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| In eigener Sache: ALfA mit Info-Stand bei „Kommt und seht“ in Köln vertreten Augsburg/Köln (ALfA) Im Namen von Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki lädt das Erzbistum Köln unter dem Motto „Kommt und seht – Die Eucharistie als Quelle unserer Hoffnung“ vom 19. bis 22. Juni 2025 zu einer Eucharistischen Konferenz ein. Das große Glaubensfest für Jung und Alt wird im Herzen von Köln stattfinden. Neben inspirierenden Workshops und spannenden Vorträgen wird es viele Möglichkeiten der Begegnung geben. Die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. wird ab Freitag, dem 20. Juni, mit einem eigenen Info-Stand auf dem Festival vertreten sein. |
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Inhaltsangabe
In eigener Sache: ALfA mit Info-Stand bei „Kommt und seht“ in Köln vertreten | Illustre Partner: BMZ stellt Weltbevölkerungsbericht vor | Organspende: Ärzte fordern neuen Anlauf für Einführung der Widerspruchsregelung | Österreich: Verfassungsgerichtshof verhandelte heute zu „Social Egg Freezing“ | Chiles Präsident will Abtreibung weiter liberalisieren und bekommt Gegenwind | Termine |
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Illustre Partner: BMZ stellt Weltbevölkerungsbericht vor
Berlin (ALfA) Das Bundesministerium für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit (BMZ) hat am Dienstag gemeinsam mit dem UN-Bevölkerungsfonds (UNFPA) und der Deutschen Stiftung Weltbevölkerung (DSW) eine deutsche Kurzfassung des „Weltbevölkerungsberichts 2025“ der Öffentlichkeit vorgestellt. Der rund 120-seitige Bericht trägt den Titel: Fertilität im Fadenkreuz. Das Ringen um reproduktive Selbstbestimmung in einer sich wandelnden Welt“ und kann auf der Homepage des Ministeriums eingesehen und/oder heruntergeladen werden.
„Weltweit findet ein Angriff auf die körperliche Selbstbestimmung von Frauen statt. Sexuelle und reproduktive Rechte, die sich Frauen in den letzten Jahrzehnten erkämpft haben, stehen vielerorts unter Druck. Das ist eine gefährliche Entwicklung. Der Bericht zeigt, dass Aufklärung, Jobmöglichkeiten und Zugang zu Gesundheitsvorsorge die besten Mittel sind, um Frauen zu unterstützen. Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit unterstützt Frauen weltweit dabei, ihr Recht auf Selbstbestimmung verwirklichen zu können“, erklärte Niels Annen, Staatssekretär im Entwicklungsministerium, bei der Vorstellung.
Wie das BMZ weiter mitteilt, liege dem Bericht eine Umfrage aus 14 Ländern in Afrika, Asien, Europa und Lateinamerika sowie den USA zugrunde, die über ein Drittel der Weltbevölkerung repräsentierten. Sie belege, dass viele Frauen und Paare großen Hindernissen gegenüberstehen, sowohl wenn sie eine Schwangerschaft vermeiden als auch wenn sie ihren Kinderwunsch erfüllen wollen. „Die wahre Krise besteht darin, dass Menschen sich nicht in der Lage fühlen, die Familien zu gründen, die sie sich wünschen“, erklärte Ian McFarlane, Direktor für Auswärtige Beziehungen beim UNFPA.
Weltweit besäßen 44 Prozent aller Frauen und Mädchen keine Entscheidungsgewalt über ihre sexuellen Beziehungen, Verhütung oder reproduktive Gesundheitsversorgung. Über 750 Millionen Frauen, rund 40 Prozent aller Frauen im gebärfähigen Alter, lebten in Ländern mit restriktiven Gesetzen zu Schwangerschaftsabbrüchen. Dort griffen viele Frauen zu unsicheren Methoden für eine Abtreibung. Auf der anderen Seite hätten 23 Prozent der Befragten einen unerfüllten Kinderwunsch; über 40 Prozent von ihnen hätten diesen Wunsch ganz aufgeben müssen. Die Gründe dafür seien vielfältig. Ein weiteres Ergebnis der Umfrage: Über alle Länder hinweg wünschen sich die Menschen im Schnitt ungefähr zwei Kinder. Aber unter den Befragten, die ihre Familienplanung bereits abgeschlossen hatten, gab fast ein Drittel an, weniger Kinder bekommen zu haben als geplant, zwölf Prozent dagegen mehr.
Wie das BMZ weiter schreibt, verschärften weltweit erstarkende populistische Kräfte und nationalistische Regierungen die Krise, „indem sie vielerorts die Rechte von Frauen auf körperliche Selbstbestimmung in Frage stellen. Anti-Gender- und Anti-Feministische-Bewegungen arbeiten darauf hin, dass Frauen vor allem in ihrer Rolle als Gebärende und Mütter für die Gesellschaft gefördert werden – weniger hingegen in ihren Möglichkeiten auf Teilhabe am wirtschaftlichen und politischen Leben.“
„Für ein selbstbestimmtes Leben, mit oder ohne Kinder, müssen wir sowohl die politischen als auch die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen schaffen, die echte Wahlfreiheit ermöglichen“, erklärte die DSW-Vorständig Angela Bähr. „Dazu gehört die ausreichende Finanzierung von Programmen für sexuelle und reproduktive Gesundheit ebenso wie die soziale Infrastruktur, die es ermöglicht, Beruf und Familie miteinander zu verbinden.“ Nur mit konkreten politischen Maßnahmen und langfristigen Investitionen lasse sich die globale Krise der Selbstbestimmung überwinden. |
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Organspende: Ärzte fordern neuen Anlauf für Einführung der Widerspruchsregelung Regensburg/Berlin (ALfA) Anlässlich des deutschen Tags der Organspende, der jedes Jahr am ersten Samstag im Juni veranstaltet wird, appellieren Bundesärztekammer (BÄK), die Ärztegewerkschaft „Marburger Bund“ sowie Intensivmediziner an die Bundesregierung, die sogenannte Widerspruchregelung bei der Organspende einzuführen. „Wir brauchen einen verantwortungsvollen Weg, den Kreis der Spender zu erweitern“, erklärte BÄK-Präsident Klaus Reinhardt. Bereits vorliegenden Ausarbeitungen für eine Änderung des Transplantationsgesetzes böten dafür eine gute Grundlage.
In der vergangenen, durch das Scheitern der Ampelregierung vorzeitig beendeten Legislaturperiode, hatte eine interfraktionelle Gruppe von Abgeordneten einen neuen Anlauf für die Einführung einer Widerspruchregelung bei der Organspende in Deutschland unternommen. Der „Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Einführung einer Widerspruchsregelung im Transplantationsgesetz“ (Bundestagsdrucksache 20/13804), hätte jeden Patienten im Falle eines diagnostizierten Hirntods zu einem potenziellen Organ- und Gewebespender gemacht, der dem nicht zuvor ausdrücklich widersprochen hätte.
Bei einer Expertenanhörung im Gesundheitsausschuss Ende Januar, nach der Ersten Lesung des Gesetzesentwurfs Anfang Dezember, hatten sich die geladenen Sachverständigen mehrheitlich gegen die Einführung einer Widerspruchsregelung ausgesprochen. So erklärte etwa die Göttinger Medizinethikerin Claudia Wiesemann, die Widerspruchsregelung sei ein Eingriff in die Selbstbestimmung der Person über ihren eigenen Körper. Wichtigstes Rechtfertigungsargument sei eine erhoffte deutliche Zunahme der Organspendenzahlen. Diese Hoffnung lasse sich jedoch empirisch nicht belegen. Es gebe vielmehr Anlass zur Sorge, dass die Zahl der Lebendorganspenden parallel zurückgehen werde. Das Hauptproblem sei die mangelhafte Meldebereitschaft der Krankenhäuser. Lösungsversuche müssten daher dort ansetzen.
Der ehemalige Vorsitzende des Deutschen Ethikrats Peter Dabrock, selbst Besitzer eines Organspendeausweises ist, kritisierte den Mangel an Aufrichtigkeit in der Debatte. Der Begriff „Widerspruchlösung“ insinuiere, dass das Verfahren in der Lage sei, die Lücke zwischen den benötigten und den erreichbaren Organen zu schließen. Das sei aber bereits aufgrund der Zunahme chronischer Erkrankungen wie der Alterung der Gesellschaft nicht Fall. Zur Ehrlichkeit gehöre das Eingeständnis, dass kein Verfahren eine Beendigung der Organknappheit herbeiführen könne. Auch unterminiere die Widerspruchsregelung, den Charakter der Organspende als „freiwilliger Gabe“. Wer etwas wolle, müsse fragen. Schweigen sei keine Zustimmung.
Ähnlich äußerten sich die Kirchen. „Bei der Regelung der Organspende sollte – wie der Begriff schon ausdrückt – der Charakter einer freiwilligen Organspende im Sinne einer bewusst und höchstpersönlich getroffenen eigenen Entscheidung erhalten bleiben“, erklärten das Kommissariat der deutschen Bischöfe und die Bevollmächtigte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) in einer gemeinsamen Stellungnahme.
Während der Gießener Rechtswissenschaftler Steffen Augsberg verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Einführung der Widerspruchsregelung gelten machte, kritisierte der Chirurg Andreas Weber, ehemaliges Mitglied eines chirurgischen Einsatzteams zur Organexplantation der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) in der Anhörung, dass die Interessen und Rechte des Organspenders in der öffentlichen Debatte unterrepräsentiert seien. Laut Weber gefährde die Widerspruchsregelung zudem das Vertrauensverhältnis von Arzt und Patient. Kritik äußerte der Chirurg auch an der Hirntoddiagnostik. Es gebe zahlreiche dokumentierte Fälle, dass zuvor als „hirntot“ diagnostizierte und zur Organentnahme freigegebene Patienten, kurz vor der Explantation noch Zeichen von Leben gezeigt hätten, so dass die Explantation abgebrochen werden musste.
All das und vieles mehr ficht die BÄK jedoch offenbar nicht an. Eine Widerspruchsregelung würde „ein starkes Signal der Solidarität senden“, erklärte BÄK-Präsident Reinhardt. Organspende sei ein sensibles Thema, und für viele Menschen wohl auch ein Tabu. Die Widerspruchslösung könne die gesellschaftliche Auseinandersetzung damit fördern.
Auch die Vorsitzende der Ärztegewerkschaft „Marburger Bund“, Susanne Johna, sprach sich für die Einführung der Widerspruchslösung bei der Organspende aus. „Zwar bekundet eine große Mehrheit der Deutschen ihre Bereitschaft zur Organspende, aber weniger als die Hälfte der Bevölkerung hat ihre Entscheidung zur Organ- und Gewebespende tatsächlich dokumentiert.“
Die Anzahl der Organspenden in Deutschland stagniere seit Jahren auf niedrigem Niveau, ohne dass eine Trendwende erkennbar ist, so Johna. Über die in den Niederlanden ansässige Vermittlungsstelle „Eurotransplant“ erhalte Deutschland überproportional viele Organe aus Ländern, in denen die Widerspruchslösung längst gelte. Ohne die Organspenden aus diesen Ländern wären die Wartelisten noch länger, würden noch mehr Menschen sterben, weil sie kein lebensrettendes Organ bekämen.
Die Einführung der Widerspruchslösung forderte auch die „Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensiv und Notfallmedizin“ (DGIIN). Nur so könne dem anhaltenden Mangel an Spenderorganen in Deutschland wirksam begegnet werden. „Mit der Widerspruchslösung schaffen wir die Voraussetzungen, um deutlich mehr Leben zu retten“, erklärte DGIIN-Generalsekretär Uwe Janssens. Die DGIIN forderte den Deutschen Bundestag auf, die Widerspruchslösung erneut auf die Tagesordnung zu setzen.
Bislang gilt in Deutschland die sogenannte Entscheidungsregelung. Ihr zufolge dürfen für hirntot erklärten Patienten Organe und Gewebe nur entnommen werden, wenn die verstorbene Person dem zuvor ausdrücklich zugestimmt und dies dokumentiert hat. Liegt keine Entscheidung vor, werden die Angehörigen um eine Entscheidung gebeten. Menschen, die noch keine Entscheidung dokumentiert haben, bekommen regelmäßig Informationsmaterial zugesandt, um sie zu einer Entscheidung zu bewegen. Versterben Deutsche im Ausland, greift die Regelung des jeweiligen Landes, nicht die des Heimatlandes.
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Österreich: Verfassungsgerichtshof verhandelte heute zu „Social Egg Freezing“ Wien (ALfA) Der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) befasst sich heute in einer öffentlichen mündlichen Verhandlung mit dem sogenannten „Social Egg Freezing“. Laut dem österreichischen Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) ist die Entnahme und das Einfrieren von Eizellen ohne medizinische Indikation nicht erlaubt. Eine Frau aus Wien hält dies für verfassungswidrig und hat daher beim VfGH den Antrag gestellt, die entsprechende Gesetzesbestimmung aufzuheben.
Die angefochtene Bestimmung (§ 2b Abs. 1 FMedG) besagt, dass Samen, Eizellen sowie Hoden- und Eierstockgewebe für eine künftige medizinisch unterstützte Fortpflanzung nur dann entnommen und aufbewahrt werden dürfen, „wenn ein körperliches Leiden oder dessen dem Stand der medizinischen Wissenschaft und Erfahrung entsprechende Behandlung eine ernste Gefahr bewirkt, dass eine Schwangerschaft nicht mehr durch Geschlechtsverkehr herbeigeführt werden kann“.
Wie der VfGH mitteilte, ist die Antragstellerin ist gesund und hat derzeit keinen Kinderwunsch, plane aber, zu einem späteren Zeitpunkt Kinder zu bekommen. Da sie derzeit nicht absehen könne, wann dies der Fall sein werde, wolle sie sich einzelne Eizellen entnehmen und diese für eine künftige medizinisch unterstützte Fortpflanzung einfrieren lassen. Da die Frau gesund sei, mache sich ein Arzt, der sie ihrem Wunsch gemäß behandele, strafbar.
Nach Ansicht der Klägerin verstoße das „Social Egg Freezing“-Verbot gegen das verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens (Art. 8 EMRK). Frauen werde es durch dieses Verbot unmöglich gemacht, eine Behandlung in Anspruch zu nehmen, die ihre Chancen erhöht, auch noch in einem späteren Lebensabschnitt Kinder zu bekommen. Auch sei nicht erkennbar, welche öffentlichen Interessen der Gesetzgeber mit diesem Verbot verfolge.
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Chiles Präsident will Abtreibung weiter liberalisieren und bekommt Gegenwind Santiago de Chile (ALfA) Die Regierung von Präsident Gabriel Boric hat dem chilenischen Kongress einen Gesetzesentwurf zugestellt, der vorgeburtliche Kindstötungen – ohne Angabe von Gründen – bis zur vierzehnten Schwangerschaftswoche legalisieren und kostenfrei zur Verfügung stellen würde. Im Parlament stößt dies auf breiten Widerstand. Die Präsidenten der Abgeordnetenkammer und des Senats erklärten beide, sie hätten nicht die Absicht, die Vorlage auf die Tagesordnung zu setzen. 20 Senatoren der Opposition unterzeichneten ein Schreiben, in dem sie den Gesetzesentwurf ablehnen. Auch Abgeordnete und Senatoren der Regierungskoalition sprachen sich gegen den Gesetzesentwurf aus.
Die Chilenische Bischofskonferenz lehnte das Vorhaben ebenfalls ab. „Wir bedauern diese Initiativen zutiefst, die den heiligen und unverletzlichen Wert des menschlichen Lebens angreifen. Wir bestehen darauf, dass das menschliche Leben von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod eine Würde besitzt, die immer geschützt und gefördert werden muss“, heißt es in einer Erklärung. Ähnlich äußerten sich auch die Evangelikale und Anglikaner.
Darüber hinaus hat die Regierung von Präsident Boric einen Gesetzentwurf zur Euthanasie, der seit 2011 im Kongress kursiert und mehrfach umformuliert wurde, mit neuer Dringlichkeit versehen. Der Gesetzentwurf will Patienten das Recht einräumen, freiwillig angebotene medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen, um den Tod im Falle einer unheilbaren Krankheit zu beschleunigen. Voraussetzung ist, dass der Patient an einer Krankheit oder einer fortgeschrittenen und irreversiblen Beeinträchtigung seiner Fähigkeiten leidet, die anhaltende und unerträgliche körperliche Leiden verursacht und nicht unter Bedingungen gelindert werden kann, die der Patient für akzeptabel hält.
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Lifetalks – Der ALfA-Podcast Du willst über die aktuellen Entwicklungen im Lebensrecht informiert bleiben? Dann hör bei unserem Podcast „Lifetalks“ rein, in dem wir uns regelmäßig mit Interviewpartnern aus verschiedenen Bereichen der Gesellschaft über die brennendsten Themen unterhalten.
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Termine
13.06.2025 | Lebensschutz Treffen im Norden
Beginn: 19.00 Uhr Ort: Allmannskroog, 24996 Sterup
Info: im.norden@alfa-ev.de
| 14.06.2025 | Patinnenschulung Bielefeld
Beginn: 9.00 Uhr Ende: 15.30 Uhr Ort: Am Schlemmershof 11, 33818 Leopoldshöhe
Anmeldung: brit@vita-L.de
| 15.06.2025 | Die ALfA zu Besuch auf dem Bielefelder Open-Air-Gottesdienst
Beginn: 11 Uhr Ort: Ravensberger Park, 33607 Bielefeld
Info: info@alfa-ev.de
| 17.06.2025 | Wundenrosenkranz auf Radio Horeb. ALfA betet mit! Beginn: 15.00 Uhr
| 17.06.2025 | Patin für 9 Monate stellt sich vor
Beginn: 19.30 Uhr Ende: 21.00 Uhr Ort: Caféhaus Oranienburg, Breite Str. 10, 16515 Oranienburg
| 21.06.2025 | Infostand der ALfA in Halle (Saale)
Beginn: 10.00 Uhr Ende: 16.00 Uhr Ort: Halle (Saale) Innenstadt
Info: halleleipzig@alfa-ev.de
| 24.06.2025 | Patin für 9 Monate stellt sich vor
Beginn: 20.00 Uhr Ende: 21.30 Uhr Ort: Evangelische Gemeinschaft Hörbach e.V., Schmalbachstr. 5, 35745 Herborn-Hörbach
| 03.07.2025 | Schulvortrag in Wettenhausen
Beginn: 13.00 Uhr Ende: 14.00 Uhr Ort: Gymnasium in Wettenhausen
| 03.07.2025 | Schulvortrag in Wettenhausen
Beginn: 13.00 Uhr Ende: 14.00 Uhr Ort: Gymnasium in Wettenhausen | 08.07.2025 | WissensSprint: Von bestellenden Eltern und geliehenen Müttern
Beginn: 20.00 Uhr Ende: 21.00 Uhr Ort: Online via Zoom Info: info@alfa-ev.de
| 11. – 13.07.2025 | Pro Life Summer Camp
Ort: Franken
Info und Anmeldung: kontakt@jugendfuerdasleben.de
| 15.07.2025 | Wundenrosenkranz auf Radio Horeb. ALfA betet mit! Beginn: 15 Uhr
| 30.07. – 03.08.2025 | Allianzkonferenz „Focus Jesus“
Ort: Evangelisches Allianzhaus Bad Blankenburg
Info: brit@vita-L.de
| 19.08.2025 | ALfA aktiv bei Radio Horeb Beginn: 15.00 Uhr
| 23.08.2025 | Infostand der ALfA in Leipzig
Beginn: 10.00 Uhr Ende: 16.00 Uhr Ort: Leipzig Innenstadt
Info: halleleipzig@alfa-ev.de
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Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. Geschäftsstelle Kitzenmarkt 20 | D-86150 Augsburg E-Mail: info@alfa-ev.de Telefon: 0821-512031 |
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