Die Stimme für das Leben

In eigener Sache: LebensForum Nr. 141 erschienen


Augsburg (ALfA) 
Das neue LebensForum (Nr. 141, 1/2022) ist da. Die von der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. herausgegebene populärwissenschaftliche Vierteljahreszeitschrift befasst sich diesmal gleich in mehreren Beiträgen mit den so genannten „Do-it-yourself“-Abtreibungen, die in der Pandemie von interessierter Seite massiv beworben wurden. Weitere Themen der aktuellen Ausgabe sind unter anderem die von der Ampelkoalition betriebene Streichung des Werbeverbots für Abtreibungen (§ 219a) aus dem Strafgesetzbuch und die Xenotransplantation. Last but not least wartet die Ausgabe mit einem Bericht über die steigende Überlebensrate extrem frühgeborener Kinder auf.

Inhaltsangabe

In eigener Sache: LebensForum Nr. 141 erschienen
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: „Kein Recht auf Beihilfe zum Suizid“
USA: Bundesstaat Florida verbietet Abtreibungen nach der 15. Woche
Bistum Würzburg beendet Zusammenarbeit mit „Pro Familia“
Termine

 

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: „Kein Recht auf Beihilfe zum Suizid“


Straßburg/Wien (ALfA) Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hat die Verurteilung eines dänischen Arztes wegen Beihilfe zum Suizid bestätigt. Das berichtet das Wiener „Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik“ (IMABE) in seinem monatlich erscheinenden Newsletter. Nach Ansicht des EGMR hatte der Arzt in drei Fällen Patienten in ihren Suizidabsichten unterstützt und bei deren Selbsttötungen mitgeholfen. Dabei könne er sich nicht auf die Meinungsfreiheit berufen, urteilte der EGMR.

Der pensionierte Arzt Sven Lings war 2019 von dänischen Gerichten wegen Beihilfe zum Suizid rechtskräftig zu 60 Tagen Haft verurteilt worden. Aufgrund seines hohen Alters musste der Arzt die Haft jedoch nicht antreten. Dennoch legt der inzwischen 81-Jährige beim EGMR Beschwerde gegen das Urteil ein. Dabei stellte sich der Arzt auf den Standpunkt, er habe nur allgemein Informationen über den Suizid verbreitet. Durch die Verurteilung sei er in seinem Recht auf freie Meinungsäußerung nach Art. 10 der Menschenrechtskonvention (EMRK) verletzt worden.

Lings ist ein bekannter Sterbehilfe-Aktivist in Dänemark, er fordert die dortige Legalisierung der Euthanasie und Beihilfe zur Selbsttötung. Als Gründer einer „Sterbehilfe“-Organisation veröffentlichte er auf seiner Webseite eine nach eigenen Angaben „sehr benutzerfreundliche“ Anleitung zum Suizid – inklusive detaillierter Beschreibungen von rund 300 Medikamenten und deren erforderlicher Dosis zur Selbsttötung. Die allgemeine Veröffentlichung im Internet ist nach dänischem Recht legal, eine konkrete persönliche Beihilfe zum Suizid ist hingegen verboten.

Im Jahr 2017 gab Lings dann in einem Radio-Interview zu, mehrfach Menschen dabei unterstützt zu haben, sich das Leben zu nehmen. Er hatte unter anderem zwei Personen, deren Suizidabsichten er kannte, ein bestimmtes Präparat zwecks Selbsttötung verschrieben, und einer dritten geraten, sich neben der Einnahme einer Überdosis von Medikamenten eine Plastiktüte über den Kopf zu ziehen. Zwei starben, einer erholte sich laut EGMR wieder vollständig. Der Arzt wurde daraufhin mit einem Berufsverbot der Ärztekammer belegt und aus der Ärztekammer ausgeschlossen.

Der EGMR sah keine Verletzung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und auch kein unangemessenes Strafmaß seitens der dänischen Gerichte. Die Beihilfe zum Suizid werfe „Fragen der Moral“ auf, in denen die Mitgliedstaaten des Europarats „weit davon entfernt“ seien, „einen Konsens zu erzielen“, weshalb jedem Land ein entsprechender Ermessensspielraum zustehe. Die Beihilfe zur Selbsttötung stehe in Dänemark unter Strafe. Die Gründe für die Verurteilung des Arztes, nämlich Schutz der Gesundheit und Moral und der Rechte anderer, seien legitim, so der EGMR.

Die Straßburger Richter betonen zudem, dass es nach der Europäischen Menschenrechtskonvention „kein Recht auf Beihilfe zum Suizid“ gebe, auch nicht in Form von konkreten Informationen oder Unterstützung beim Suizid.

USA: Bundesstaat Florida verbietet Abtreibungen nach der 15. Woche


Tallahassee (ALfA) Der republikanische Gouverneur des US-Bundesstaates Florida, Ron DeSantis, hat ein Gesetz unterzeichnet, das vorgeburtliche Kindstötungen nur noch bis zur 15. Woche erlaubt. Das berichten zahlreiche Medien. „Wir sind heute hier, um jene zu verteidigen, die sich nicht selbst verteidigen können“, sagte DeSantis am Gründonnerstag bei der Unterzeichnung des Gesetzes. Ausnahmen für das Abtreibungsverbot nach der 15. Woche sieht das Gesetz bei schweren Risiken für die Gesundheit der Mutter oder bei der Diagnose einer letalen Missbildung des ungeborenen Kindes vor. Das Gesetz soll am 1. Juli in Kraft treten.

Bistum Würzburg beendet Zusammenarbeit mit „Pro Familia“


Würzburg (ALfA) Das Bistum Würzburg hat angekündigt, die Zusammenarbeit mit der Würzburger Beratungsstelle „Pro Familia“ wieder zu beenden. Das berichtet die in Würzburg editierte „Main-Post“. Mitte März hatte das Bistum eine Kooperationsvereinbarung mit der Würzburger „Pro Familia“-Beratungsstelle bekanntgeben. Zur Begründung hieß es, das Bistum wolle Menschen, die Opfer sexuellen Missbrauchs in der Kirche wurden, eine Anlaufstelle außerhalb kirchlicher Strukturen bieten.

Die Wahl des Kooperationspartners stieß jedoch im Bistum Würzburg selbst, aber auch weit darüber hinaus, auf massive Kritik. Nun hat das Bistum einen Rückzug gemacht. Wie die Diözese in einer Pressemitteilung vermeldete, habe Würzburgs Bischof Franz Jung entschieden, einem Votum des Betroffenenbeirates des Bistums zu folgen. Der hatte „auf Anschuldigungen gegen den Verband ,Pro Familia‘ aus den 1970er und 1990er Jahren bezüglich ,Entkriminalisierung von Pädosexualität‘ sowie dessen Haltung zur Abtreibung hingewiesen und um eine Beendigung der Zusammenarbeit gebeten“.

Megafon

Termine

30.04.2022 | Eröffnung der Woche für das Leben in Leipzig

BVL-Fachtagung „Wohin führt die Optimierung des Menschen?“

Beginn: Ab 13 Uhr

Mehr Infos unter www.bundesverband-lebensrecht.de
20. bis 22.05.2022 | Bundesdelegiertenversammlung der Aktion Lebensrecht für Alle (e.V.)

Mehr Informationen in Kürze
25. bis 29.05.2022 | ALfA-Stand auf dem Katholikentag in Stuttgart
25. bis 29.05.2022 | ALfA-Stand auf dem Christival in Erfurt
29.05.2022 |  „Marsch fürs Leaba“ in Bregenz

Beginn: Ab 14:00 Uhr

Mehr Infos unter www.plattform-leben-vorarlberg.at
25.06.2022 | Schulung Patin für 9 Monate

Ort: Bielefeld

Mehr Informationen & Anmeldung unter:
info@patin-fuer-9-monate.de
www.patin-fuer-9-monate.de
17.09.2022 | Marsch für das Leben

Ort: Berlin
21. bis 23. Oktober 2022 | „Leben. Würde“

Lebensrecht-Kongress in Schwäbisch Gmünd
Programm & Anmeldung unter www.schoenblick.de/lebenswuerde

 

 

Lifetalks – Der ALfA-Podcast


Du willst über die aktuellen Entwicklungen im Lebensrecht informiert bleiben? Dann hör bei unserem Podcast „Lifetalks“ rein, in dem wir uns regelmäßig mit Interviewpartnern aus verschiedenen Bereichen der Gesellschaft über die brennendsten Themen unterhalten.

 
 
Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. Geschäftsstelle
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Telefon: 0821-512031 
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