Kolumbien: Bischöfe kritisieren Urteil des Verfassungsgerichts Bogota (ALfA). Nachdem das kolumbianische Verfassungsgericht entschied, vorgeburtliche Kindstötungen bis zur 24. Schwangerschaftswoche zu legalisieren, hat die Bischofskonferenz Kolumbiens am Dienstag in einer offiziellen Stellungnahme ihre Bestürzung und tiefes Bedauern zum Ausdruck gebracht. Obwohl sie „anerkennen, dass in vielen Fällen Abtreibung die Reaktion auf menschliche Dramen“ sei, „die für die Mutter und ihr Umfeld mit vielfältigen Schwierigkeiten und Ängsten verbunden sind“, weisen die Bischöfe darauf hin, dass „die Inanspruchnahme eines Rechts nicht mehr legitim ist, wenn sie die Rechte anderer verweigert oder beeinträchtigt.“ Es dürfe nicht verschwiegen oder heruntergespielt werden, „dass jede Schwangerschaft die Existenz eines anderen menschlichen Wesens bedeutet, das sich von der Mutter unterscheidet, das schutzlos und verletzlich ist, und das seinerseits das Recht hat, Teil der Menschheitsfamilie zu sein.“ Die kolumbianischen Bischöfe berufen sich auf die Verfassung des Landes, die „das Recht auf Leben und auf den Schutz des Staates“ garantiere. Zu behaupten, dass dieses Recht „nicht für das Kind ab dem Zeitpunkt der Empfängnis gilt, ist eine Verletzung der Menschenwürde“. Der Schutz „eines vermeintlichen Rechts, ein unschuldiges Menschenleben zu zerstören, gefährdet daher die Grundlagen unserer Gesellschaftsordnung und der Rechtsstaatlichkeit.“ Eine beabsichtigte Abtreibung „ist eine unmoralische Tat und eine gewaltsame lebensfeindliche Praxis“. Ferner fragen die Bischöfe „ob es nicht andere Möglichkeiten gibt, das Leben der Mütter und ihrer ungeborenen Kinder zu schützen“. Denn „das Problem der Abtreibung kann nicht auf die schwangere Frau allein beschränkt werden, sondern erfordert die Solidarität der Gesellschaft als Ganzes“, wozu alle Kolumbianer kraft der Verfassung verpflichtet seien. |