist ein Teil der Ergebnisse der neuen JIM-Studie, die der Medienpädagogische Forschungsverbund Südwest in Zusammenarbeit mit dem Südwestrundfunk erstellt hat. Welche weiteren Apps unter den Jugendlichen beliebt sind und welche Medien am häufigsten im Schulalltag genutzt werden, lesen Sie in diesem Newsletter.
Außerdem informieren wir Sie über Betrugsdelikte per Paypal auf Kleinanzeigenportalen, machen auf eine neue Informationskampagne zu Crystal Meth aufmerksam und haben Tipps zusammengestellt, mit deren Hilfe Sie gut über die Feiertage und ins neue Jahr kommen.

 
 
 

Ergebnisse der aktuellen JIM-Studie

Die JIM-Studie untersucht jährlich das Medienverhalten von Jugendlichen. Jetzt sind die Ergebnisse von 2017 da. 94 Prozent der Jugendlichen zwischen zwölf und 19 Jahren in Deutschland tauschen sich regelmäßig über WhatsApp aus. Auf Platz zwei der Kommunikationsanwendungen, die mindestens mehrmals pro Woche von den Jugendlichen genutzt werden, steht Instagram mit 57 Prozent, knapp dahinter liegt Snapchat mit 49 Prozent regelmäßigen Nutzern.
Facebook wird nur noch von einem Viertel der Jugendlichen regelmäßig genutzt. Befragt wurden die Jugendlichen für die JIM-Studie 2017 nach Apps, die sie mindestens mehrmals pro Woche nutzen.
Insgesamt verbringen Schülerinnen und Schüler im Alter von zwölf bis 19 Jahren nach eigener Schätzung durchschnittlich 97 Minuten an einem Wochentag mit ihren Hausaufgaben. Knapp die Hälfte ihrer Lern-und Hausaufgabenzeit arbeiten die zwölf- bis 19-jährigen Schülerinnen und Schüler jeden Tag zuhause am Computer oder im Internet für die Schule. Anders sieht es dagegen bei der Nutzung von Tablet und Co. in der Schule aus.


 
 

Betrug beim Verkauf über Kleinanzeigenportale

Betrüger geben sich auf Kleinanzeigenportalen als Käufer aus und bringen schließlich ihre Opfer dazu, Geld auf ihr Konto zu transferieren. Wir haben für Sie auf unserer WebsiteTipps zusammengestellt, wie Sie sich vor diesen betrügerischen Machenschaften schützen und sicher in Kleinanzeigenportalen einkaufen können.


 
 
 
 

Alkoholkonsum an Silvester: Genießen in Maßen erlaubt

Mit einem Glas Sekt auf das neue Jahr anzustoßen, gehört zu Silvester einfach dazu. Doch sollte man beim Alkoholkonsum Maß halten und nicht zu tief „ins Glas schauen“, denn übermäßiger Alkoholgenuss kann schlimme Folgen haben: vom peinlichen Auftritt in betrunkenem Zustand bis hin zum schweren Autounfall.
Insbesondere wer Auto fährt, sollte am besten gar nichts trinken oder das Taxi nehmen. Denn schon ab 0,5 Promille müssen Autofahrer in Deutschland mit Strafen rechnen. Und die hat ein Durchschnittsmann mit einem Gewicht von 75 Kilo schon mit zwei Flaschen Bier erreicht. Man kann sich aber auch schon mit 0,3 Promille strafbar machen, wenn man zum Beispiel in Schlangenlinien fährt.
Als risikoarme Alkoholmenge wird für erwachsene Frauen ein Standardglas Alkohol (z.B. ein Glas Sekt, 0,1 Liter) pro Tag empfohlen, für Männer – die Alkohol aufgrund ihres Körperbaus besser vertragen als Frauen - zwei Standardgläser pro Tag. Für Jugendliche gelten diese Empfehlungen nicht, da sich bei ihnen Gehirn und Organismus noch in der Entwicklung befinden, und deshalb sensibler auf den Konsum von Alkohol reagieren, d.h. schneller geschädigt werden.

 


Ein falscher Freund: Crystal Meth weckt gefährliche Illusionen 

Das Bayerische Landeskriminalamt hat zusammen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege eine Kampagne ins Leben gerufen, die über die Gefahren von Crystal Meth aufklärt. Die Präventionskampagne „Mein falscher Freund“ informiert über die extrem aufputschende und gefährliche Wirkung dieser Droge. Auf der Homepage der Kampagne wird erklärt, was Crystal Meth ist und wie es wirkt. Außerdem geht es um die Risiken, die mit dem Konsum verbunden sind und es gibt Tipps zu Hilfsangeboten.
Zur Homepage der Kampagne:
mein falscher Freund




Infoblatt zur sicheren Handhabung von Silvesterfeuerwerk

Beim alljährlichen Feuerwerk kommt es regelmäßig zu Verbrennungen und Verletzungen, weil nicht geprüfte oder sogar selbstgebaute Silvesterböller abgebrannt werden. Dass man sich so auch strafbar machen kann, ist kaum bekannt. Denn in Deutschland dürfen an Silvester nur von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) oder einer vergleichbar benannten Stelle zugelassene Feuerwerkskörper gekauft und abgebrannt werden. Nicht geprüfte Böller sind in Deutschland verboten; Besitz, Weitergabe und Abbrennen sind gemäß Sprengstoffgesetz strafbar.
Ebenfalls strafbar macht sich, wer Feuerwerkskörper selber bastelt: Selbst hergestellte Explosivstoffe (Selbstlaborate) unterliegen dem Waffengesetz und/oder dem Sprengstoffgesetz und gelten als Sprengvorrichtungen. Demnach macht sich auch derjenige strafbar, der einen Sprengsatz beispielsweise anhand einer Anleitung aus dem Internet herstellt. Bei entsprechenden Vergehen droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Zudem bringt sich, wer Böller selbst herstellt, in große Gefahr. Denn unter Umständen können schon geringste thermische oder mechanische Einwirkungen zur Explosion führen.
Wichtige Tipps zu sicheren Handhabung von Silvesterfeuerwerk sind in einem Informationsblatt der Polizeilichen Kriminalprävention zu lesen, das es auch in den Sprachen Englisch, Französisch und Arabisch gibt. Das Informationsblatt kann hier heruntergeladen werden:

Infoblatt Silvesterfeuerwerk