Der D64-Ticker liefert den digitalpolitischen Überblick. Täglich. Im Browser ansehen.

Der Ticker kommt heute von @Angela

Was schützt ...


KRITIS: Die AG KRITIS hat einen Entwurf zum Schutz der kritischen Infrastruktur vorgestellt. Das 6-seitige Dokument soll national die Basis liefern, um die EU-Richtlinie zur Resilienz der kritischen Einrichtungen umzusetzen, die wiederum Ende 22 in Kraft treten soll. Nationale Ziele sind: Identifizieren von KRITIS, Risikoeinschätzung, Schutz erhöhen und einen institutionellen, verbindlichen Rahmen schaffen. netzpolitik.org

Verbraucher:innen in der EU: Das EU-Parlament fordert, dass der Onlinehandel mehr Verantwortung für die Lieferketten der Produkte übernimmt und Produkte, die den EU-Standards nicht entsprechen, aus dem Sortiment entfernt. Auch soll der Garantiezeitraum verlängert werden. Ziemlich gute Sache. heise.online

vor Strafe nicht: Elon Musk streitet sich mit Apple. Warum? Das soll hier nicht unsre Sorge sein. DENN: Was DPC, Arcom und FTC derweil vorhaben und welche möglichen strafrechtlichen Folgen, das für Twitter haben könnte, ist viel interessanter und von Julien Schat sehr ausführlich dargestellt. netzpolitik.org

Medienintermediäre: In der Mediengewichtungsstudie 2022 der Medienanstalten wurden dieses Jahr erstmals auch Nutzungszahlen in Bezug auf News-Aggregatoren, wie Google News Showcase, Google News, Apple News Widget, Upday und Facebook News analysiert. Diese Daten sind besonders hinsichtlich der Transparenzregulierung interessant. medienpolitik.org

den Drachenlord: Studio Bummens hat aus dem bekanntesten Fall von Cybermobbing in Deutschland einen Podcast gemacht. Die 5-teilige Dokumentation der Geschehnisse könnt ihr unter studiobummens.de finden. Was das jetzt mit Digitalpolitik zu tun hat? Nun, unsere Gesellschaft, Justiz, Polizei und unsere (digitalen) Medien waren daran nicht unbeteiligt.

VDS & Co. – Zombies für den Müllhaufen der Geschichte

Im September 2022 wurde zum fünften Mal ein Urteil über die Vorratsdatenspeicherung gefällt: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in Deutschland für unzulässig erklärt. Das bedeutet, wenn es nicht um die Verteidigung der nationalen Sicherheit geht, ist eine Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten im Bereich der elektronischen Kommunikation nur in engen Schranken möglich. Was bedeutet, dass dies schon mehrfach gekippt worden ist? Und wie betrifft es jeden Einzelnen, wenn beispielsweise IP-Adressen und Rufnummern gespeichert werden müssen?

Zum Podcast »

Termine

  • 02.12.2022, SPD-Fraktion im Dialog - Menschenrechte im digitalen Raum, Hybrid | Berlin, 62% Frauen
  • 09.12.2022, D64-Stammtisch München, Isartalstr. 26 Cafe am Roecklplatz, Quote nicht ermittelbar

Hinweis: Wir haben die Quoten von Vortragenden der Veranstaltungen manuell gezählt. Basis dafür sind die von den Veranstaltenden veröffentlichten Programme oder Speakenden-Listen. Wir zählen pro Veranstaltung jeden Kopf genau einmal, also auch dann nur einmal, wenn dieselbe Person mehrfach spricht. Details dazu findet Ihr in unserer Event-Liste.

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