Beim alljährlichen Feuerwerk kommt es regelmäßig zu Verbrennungen und Verletzungen, weil nicht geprüfte oder sogar selbstgebaute Silvesterböller abgebrannt werden. Dass man sich so auch strafbar machen kann, ist kaum bekannt. Denn in Deutschland dürfen an Silvester nur von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) oder einer vergleichbar benannten Stelle zugelassene Feuerwerkskörper gekauft und abgebrannt werden. Nicht geprüfte Böller sind in Deutschland verboten; Besitz, Weitergabe und Abbrennen sind gemäß Sprengstoffgesetz strafbar.
Ebenfalls strafbar macht sich, wer Feuerwerkskörper selber bastelt: Selbst hergestellte Explosivstoffe (Selbstlaborate) unterliegen dem Waffengesetz und/oder dem Sprengstoffgesetz und gelten als Sprengvorrichtungen. Demnach macht sich auch derjenige strafbar, der einen Sprengsatz beispielsweise anhand einer Anleitung aus dem Internet herstellt. Bei entsprechenden Vergehen droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Zudem bringt sich, wer Böller selbst herstellt, in große Gefahr. Denn unter Umständen können schon geringste thermische oder mechanische Einwirkungen zur Explosion führen.
Wichtige Tipps zu sicheren Handhabung von Silvesterfeuerwerk sind in einem Informationsblatt der Polizeilichen Kriminalprävention zu lesen, das es auch in den Sprachen Englisch, Französisch und Arabisch gibt. Das Informationsblatt kann hier heruntergeladen werden: