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| In eigener Sache: ALfA stellt wichtige Studie zum Anstieg von US-Abtreibungen vor Augsburg (ALfA) Die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. hat ihre Hintergrundseiten zu den Beiträgen der von ihr herausgegebenen populärwissenschaftlichen Vierteljahreszeitschrift „LebensForum“ aktualisiert. Mit dabei: Die Analyse eines wissenschaftlichen Beitrags des US-amerikanischen Charlotte Loizer Instituts, der die Gründe für den rasanten Anstieg vorgeburtlicher Kindstötungen mittels der Abtreibungspille in den USA beleuchtet. Zu dem Beitrag geht es hier lang. |
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Inhaltsangabe
In eigener Sache: ALfA stellt wichtige Studie zum Anstieg von US-Abtreibungen vor | ALfA kritisiert Paradigmenwechsel des britischen Unterhauses bei Abtreibung | Bischofskonferenz: Entscheidung fügt auch Frauen schweren Schaden zu | Auch das noch: Unterhaus stimmt für Legalisierung von Suizidhilfe | Kardinal Nichols: „Wendepunkt in der Geschichte unseres Landes“ | Termine |
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ALfA kritisiert Paradigmenwechsel des britischen Unterhauses bei Abtreibung
Augsburg/London (ALfA) Zu der am Dienstag (17.6.) erfolgten Abstimmung im Unterhaus des britischen Parlaments, bei der für eine vollständige Legalisierung der Abtreibung gestimmt wurde, erklärte die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski, tags darauf in Augsburg:
Der gestern mit einer Mehrheit von 379 zu 137 Stimmen im Unterhaus verabschiedete Antrag der Abgeordneten Tonia Antoniazzi ändert die zugrundeliegenden Gesetze zum Schwangerschaftsabbruch so, dass „eine Frau, die im Zusammenhang mit ihrer eigenen Schwangerschaft handelt, keine Straftat begeht“. In der Begründung heißt es, dass die Klausel „das bestehende Strafrecht in Bezug auf Schwangerschaftsabbrüche von Frauen, die in Bezug auf ihre eigene Schwangerschaft handeln, in jeder Schwangerschaftsphase außer Kraft setzen würde.“ Abtreibungen sind dann bis zur Geburt möglich, sofern das Oberhaus dem Antrag zustimmt.
Seit 1967 sind Abtreibungen in England legal, zunächst bis zur 28. Schwangerschaftswoche, seit 1990 bis zur 24. Schwangerschaftswoche. Damit ist die Insel ein Vorreiter in Bezug auf vorgeburtliche Kindstötungen und angesichts der laxen Regelungen auch ein Spitzenreiter: 2022 wurden dort 251.377 Kinder abgetrieben, 17 Prozent mehr als im Vorjahr. Auf 1000 Frauen im gebärfähigen Altern kommen 21,1 Abtreibungen – das ist die höchste je verzeichnete Rate, dreimal so hoch wie in Deutschland.
Abtreibungen sind im Vereinigten Königreich in die Höhe geschnellt, seit dort die Abtreibungspillen nicht mehr in einer Arztpraxis eingenommen werden müssen, sondern zu Hause genommen werden können. Diese ursprünglich nur während der Pandemie geltende Regelung wurde auf Betreiben der Abtreibungslobby 2022 für dauerhaft erklärt. Dem Missbrauch wurde damit Tür und Tor geöffnet. Seit 2020 sind sechs Frauen angeklagt worden, die mittels Abtreibungspille zu Hause ihre ungeborenen Kinder getötet haben, ohne die rechtlichen Vorgaben zu beachten: Entweder trieben sie Kinder jenseits der 24. Woche ab oder jenseits der 10-Wochen-Frist, die für chemische Abtreibungen vorgesehen ist. Eine Frau wurde verurteilt, weil sie während der Pandemie ihr ungeborenes Kind um die 34. Schwangerschaftswoche herum mittels Mifegyne abgetrieben hat, was mit erheblichen gesundheitlichen Risiken für die Schwangere verbunden ist. Keiner dieser Fälle wäre vor Gericht gelandet, wenn diese chemischen Abtreibungen wie früher üblich unter ärztlicher Aufsicht stattgefunden hätten. Die Abtreibungslobby hat damit die Einzelfälle selbst produziert, die sie nun genutzt hat, um vorgeburtliche Kindstötungen grundsätzlich zu legalisieren. Dabei dient diese ärztliche Aufsicht nicht nur dem Schutz des ungeborenen Lebens, sondern auch dem der Frau: 2022 wurde Stuart Worby verurteilt, weil er seiner schwangeren Partnerin ohne ihr Wissen oder ihre Zustimmung heimlich Abtreibungspillen verabreicht hatte. Die Frau, die in der 15. Woche schwanger war und das Baby behalten wollte, begann zu bluten und wurde nach stundenlangen Schmerzen und Blutverlusten ins Krankenhaus eingeliefert. Ähnliche Fälle sind auch aus Deutschland bekannt.
Am Freitag stimmt das Unterhaus über eine weitere lebensbedrohende Gesetzesvorlage ab: Es steht kurz vor einer historischen Entscheidung über die Legalisierung des assistierten Suizids. Da bereits wichtige Hürden genommen wurden, könnte auch dieses Gesetz verabschiedet werden.
Wenn Abtreibungen legalisiert werden, wird das Unrechtsbewusstsein zerstört. Die Tötung menschlichen Lebens wird akzeptiert. Der assistierte Suizid ist die logische Konsequenz, der nächste Schritt wäre Euthanasie. Die radikale Ideologie, die diese Bestrebungen fördert, kennt keine Grenzen, und wird auch vor Deutschland nicht halt machen, wenn Politik und Gesellschaft sich dem nicht entschieden widersetzen. |
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Bischofskonferenz: Entscheidung fügt auch Frauen schweren Schaden zu London (ALfA) Der Erzbischof von Liverpool, John Sherrington, in der katholischen Bischofskonferenz für Lebensrechtsfragen zuständig, hat sich „zutiefst alarmiert“ von der Entscheidung des Unterhauses gezeigt. Der neue Absatz 1 der „Crime and Policing Bill“ hebe „jede strafrechtliche Haftung von Frauen“ auf, die „aus welchem Grund auch immer und zu welchem Zeitpunkt auch immer, einschließlich vor und während der Geburt“ ein Kind abtrieben. „Diese Entscheidung verringert den Schutz des ungeborenen Lebens und wird schwangeren Frauen schweren Schaden zufügen.“ Frauen würden durch sie „noch anfälliger für Manipulation, Nötigung und erzwungene Abtreibungen“. Die Gesetzesänderung werde zudem viele Frauen von der Konsultation eines Arztes abhalten und gefährliche Spätabtreibungen zu Hause befördern.
„Die Entscheidung für eine Abtreibung falle „oft aufgrund der persönlichen Herausforderungen, vor die sich Frauen gestellt sehen sowie aufgrund des Mangels an angemessener Beratung und Unterstützung. Die Verabschiedung des neuen Absatzes 1 wird dazu führen, dass Frauen einsamer, verletzlicher und isolierter werden.“ Katholiken dürften jedoch die Hoffnung nicht aufgeben. „Die Kirche arbeitet weiterhin unermüdlich daran, die Würde jedes Lebens zu schützen. Wir werden schwangere Frauen und ihre ungeborenen Kinder in ihrer verletzlichsten Stunde nicht im Stich lassen“, versprach Sherrington.
Ausdrücklich dankte der Erzbischof von Liverpool auch „allen innerhalb und innerhalb und außerhalb der Kirche, die dieses Engagement teilen und weiterhin bedürftigen Eltern und ihren Babys beistehen. Lasst uns weiterhin beten und das Leben dieser Frauen, Kinder, Familien und aller, die sie unterstützen, der mütterlichen Fürsprache Unserer Lieben Frau, der Mutter Gottes, anvertrauen.“ |
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Auch das noch: Unterhaus stimmt für Legalisierung von Suizidhilfe London (ALfA) Mit einer Mehrheit von 23 Stimmen hat das britische Unterhaus am Freitag ein Gesetz zur Legalisierung der Suizidhilfe verabschiedet. 314 Abgeordnete stimmten in Dritter Lesung für die „Terminally Ill Adults (End of Life) Bill“, 291 dagegen. Das Gesetz eröffnet unheilbar Kranken mit einer Lebenserwartung von weniger als sechs Monaten in England und Wales erstmals die Möglichkeit, Zugang zu tödlichen Präparaten zu erhalten.
Nach bisheriger Gesetzeslage ist der assistierte Suizid in Großbritannien illegal. Gemäß dem „Suicide Act“ aus dem Jahr 1961 kann Hilfe zur Selbsttötung mit bis zu 14 Jahren Gefängnis bestraft werden. Euthanasie, das aktive Beenden eines Lebens durch einen Arzt, wird auch künftig entweder als Mord oder aber als Totschlag betrachtet und bleibt jeweils strafbar.
Bevor das neue Gesetz in Kraft treten kann, muss das Oberhaus des Parlaments, das „House of Lords“, darüber beraten. Dessen Zustimmung gilt jedoch als wahrscheinlich. Die Labour-Abgeordnete Kim Leadbeater, die den Gesetzentwurf in das Parlament eingebracht hatte, sagte nach der Abstimmung gegenüber der BBC, sie sei „überglücklich“. |
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Kardinal Nichols: „Wendepunkt in der Geschichte unseres Landes“ London/Liverpool (ALfA) Der Vorsitzende der Bischofskonferenz von England und Wales, Vincent Kardinal Nichols, hat sich enttäuscht über den Ausgang der Abstimmung im House of Commons zur Suizidhilfe gezeigt. Nach der Dritten Lesung der „Terminally Ill Adults (End of Life) Bill“, erklärte Nichols: „Das Votum des Unterhauses ist ein Wendepunkt in der Geschichte unseres Landes. Die Aufgabe ist nun klar: Es muss alles getan werden, um den Schaden, der durch diese Entscheidung entsteht, zu begrenzen.“
Die Pflicht dazu liege nun „sowohl beim Oberhaus als auch bei der Regierung Seiner Majestät. Die Liste der Herausforderungen ist lang. Sie wurde in den letzten Wochen von verantwortlichen Gremien und angesehenen Persönlichkeiten, einschließlich der ,Public Commission on Palliative and End-of-Life Care‘ (dt.: Öffentliche Kommission für Palliativ- und Sterbebegleitung), deren Empfehlungen noch diskutiert werden müssen, gut artikuliert.“ Die persönliche Autonomie, die im Mittelpunkt der parlamentarischen Debatte gestanden habe, müsse für beide Seiten gelten. „Die Möglichkeit, sich für das Sterben zu entscheiden, kann nicht die Bereitstellung einer angemessen ausgestatteten Pflege für diejenigen ausschließen, die sich dafür entscheiden, bis zu einem natürlichen Tod zu leben“, so Nichols.
Der Erzbischof von Westminster kündigt zudem an: „Als Katholiken werden wir weiterhin unseren Beitrag zum Aufbau des Gemeinwohls leisten. Die Entscheidung des Parlaments ändert nichts an unserem festen Glauben an die Heiligkeit des Lebens, das niemals nur eine Last ist, sondern immer ein Geschenk Gottes, das gegeben und empfangen wird. Unsere Pflichten sind klar: Wir müssen nach der Lehre leben, die Gott uns gegeben hat; wir müssen diejenigen, die mit Behinderungen, Isolation und Leiden konfrontiert sind, großzügig mit Fürsorge und Mitgefühl begleiten; wir müssen weiterhin mit Respekt und Klarheit die objektiven Normen vorbringen, die unsere festen Überzeugungen über ein gutes Leben und Sterben prägen.“
Vor der entscheidenden Abstimmung am Freitag hatte Nichols in einer gemeinsamen Erklärung mit dem in der Bischofskonferenz für Lebensrechtsfragen zuständigen Erzbischof von Liverpool, John Sherrington, darauf hingewiesen, dass der Gesetzesentwurf die Zukunft vieler Pflegeheime und Hospize ernsthaft in Frage stelle. „Unser Parlament hat nun Änderungsanträge abgelehnt, die es solchen Einrichtungen erlaubt hätten, sich nicht an der Suizidhilfe zu beteiligen.“
In der Debatte hatten Englands Minister für Soziales, Stephen Kinnock, die Initiatorin des Gesetzesentwurfs, die Labour-Abgeordnete Kim Leadbeater, sowie weitere Abgeordnete betont, dass die Rechte, die der Gesetzentwurf Patienten und medizinischem Personal bei der Beihilfe zum Suizid einräume, höher zu bewerten seien als die diesen entgegenstehende Werte von Institutionen wie Hospizen und Pflegeheimen.
„Mit anderen Worten: Das Recht auf Beihilfe zum Suizid wird höchstwahrscheinlich zur Pflicht für Pflegeheime und Hospize, diese zu ermöglichen. Wir befürchten, dass dieser Gesetzentwurf die Bereitstellung von Sozial- und Palliativpflege im ganzen Land ernsthaft beeinträchtigen wird“, so Nichols und Sherrington weiter.
„Institutionen, deren Aufgabe es stets war, mitfühlende Pflege bei Krankheit oder Alter bis zum Lebensende zu leisten, haben angesichts dieser Forderungen möglicherweise keine andere Wahl, als sich aus der Bereitstellung dieser Pflege zurückzuziehen.“ Auch die breite Unterstützung, die Hospize in den Gemeinden genössen, werde durch die Forderungen untergraben, die diese Institutionen in vielen Fällen zwingen werden, gegen ihre traditionellen und prinzipiellen Grundsätze zu handeln“. „Diese Tragödie“ könne „nur durch die Ablehnung dieses Gesetzentwurfs am Freitag verhindert werden.“ |
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Termine
21.06.2025 | Infostand der ALfA in Halle (Saale)
Beginn: 10.00 Uhr Ende: 16.00 Uhr Ort: Halle (Saale) Innenstadt
Info: halleleipzig@alfa-ev.de
| 24.06.2025 | Patin für 9 Monate stellt sich vor
Beginn: 20.00 Uhr Ende: 21.30 Uhr Ort: Evangelische Gemeinschaft Hörbach e.V., Schmalbachstr. 5, 35745 Herborn-Hörbach
| 03.07.2025 | Schulvortrag in Wettenhausen
Beginn: 13.00 Uhr Ende: 14.00 Uhr Ort: Gymnasium in Wettenhausen
| 03.07.2025 | Schulvortrag in Wettenhausen
Beginn: 13.00 Uhr Ende: 14.00 Uhr Ort: Gymnasium in Wettenhausen | 08.07.2025 | WissensSprint: Von bestellenden Eltern und geliehenen Müttern
Beginn: 20.00 Uhr Ende: 21.00 Uhr Ort: Online via Zoom Info: info@alfa-ev.de
| 11. – 13.07.2025 | Pro Life Summer Camp
Ort: Franken
Info und Anmeldung: kontakt@jugendfuerdasleben.de
| 15.07.2025 | Wundenrosenkranz auf Radio Horeb. ALfA betet mit! Beginn: 15 Uhr
| 30.07. – 03.08.2025 | Allianzkonferenz „Focus Jesus“
Ort: Evangelisches Allianzhaus Bad Blankenburg
Info: brit@vita-L.de
| 19.08.2025 | ALfA aktiv bei Radio Horeb Beginn: 15.00 Uhr
| 23.08.2025 | Infostand der ALfA in Leipzig
Beginn: 10.00 Uhr Ende: 16.00 Uhr Ort: Leipzig Innenstadt
Info: halleleipzig@alfa-ev.de
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