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| In eigener Sache: ALfA startet Bundesdelegiertenversammlung
Fulda (ALfA) Nach der erfolgreichen Standarbeit am vergangenen Wochenende in Schwäbisch-Gmünd beim Kongress „Leben.Würde“ beginnt die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. ihre jährliche Bundesdelegiertenversammlung in Fulda. Neben Vorträgen und Workshops und der Regelung der Vereinsinterna stehen am Samstagnachmittag auch die Wahlen des Geschäftsführenden und des erweiterten Bundesvorstands an. |
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Inhaltsangabe
In eigener Sache: ALfA startet Bundesdelegiertenversammlung | „Pille danach“: Apotheker verzichtet auf Approbation – Freispruch als Waffe? | Weihbischof Renz sieht Lebensschutz von Kirche „weitgehend vernachlässigt“ | Frankreich: Nationalversammlung berät Legalisierung der Euthanasie | Termine |
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„Pille danach“: Apotheker verzichtet auf Approbation – Freispruch als Waffe?
Berlin (ALfA) Der Berliner Apotheker Andreas Kersen hat die Apothekerkammer gebeten, seine 1984 erteilte Approbation als Apotheker zurückzunehmen, weil er sich gezwungen sieht, seinen Beruf nach einem Gerichtsurteil des Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg aus Gewissengründen aufzugeben. Das berichtet der deutsche Dienst der Catholic News Agency (CNA).
Das Gericht befand, die „Pille danach“ sei ein zugelassenes Arzneimittel, für das Pharmazeuten kein „Prüfrecht“ besäßen. Die individuelle Gewissensfreiheit sei dem Versorgungsauftrag untergeordnet. Ein Apotheker, der die Abgabe bestimmter Präparate nicht mit seinem Gewissen vereinbaren könne, müsse seinen Beruf aufgeben.
Kersten hatte seine Apotheke bereits 2018 geschlossen, war aber weiterhin Mitglied der Apothekerkammer. „Es ist bedauernswert, dass Apothekern das Recht auf Gewissensfreiheit abgesprochen wird, wenn sie eine lebensachtende Haltung einnehmen. Die sogenannte ‚Pille danach‘ zu verkaufen, kann ich mit meinem Gewissen nicht vereinbaren, weil sie möglicherweise ein Menschenleben beenden könnte. Daher sehe ich mich gezwungen meine Approbation als Apotheker aufzugeben“, so Kersen.
Zum Hintergrund: Die rezeptfrei erhältliche „Pille danach“ wird als sogenanntes „Notfallverhütungsmittel“ eingestuft, dessen Hauptwirkung den Eisprung verhindert. Bei bereits erfolgtem Eisprung entfaltet es jedoch eine frühabtreibende Wirkung und hindert die befruchtete Eizelle daran, sich erfolgreich in die Gebärmutter einzunisten.
Felix Böllmann, Leiter der europäischen Rechtsabteilung der Menschenrechtsorganisation „ADF International“, kritisierte das Urteil und sprach von „richterlichem Aktivismus“. Die Richter hatten den Apotheker zwar von den Vorwürfen, die die Apothekerkammer gegen Kersten erhoben habe, freigesprochen. Durch den Freispruch kann er jedoch die These des Gerichts, wonach die Erfüllung des Versorgungsauftrags höher zu bewerten sei als die individuelle Gewissensfreiheit, nun nicht anfechten. „Noch am Tag der mündlichen Urteilsverkündung gab das Gericht eine Pressemeldung heraus, die Apothekern die Gewissensfreiheit absprach, der Freispruch wurde nicht einmal erwähnt“, erklärte Böllmann. |
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Bildquelle: Freepik/wirestock |
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Weihbischof Renz sieht Lebensschutz von Kirche „weitgehend vernachlässigt“ Schwäbisch-Gmünd (ALfA) Die katholische Kirche habe das Thema Lebensschutz „weitgehend vernachlässigt“. Das befand Weihbischof Thomas Maria Renz im Interview mit der katholischen Wochenzeitung „Die Tagespost“. Renz: „Wo gibt es Pfarrer, die gelegentlich mal über dieses Thema sprechen, um Bewusstsein dafür zu bilden? Oder Pfarrgemeinderäte, die sich mit dem Thema beschäftigen? Dabei wäre die Frage doch durchaus interessant: Was können wir in unserem Dorf, in unserer Stadt tun, wenn schwangere Frauen in Not sind? Was können wir vor Ort an ganz konkreten Hilfen anbieten?“ Auch in der Deutschen Bischofskonferenz habe er „nach dem Ausstieg der Katholischen Kirche aus dem staatlichen Beratungssystem im Jahr 2000 nur noch selten etwas zu diesem Thema gehört. Einzelne Bischöfe äußern sich gelegentlich mal zu diesem Thema, aber im Großen und Ganzen machen wir doch eher einen weiten Bogen darum.“
Laut dem Weihbischof der Diözese Rottenburg-Stuttgart, der regelmäßig den Marsch für das Leben besucht und am vergangenen Wochenende auch auf dem Kongress „Leben.Würde“ in Schwäbisch-Gmünd sprach, wolle die „Kirche heute vor allem den Eindruck vermeiden“, „irgendjemandem Vorschriften“ zu machen. „Aber sich überhaupt nicht mehr mit dem Thema auseinander zusetzen halte ich für viel fataler, als sich kontrovers damit zu befassen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Gläubige, die an einen Gott glauben, der ,ein Freund des Lebens‘ ist [Wsh 11, 26], sich an mehr als 100.000 vorgeburtliche Kindstötungen pro Jahr in Deutschland gewöhnt haben und das für ein unabwendbares Schicksal halten. Das Schlimmste wäre für mich, wenn man das Thema einfach ignoriert und sagt, das geht mich nichts an. Ich glaube, es geht uns alle etwas an! Da ist also für uns als Kirche durchaus noch Luft nach oben“, so Renz gegenüber der „Tagespost“. |
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Bildquelle: Adobe Stock/Atlantis |
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Frankreich: Nationalversammlung berät Legalisierung der Euthanasie Paris (ALfA) Erlaubt Frankreich demnächst die Euthanasie? Zwei Tage lang debattierte die französische Nationalversammlung Anfang dieser Woche zwei Gesetzentwürfe zum assistierten Suizid und zum Ausbau der Palliativmedizin. Das berichtet die französische Nachrichtenagentur AFP.
Frankreichs Präsident Emmanuel Macron hatte eine Liberalisierung der geltenden Rechtlage bereits 2024 auf den Weg gebracht. Das Vorhaben sei jedoch aber durch Neuwahlen und den Sturz der Regierung von Michel Barnier verzögert worden. Die Regierung unter Premierminister François Bayrou habe sich hernach für eine Aufteilung des Gesetzes entschieden, da die Neuregelung der Sterbehilfe auch im Regierungslager stark umstritten sei. Dagegen sei der Ausbau der Palliativmedizin „weitgehend konsensfähig“.
Nach dem überarbeiteten Gesetzentwurf zur Sterbehilfe soll ein volljähriger, französischer Patient, der an einer unheilbaren Krankheit im Endstadium leidet und bei Bewusstsein sei, künftig um „Hilfe zum Sterben“ bitten. Anschließend soll ein Arzt über die Verschreibung eines tödlichen Präparats nach Beratung mit anderen entscheiden. Der Patient könne das Mittel selbst einnehmen oder sich von einem Pfleger oder Arzt „helfen lassen“. Demenzkranke oder komatöse Patienten sollen keine Sterbehilfe in Anspruch nehmen können. Allerdings forderten einige Abgeordnete nun, Patienten sollten den Wunsch nach Sterbehilfe in einem solchen Fall in einer Patientenverfügung festhalten können.
Kritiker des Gesetzes verwiesen hingegen darauf, dass ältere Menschen sich psychologisch unter Druck gesetzt fühlen könnten, ihren Mitmenschen nicht weiter zur Last zu fallen. Innenminister Bruno Retailleau warnte vor einer „Legalisierung der Euthanasie“. „Mit einem solchen Gesetz würde es einfacher, den Tod zu verlangen als geheilt zu werden“, zitiert AFP Retailleau.
Die entscheidende Abstimmung in der Nationalversammlung ist für den 27. Mai geplant. Anschließend muss sich der Senat mit dem Gesetz befassen. Sollte es verabschiedet werden, würde es „die bedeutendste gesellschaftliche Reform der zweiten Amtszeit Macrons darstellen“, so AFP.
In Frankreich ist die aktive Sterbehilfe bisher verboten. In den vergangenen zwei Jahrzehnten wurden die gesetzlichen Regelungen mehrfach überarbeitet. Seit 2016 dürfen Ärzte unheilbar Kranken im Endstadium stark schmerzlindernde Medikamente verabreichen, welche das Sterben beschleunigen können. Nach Angaben des Verbands für Palliativpflege sterben in Frankreich täglich 500 Menschen, die keinen Zugang zur Palliativmedizin haben, obwohl sie diesen bräuchten. |
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Lifetalks – Der ALfA-Podcast Du willst über die aktuellen Entwicklungen im Lebensrecht informiert bleiben? Dann hör bei unserem Podcast „Lifetalks“ rein, in dem wir uns regelmäßig mit Interviewpartnern aus verschiedenen Bereichen der Gesellschaft über die brennendsten Themen unterhalten. Zum Podcast | |
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Termine
16. – 18.05.2025 | ALfA-Bundesdelegiertenversammlung
Ort: Bonifatiushaus Fulda, Neuenbergerstrasse 3, 36041 Fulda Anmeldung: bgs@alfa-ev.de
| 18.05.2025 | Gottesdienst für den Lebensschutz der ungeborenen Kinder
Beginn: 9.30 Uhr Ort: Maria Hilfe der Christen, Stadtweg 16, 49086 Osnabrück | 18.05.2025 | Gottesdienst für den Lebensschutz der ungeborenen Kinder
Beginn: 11.00 Uhr Ort: St. Joseph, Miquelstraße 25, 49082 Osnabrück | 20.05.2025 | Wundenrosenkranz auf Radio Horeb. ALfA betet mit! Beginn: 15.00 Uhr | 24.05.2025 | Tag für das ungeborene Leben
Beginn: 15.00 Uhr Ende: 17.30 Uhr Ort: Gemeindesaal der katholischen Pfarrgemeinde Heilig Kreuz, Schubertplatz 10, 32756 Detmold
Anmeldung und Info: bielefeld@alfa-ev.de | 02.06.2025 | Let’s talk about Sex… Sexualität und Abtreibung als Themen in der Jugendarbeit
Beginn: 20.00 Uhr Ende: 21.00 Uhr Referentin: Cornelia Kaminski Online per Zoom
Anmeldung: Kalender oder per Mail an seelsorge@alfa-ev.de
| 10.06.2025 | Organspende: Was bringt eine Widerspruchslösung?
Beginn: 20.00 Uhr Ende: 21.00 Uhr Online per Zoom
Anmeldung: Kalender oder per Mail an julia.syrek@alfa-ev.de
| 14.06.2025 | Patinnenschulung Bielefeld
Beginn: 9.00 Uhr Ende: 15.30 Uhr Ort: Am Schlemmershof 11, 33818 Leopoldshöhe
Anmeldung: brit@vita-L.de
| 17.06.2025 | Wundenrosenkranz auf Radio Horeb. ALfA betet mit! Beginn: 15.00 Uhr
| 17.06.2025 | Patin für 9 Monate stellt sich vor
Beginn: 19.30 Uhr Ende: 21.00 Uhr Ort: Caféhaus Oranienburg, Breite Str. 10, 16515 Oranienburg
| 21.06.2025 | Infostand der ALfA in Halle (Saale)
Beginn: 10.00 Uhr Ende: 16.00 Uhr Ort: Halle (Saale) Innenstadt
Info: halleleipzig@alfa-ev.de
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Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. Geschäftsstelle Kitzenmarkt 20 | D-86150 Augsburg E-Mail: info@alfa-ev.de Telefon: 0821-512031 |
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