Pränatale Bluttests: Entwurf der Versicherteninformation erntet heftige Kritik
Berlin (ALfA). Der Berufsverband der niedergelassenen Pränatalmediziner (BVNP) hat der vom Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) erarbeiteten Versicherteninformation zu nichtinvasiven pränatalen Testverfahren (NIPT) „gravierende wissenschaftlich-fachliche und inhaltliche Mängel“ attestiert. Das berichtete gestern das Online-Portal des „Deutschen Ärzteblatts“. Mit den einfachen Bluttests können Schwangere ihre ungeborenen Kinder auf das Vorliegen von Chromosomenanomalien wie das Down-Syndrom (Trisomie 21) testen. Bislang stellen diese Tests eine individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) dar, die von den Paaren selbst zu zahlen sind. Die Kosten dafür betragen, je nach Anbieter zwischen 130 und 300 Euro. Im vergangenen Jahr entschied jedoch der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), dass die Tests in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen werden sollen. Der Beschluss sieht vor, „dass die Kassen den Test bezahlen, wenn es besondere Risiken oder Auffälligkeiten in der Schwangerschaft gibt“, sobald die notwendigen Versicherteninformationen verabschiedet sind. Im Gegensatz zu den invasiven Verfahren handele es sich bei den Bluttests um ein Such- und keinesfalls ein beweisendes Diagnoseverfahren. „Jeder NIPT-Bluttest hat eine gewisse Fehlerrate. Je jünger die Schwangere ist, desto eher kann er falsch positiv sein“, zitiert der Bericht BVNP-Präsident Alexander Scharf. Seine Aussagekraft sei keineswegs so hoch wie etwa eine Nackentransparenzmessung in Verbindung mit einer Ultraschallfeindiagnostik, wie sie zur Überprüfung der Organentwicklung von ungeborenen Kindern durchgeführt werde. Zu wenig deutlich werde auch, dass ein unauffälliges Testergebnis keineswegs die Geburt eines Kindes ohne Behinderung bedeutet. Kritisiert werde laut dem der Bericht zudem, dass der Entwurf der Broschüre ein „defizitorientierter Blick auf das Leben von Menschen mit Fehlbildungen“ werfe, und daher Gefahr laufe, Ängste vor Kindern mit Behinderungen zu vermehren.Zu wenig deutlich gemacht werde ferne, in welcher Weise Paare von einer den Test begleitenden psychosozialen Beratung profitierten. Außerdem fehle der Hinweis, dass Ärzte nach der geltenden Rechtslage die Pflicht besäßen, Paare auf entsprechende Beratungsstellen hinzuweisen und Eltern auf Wunsch dorthin zu vermitteln.
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