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In eigener Sache: Jugend für das Leben startet virtuellen Adventskalender

Augsburg (ALfA). In diesem Jahr startet die Jugend für das Leben einen virtuellen Adventskalender. Mehr wird an dieser Stelle nicht verraten. Nur soviel: Start ist selbstverständlich der 1. Dezember 2020. Und zu finden ist der Adventskalender natürlich auf der Homepage der Jugend für das Leben unter www.jugend.alfa-ev.de











Inhaltsangabe

In eigener Sache: Jugend für das Leben startet virtuellen Adventskalender
Kaminski: Grünen legen Hand an Weigerungsrecht von Ärzten und Hebammen
BVL: Frauen im Schwangerschaftskonflikt werden diskriminiert
Corona-Impfstoff wurde an Zellen eines abgetriebenen Kindes getestet
Papst schreibt Lebensrechtlerinnen in Argentinien einen Brief
EU-Parlament verurteilt Urteil des polnischen Verfassungsgerichtshofes
Termine

Kaminski: Grünen legen Hand an Weigerungsrecht von Ärzten und Hebammen

Augsburg (ALfA). „Die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. hat mit großer Verwunderung und ziemlichem Befremden das neue Grundsatzprogramm der Grünen zur Kenntnis genommen.“ Das erklärte die Bundesvorsitzende der ALfA, Cornelia Kaminski, Anfang der Woche in Augsburg. Am Wochenende hatte die Grünen auf ihrem digitalen Bundesparteitag ein neues Grundsatzprogramm beschlossen.

Kaminski: „Dass die Grünen vorgeburtliche Kindstötungen fälschlicherweise für ein Frauenrecht halten und folglich die Streichung der Paragrafen 218 folgende aus dem Strafgesetzbuch fordern, ist deutschen Lebensrechtlern seit langem bekannt.“ Dessen ungeachtet habe es jedoch, wenn es um die Würde geborener Menschen ging, doch eine Reihe Positionen gegeben, „welche die ALfA und die Grünen, die beide aus der Bürgerrechtsbewegung kommen, gemeinsam vertraten. So konnten sich Lebensrechtler der ALfA nicht nur hinsichtlich der Verbote von Eingriffen in die menschliche Keimbahn und der Patentierung von Genen mit den Grünen einig wissen, sondern auch beim Verbot von Eizellenspende und Leihmutterschaft. Das ist nun vorbei“, so Kaminski weiter.

„Auch hinsichtlich des Schutzes von menschlichem Leben an dessen Ende schienen die Grünen lange Zeit sensibler als manch andere Partei zu sein – eine weitere lobenswerte Haltung, die mit dem Bekenntnis der Partei zu einem ,Recht auf selbstbestimmtes Sterben‘ im neuen Grundsatzprogramm zu Grabe getragen wurde. Mehr noch: Wer wie die Grünen ,selbstbestimmte Schwangerschaftsabbrüche‘ als ,Teil einer guten öffentlichen Gesundheitsversorgung‘ begreift und sicherstellen will, dass diese von Ärzten vorgenommen werden, legt unweigerlich Hand an das Weigerungsrecht von Ärzten und Hebammen. Das aber fordert ebenso wie die Negierung des Lebensrechts ungeborener Kinder den entschiedenen Widerstand von Lebensrechtlern heraus“, erklärte Kaminski.

Nach Ansicht der ALfA-Bundesvorsitzenden „ist es an Dramatik kaum zu überbieten, dass die Grünen in ihrem neuen Grundsatzprogramm ,Selbstbestimmung‘ zwar zu einem zentralen Wert erklären. Wenn es aber auf diese ankommt, lassen sie die Selbstbestimmung von Frauen erst nach der Zeugung unschuldiger und wehrloser Kinder einsetzen, während die von Ärzten und Hebammen faktisch ignoriert wird. Richtig wäre andersrum: Ärzte und Hebammen können niemals zur Mitwirkung an einer vorgeburtlichen Kindstötung verpflichtet werden und das Selbstbestimmungsrecht von Frauen existiert auch schon vor der Zeugung eines Kindes.“

„Es ist tragisch, dass das Leben von Molchen und Kröten den Grünen offenbar als schützenswerter gilt als das Leben ungeborener Kinder und die Gewissensfreiheit von Ärzten und Hebammen, die nicht bereit sind, an deren Tötung mitzuwirken. Für Lebensrechtler dürfte sich die Wahl dieser Partei damit auf absehbarer Zeit erledigt haben“, so Kaminski.


BVL: Frauen im Schwangerschaftskonflikt werden diskriminiert

Berlin (ALfA). Die Vorsitzende des Bundesverbands Lebensrecht (BVL), Alexandra Linder, hat den „Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen“ (25. November) zum Anlass genommen, um auf die Diskriminierung von Frauen in Schwangerschaftskonflikten hinzuweisen. In Berlin erklärte Linder: „Die weltweit verbreitete Gewalt gegen Frauen missachtet ihre Menschenwürde und ihre Menschenrechte.“ Schon als Kleinstkinder würden Frauen diskriminiert und ausschließlich aufgrund ihres Geschlechts getötet: „durch Abtreibung (millionenfach in China, Süd-Korea, außerdem unter anderem in Georgien, Albanien oder Großbritannien) und das Aussetzen von Mädchen nach der Geburt (zum Beispiel in Indien), weil sie in der Familie oder Kultur als minderwertig gelten.“ Die Missachtung von Frauen äußere sich ferner darin, „dass sie nicht in die Schule gehen und keinen Beruf erlernen dürfen, in fehlender Gesundheitsversorgung oder verweigerter Entscheidungsfreiheit und Mitsprache in Bezug auf Lebensgestaltung, Ehe und Kinderzahl.“

Besonders „perfide Formen der Frauenverachtung“ seien „Missbrauch und Vergewaltigung“. Linder: „Hier sind klare Maßnahmen gefordert (zum Beispiel massive Strafverschärfung für Täter), um Mädchen und Frauen vor diesen Straftaten zu schützen. Missbrauchsopfern im Falle einer Schwangerschaft eine Abtreibung anzubieten und sie danach in dieselbe Lebenssituation zurückzuschicken, bekämpft das Grundübel in keiner Weise, sondern kostet zusätzlich das Leben von Kindern und fügt den betroffenen Frauen und Mädchen weiteren Schaden zu. Eine Frauen respektierende Lösung kann nur sein, dafür zu sorgen, dass sie gar nicht erst in eine solche Situation geraten.“

Ebenfalls würden Frauen im Schwangerschaftskonflikt diskriminiert. „Statt Hilfe und Unterstützung in ihrer schwierigen Lebenssituation wird ihnen Abtreibung als ,Gesundheitsversorgung‘ angeboten. Ohne Beratung, Aufklärung und Untersuchung will man ihnen außerdem die risikoreiche Abtreibungspille zur Verfügung stellen. Die damit verbundenen Gefahren für sie selbst werden verschwiegen, die Gründe für ihre Lebenssituation negiert. Zu über 70 Prozent gehen Frauen in Deutschland gegen ihren Willen nur deshalb zu einer Abtreibung, weil die Kindsväter es verlangen. Auch das ist eine Form der Diskriminierung. Abtreibung ist Gewalt gegen Frauen. Ihre Kinder sind tot, sie selbst tragen schädliche Folgen davon, ihre wirklichen Probleme bleiben ungelöst. Abtreibung als Frauenrecht zu propagieren, ist frauenverachtende Ideologie, zynisch und missachtet die tatsächlichen Bedürfnisse und Rechte von Frauen“, so Linder.


Modernas Corona-Impfstoff wurde an Zellen eines abgetriebenen Kindes getestet

Münster (ALfA). Der Vorsitzende des Vereins „Ärzte für das Leben“, Professor Paul Cullen, hat die lobenden Worte kritisiert, die Bundeskanzlerin Angela Merkel für die Zulassung des Corona-Impfstoffes mRNA-1273 des US-amerikanischen Biotechnologieunternehmens Moderna gefunden habe. Das berichtet die katholische Wochenzeitung „Die Tagespost“. Cullen begründete seine Kritik mit der Behauptung: „Im Gegensatz zu anderen bald verfügbaren Corona-Impfstoffe kam bei der Entwicklung des Moderna-Impfstoffs und der ihm zugrundeliegenden mRNA-Technologie eine Zelllinie zum Einsatz, die aus der Niere eines wahrscheinlich 1972 in der 20. Schwangerschaftswoche abgetriebenen Kindes gewonnen wurde.“ Die Zelllinie trägt die Bezeichnung HEK-293 (HEK = Human embryonic kidney).

Wie die Zeitung schreibt, treffe Cullens Behauptung zu. Obwohl bei der Produktion von Impfstoffen mittels der neuartigen mRNA-Technologie überhaupt keine lebenden Zellen verwandt werden müssten, sei der Moderna-Impfstoff mRNA-1273 anschließend zunächst in Mäusen sowie an Zellen der Zelllinie HEK-293 getestet worden. Dies berichte eine Gruppe um Kizzmekia S. Corbett vom Impfstoff-Forschungszentrum der US-Aufsichtsbehörde NIH in der Fachzeitschrift „Nature“.

Cullen: „Bereits die in Deutschland verfügbaren Impfstoffe gegen Röteln, Windpocken und Hepatitis A, die ebenfalls mit Hilfe von Zelllinien aus abgetriebenen Kindern hergestellt werden“, stellten viele Menschen „vor ein ethisches Dilemma“. Gleiches gelte für die Schutzimpfung gegen Masern, „die nur in Kombination mit den Röteln- und Windpocken-Impfstoffen möglich ist.“ „Es wäre fatal, wenn auch bei dem Corona-Impfstoff, der bei einem großen Teil, wenn nicht sogar bei der gesamten Bevölkerung zur Anwendung kommen soll“, sich dieses Problem wiederhole. Dies gelte „besonders vor dem Hintergrund, dass zumindest in diesem Aspekt unbedenkliche Impfstoffe bald zur Verfügung stehen werden“, so der Labormediziner weiter. Mit dem Impfstoff des deutsch-amerikanischen Konsortiums Biontech/Pfizer sowie der Impfstoff des Tübinger Unternehmens Curevac stünden bereits zwei „ethisch unbedenkliche Corona-Impfstoffe“ kurz vor der Zulassung, so Cullen abschließend.


Papst schreibt Lebensrechtlerinnen in Argentinien einen Brief

Rom/Buenos Aires (ALfA). Mit einem handschriftlichen Brief, der das Datum vom 22. November trägt, hat sich Papst Franziskus bei Lebensrechtlern in seiner argentinischen Heimat für ihren Einsatz gegen Abtreibung bedankt. Das berichtet der Vatikan auf seiner Internetseite „Vatikan News“. Demnach betonte Franziskus, der selbst Erzbischof von Buenos Aires war, in dem Schreiben, es sei wichtig, das Leben vor Versuchen zu schützen, Abtreibungen in Argentinien zu legalisieren.

Der Brief ist an die Abgeordnete Victoria Morales Gorleri gerichtet und antwortet auf das Schreiben eines Netzwerks namens „Mujeres de las villas“ (dt.: „Frauen aus den Vororten“). In dem Brief drücke Franziskus seine Bewunderung „für das Wirken und Zeugnis“ der „Mujeres de las villas“ aus und ermutigt sie, „weiterzugehen“, berichtet Vatikan News.Wörtlich schreibe der Papst: „Das Land ist stolz darauf, solche Frauen zu haben.“ Das Problem der Abtreibung sei „nicht in erster Linie ein religiöses“, vielmehr gehe es dabei „um die menschliche Ethik, ganz unabhängig vom religiösen Bekenntnis“. In diesem Zusammenhang sei es wichtig, sich zwei Fragen zu stellen: „Ist es gerecht, ein menschliches Leben zu zerstören, um ein Problem zu lösen? Und ist es gerecht, einen Killer anzuheuern?“ Damit wiederholte Franziskus eine Formulierung, die er vor Jahren bei einer Generalaudienz verwandt hatte und die eine heftige Diskussion ausgelöst hatte.

Für den morgigen Samstag sind in Argentinien mehrere Demonstrationen gegen die Aufweichung des geltenden Abtreibungsverbots geplant. Argentiniens Präsident Alberto Fernandez hatte zu Beginn des Jahres einen entsprechenden Vorstoß angekündigt. Argentiniens Bischöfe haben sich unterdessen hinter die Anliegen der Demonstranten gestellt. In einer Erklärung vom 20. November beklagten sie: „Erstmals im demokratischen Argentinien könnte ein Gesetz verabschiedet werden, dass den Tod einer Person in Kauf nimmt, um eine andere Person zu retten.“


EU-Parlament verurteilt Urteil des polnischen Verfassungsgerichtshofes

Brüssel (ALfA). Das Europäische Parlament hat sich gegen die Verschärfung der Abtreibungsgesetzgebung in Polen ausgesprochen. Das berichteten gestern zahlreiche Medien. Man verurteile das Urteil des polnischen Verfassungsgerichtshofs „auf das Schärfste“, heißt es in dem Parlamentsbeschluss. Ein Verbot von Abtreibungen führe zu mehr illegalen, heimlichen und (für Frauen) lebensgefährdenden Eingriffen.

Im Oktober hatte der polnische Verfassungsgerichtshof entschieden, dass Abtreibungen aufgrund einer eugenischen Indikation verfassungswidrig seien. Seitdem gibt es Proteste. Die Entscheidung läuft auf eine Verschärfung des polnischen Abtreibungsrechts hinaus, das zu den bisher strengsten in Europa gehört.

Die EU-Kommission forderte das Europäische Parlament auf, die Zusammensetzung des Gerichts gründlich zu untersuchen.


Termine


17.04.2021 | BVL-Fachtagung zur Woche für das Leben und Fotoausstellung der Jugend für das Leben

Ort: Augsburg
Mehr Informationen: www.bundesverband-lebensrecht.de und jugend.alfa-ev.de


Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V.
Geschäftsstelle
Ottmarsgäßchen 8 | D-86152 Augsburg
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Telefon: 0821-512031       
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