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| In eigener Sache: „Life Talks“ zur Organspende – Zu Gast: Der Medizinrechtler Rainer Beckmann
Augsburg (ALfA) Heute startet eine neue Folge von „Life Talks“. In dem Podcast der „Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V.“ geht es diesmal um die mögliche Änderung des Transplantationsgesetzes und die Einführung der sogenannten Widerspruchslösung bei der Organspende. Zu Gast ist der Würzburger Medizinrechtler Rainer Beckmann. Zu „Life Talks“ geht es hier lang: |
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Inhaltsangabe
In eigener Sache: „Life Talks“ zur Organspende – Zu Gast: Der Medizinrechtler Rainer Beckmann | ALfA: Wer über Gewalt gegen Frauen spricht, darf zur Leihmutterschaft nicht schweigen – Kaminski: Wir brauchen ein internationales Verbot | „Verfassungsrechtlich unzulässig“: Neun namhafte Wissenschaftler verwerfen in FAZ-Beitrag Neuregelung des § 218 StGB | Verbände und Vereine appellieren an Abgeordnete, den § 218 StGB zu kippen | „Aus pragmatischen Gründen“ – Ethikratsvorsitzender verteidigt § 218 StGB in Interview | Wirbel um AfD-Pläne zur Abtreibung – Entscheidung fällt erst auf Bundesparteitag im Januar | Termine |
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ALfA: Wer über Gewalt gegen Frauen spricht, darf zur Leihmutterschaft nicht schweigen – Kaminski: Wir brauchen ein internationales Verbot
Augsburg (ALfA) Zum internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen (25.11) erklärte die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski, am gleichen Tag in Augsburg:
„Der Internationale Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen, der jährlich am 25. November begangen wird, macht auf die weit verbreitete Diskriminierung und Gewalt aufmerksam, die Frauen weltweit erleben. So erfreulich es ist, dass an diesem Tag Zwangsprostitution, Zwangsheirat oder häusliche Gewalt gegen Frauen öffentlich thematisiert werden, so bedauerlich ist es andererseits, dass neue Formen der Diskriminierung von Frauen kaum eine Rolle spielen. Hierzu zählen die Verfahren der modernen Reproduktionsmedizin, die Frauen als Rohstofflieferanten und Gebärmuttervermieterinnen missbraucht.
Die sogenannte „Eizellspende“, bei der Frauen ihre Eizellen an Personen verkaufen, die sich damit den Wunsch nach einem Kind erfüllen wollen, ist für die „Spenderin“ mit Risiken verbunden, die sie nur in Kauf nimmt, weil sie in einer finanziellen Notlage ist, die von den Käufern ausgenutzt wird.
Das gleiche für die sogenannten „Leihmutterschaft“, bei der Frauen ebenfalls gegen Geld ihre Gebärmutter zur Verfügung stellen, um für andere ein Kind auszutragen. Die Summe, die den Frauen hierfür ausgezahlt wird, ist im Vergleich zu den Gesamtkosten, die den Bestelleltern in Rechnung gestellt werden, gering. Reich werden bei diesen Verfahren nicht die Frauen, die die Leistung erbringen, sondern die Agenturen, die sie an die Kunden vermitteln.
„Leihmutterschaft“ und „Eizellspende“ florieren. So arbeiten etwa trotz des Krieges in der Ukraine die Leihmutteragenturen dort auf Hochtouren und vermitteln Frauen an ihre Kunden. Häufig handelt es sich hierbei um männliche Paare, die naturgemäß selbst keine Kinder bekommen können, aber wohlhabend genug sind, eine bis zu sechsstellige Summe für die Produktion eines Kindes zu bezahlen. Wohlwissend, dass für die Ernährung des Säuglings Muttermilch die beste Alternative ist, bieten einige Agenturen ihren Kunden zudem die Möglichkeit, auch diese zu kaufen. Auf diese Weise werden Frauen nicht nur als Eizelllieferanten und Mietmütter, sondern auch als Milchproduzenten genutzt.
Auf internationaler Ebene gibt es Zeichen dafür, dass dieses frauenverachtende Verfahren global geächtet werden könnte. Am 14. November 2024 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen eine Resolution über den Frauen- und Mädchenhandel. In Artikel 16 wird betont, dass „die kommerzielle Ausbeutung von Leihmüttern eine Form des Menschenhandels“ ist. Die Regierungen werden aufgefordert, „seine tieferen Ursachen“ zu bekämpfen. Damit verknüpft die Generalversammlung der Vereinten Nationen die „Leihmutterschaft zum Zweck der kommerziellen Ausbeutung“ mit umfassenderen Fragen des Menschenhandels wie „Zwangsarbeit, Vermarktung und anhaltende Nachfrage nach ausbeuterischen Praktiken“. Artikel 16 der Resolution betont, dass Menschenhandel in all seinen Formen, einschließlich der Leihmutterschaft, durch „systemische Faktoren“ wie „Armut, Geschlechterungleichheit und negative soziale Normen“ angeheizt wird. Diese Bedingungen schaffen Umgebungen, in denen Frauen besonders anfällig für Ausbeutung sind. Reiche Frauen tragen keine Kinder für arme Frauen aus.
Wer sich für die Legalisierung der nicht-kommerziellen Leihmutterschaft stark macht, weil er meint, hiermit diese Form der Ausbeutung umgehen zu können, ist entweder naiv oder böswillig. Diese Form der Versklavung von Frauen wird nicht dadurch besser, dass man Frauen gar nicht erst eine Bezahlung für ihre Leistung anbietet.
Deutschland täte gut daran, nicht auf die Forderungen der FDP oder die Empfehlungen der Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin zu hören, sondern auf die der Vereinten Nationen. Die Verbote von „Eizellspende“ und jeder Form von „Leihmutterschaft“ müssen aufrechterhalten und gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass sie nicht durch Vermittlung von ausländischen Agenturen umgangen werden.“ |
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Bildquelle: Freepik/wirestock |
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„Verfassungsrechtlich unzulässig“: Neun namhafte Wissenschaftler verwerfen in FAZ-Beitrag Neuregelung des § 218 StGB Frankfurt am Main (ALfA) Fünf Rechtwissenschaftler und vier Frauenheilkundler und Geburtsmediziner haben sich in einem gemeinsamen Gastbeitrag für die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ, Ausg. v. 28.11.) gegen eine rechtliche Neureglung des § 218 Strafgesetzbuch gewandt und dabei auch deutlich Kritik an dem von 236 Abgeordneten in Bundestag eingebrachten Gesetzesentwurf geübt.
In dem lesenswerten Beitrag, der die Überschrift „Ein Körper, zwei Personen“ trägt, rügen die Autoren zunächst die „bemerkenswerte Einseitigkeit der Perspektive“, die „unzutreffenden Prämissen und fehlerhaften Ableitungen“ der „gesellschafts- und rechtspolitischen Reformbewegung“, die auf eine „mehr oder weniger vollständige Entkriminalisierung“ vorgeburtlicher Kindstötungen abziele. Dann gibt es – freundlich im Ton, aber unnachgiebig in der Sache – Nachhilfe in Biologie, Embryologie, Verfassungs- und Völkerrecht sowie in Sachen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
Die vorgeschlagene Neuregelung – Abtreibungen bis zur 12. Schwangerschaftswoche für „rechtmäßig“ zu erklären, sei „verfassungsrechtlich unzulässig“ und „völkerrechtlich entgegen anders lautenden Behauptungen keineswegs geboten“.
Aufgeräumt wird auch mit der Mär, das geltende Recht „kriminalisiere“ Frauen und Ärzte, sowie der, Ärzte zögerten, aus Angst vor Strafverfolgung, Abtreibungen durchzuführen. „Ihrem Selbstverständnis nach“ wüssten sich solche Ärzte vielmehr „auch für das Wohl des von ihnen in seiner Individualität erfassten Ungeborenen als eines zweiten Patienten verantwortlich“, schreiben die Autoren.
Die Verfasser des Beitrags (in alphabetischer Reihenfolge) sind: Dr. Angelika Allgayer, Richterin am Bundesgerichtshof. Professor Dr. Gunnar Duttge, Geschäftsführender Direktor des Zentrums für Medizinrecht der Georg-August-Universität Göttingen; Professor Dr. Karin Graßhof, ehemalige Richterin des Bundesverfassungsgerichts, die am letzten Abtreibungsurteil des Bundesverfassungsgerichts selbst mitgeschrieben hat; Professor Dr. Christian Hillgruber, Öffentliches Recht an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn; Professor Dr. Michael Kubiciel, Deutsches, Europäisches und Internationales Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschafts- und Medizinstrafrecht an der Universität Augsburg; Professor Dr. Holger Maul, Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe und Chefarzt an der Asklepiosklinik Barmbek; Professor Dr. Gert Naumann, Chefarzt an der Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe des Helios Klinikums Erfurt; Dr. Renate Rosenberg ist Fachärztin für Geburtsmedizin in Münster; Professor Dr. Alexander Scharf ist Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe in Mainz.
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Bildquelle: Adobe Stock/sitthiphong |
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Verbände und Vereine appellieren an Abgeordnete, den § 218 StGB zu kippen Berlin (ALfA) 73 Verbände und Vereine haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestags aufgefordert, noch vor der Neuwahl des Deutschen Bundestages dem von 236 Abgeordneten der SPD, den Grünen und der Linken eingebrachten Gesetzesentwurf zur Neuregelung des § 218 StGB zuzustimmen. Dem Entwurf zufolge sollen vorgeburtliche Kindstötungen nicht mehr im Strafgesetzbuch, sondern im Schwangerschaftskonfliktgesetz geregelt werden. Abtreibungen bis zur 12. Schwangerschaftswoche sollen künftig als „rechtmäßig“ erachtet werden. Die Beratungspflicht von abtreibungswilligen Schwangeren soll erhalten bleiben, die dreitägige Bedenkzeit jedoch entfallen. Die bei Abtreibungen anfallenden Kosten sollen von den Krankenkassen übernommen werden.
In einem am Donnerstag veröffentlichten gemeinsamen Brief werden die Abgeordneten aufgefordert: „Stimmen Sie Verbesserungen bei der Regelung des Schwangerschaftsabbruchs zu! Mit dem vorliegenden Entwurf werden dringend notwendige Gesetzesänderungen vorgenommen, die Hürden auf dem Weg zu einer guten Gesundheitsversorgung für ungewollt Schwangere und ihre Ärztinnen und Ärzte abbauen und den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch absichern.“ Weiter heißt es in dem Appell: Der Gesetzentwurf berücksichtigt verfassungsrechtliche Anforderungen. Die Wählerinnen und Wähler aller Parteien im Bundestag sind mehrheitlich für eine derartige Gesetzesänderung. Es liegt an Ihnen. Unterstützen Sie ungewollt Schwangere und ihre Ärztinnen und Ärzte! Stimmen Sie dem Gesetzesentwurf zu und schreiben Sie Geschichte! Wir stehen hinter Ihnen.“
Die Unterzeichner des Briefes reichen von International Planned Parenthood/European Network und Pro Familia, über den Deutschen Frauenrat und den Deutschen Juristenbund bis zum Humanistischen Verband und dem Institut für Weltanschauung.
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Quelle: Deutscher Ethikrat / Foto: Christian Thiel |
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„Aus pragmatischen Gründen“ – Ethikratsvorsitzender verteidigt § 218 StGB in Interview Düsseldorf (ALfA) Der Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Helmut Frister, hat in einem Interview mit der „Rheinischen Post“ (RP) den geltenden § 218 Strafgesetzbuch „aus pragmatischen Gründen“ verteidigt. Der 1995 gefundene Kompromiss sorge „für einen Ausgleich zwischen dem Lager derjenigen, die den Frauen die freie Wahl geben wollen, und dem der strikten Abtreibungsgegner“, so Frister. Der Rechtswissenschaftler zeigte sich jedoch beunruhigt darüber, dass „in vielen deutschen Gegenden“ Frauen „gar keine Möglichkeit“ mehr hätten, „eine ungewollte Schwangerschaft zu beenden“. Auch sei die derzeitige Regelung nicht ohne Widerspruch: „Wenn wir den Schwangerschaftsabbruch innerhalb der ersten zwölf Wochen tatsächlich als Unrecht bewerten wollten, dürften wir dieses Unrecht auch nicht dadurch fördern, dass die Sozialhilfe ihn bezahlt.“
Im RP-Interview sprach sich Frister zudem für die Neuregelung der Suizidbeihilfe aus. Seiner Ansicht nach müsse man „rechtlich und ethisch respektieren, dass jemand freiwillig aus dem Leben scheidet.“ Es müsse aber „stets geprüft werden, ob das eine frei verantwortliche Entscheidung ist.“ Zwar halte er ein psychiatrisches Gutachten „nicht in jedem Fall für notwendig“. Auch der behandelnde Arzt könne einen Sterbewunsch beurteilen. Gelten müsse aber das „Vier-Augen-Prinzip“. Geboten sei auch „eine intensive Beratung“, so Frister weiter.
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Wirbel um AfD-Pläne zur Abtreibung – Entscheidung fällt erst auf Bundesparteitag im Januar Berlin (ALfA) Die AfD will Abtreibungen „künftig weitgehend einschränken“. Das behaupten zumindest die TV-Sender RTL/ntv und das Magazin „Stern“ unter Berufung auf den Entwurf des AfD-Wahlprogramms für die Bundestagswahl 2025, der ihnen vorliege. Demnach heiße auf Seite 73 des Entwurfs: „Beim sorgfältigen Abwägen der Interessen muss Abtreibung die absolute Ausnahme bleiben, z.B. bei kriminologischer oder medizinischer Indikation.“
Offen bleibe, so die Sender und das Magazin weiter, ob für die AfD darüber hinaus weitere Ausnahmen gelten würden. Aufgeführt würden diese in der Auflistung jedenfalls nicht. Begründet werde die Forderung damit, dass das Recht auf Leben „ein fundamentales Menschenrecht“ sei. Ohne dieses könne kein anderes in Anspruch genommen werden. Weiter heiße es in dem Programmentwurf: „Das Lebensrecht des ungeborenen Kindes steht aber einem Wunsch der Mutter auf Abtreibung diametral entgegen.“
„Während der Schwangerschaftskonfliktberatung“ solle den Müttern auch „Ultraschallaufnahmen des Kindes gezeigt werden, damit diese sich über den Entwicklungsstand des Kindes im Klaren sind“, heißt es angeblich „in den Forderungen der Partei“.
Wie die AfD gestern auf ihrer Internetseite bekannt gab, werde der „Programmentwurf als Leitantrag für den Bundesparteitag am 11. bis 12. Januar 2025 an die Delegierten versandt“. Diese können dann Änderungsanträge einreichen, die auf dem Parteitag diskutiert und abgestimmt werden. Was am Ende im AfD-Wahlprogramm für die Bundestagswahl am 23. Februar stehen wird, ist also derzeit noch völlig offen.
Das Internetportal „Corrigenda“ hatte am Dienstag von „intensiven Diskussionen“ innerhalb der Bundesprogrammkommission der Partei über die Themenfelder Familienpolitik und Lebensschutz berichtet und sich dabei auf „übereinstimmende Teilnehmerschilderungen“ berufen. Co-Parteichef Tino Chrupalla soll dabei zu Bedenken gegeben haben, dass eine Betonung des traditionellen Familienbildes die mögliche Kanzlerkandidatin Alice Weidel beschädigen könne. Co-Parteichefin Weidel lebt in einer eingetragenen Partnerschaft mit einer Frau zusammen.
Zuvor hatte auch die Wochenzeitung „Die Zeit“ ein Beitrag mit dem Titel „Die AfD erwägt Abstand zum Markenkern“ veröffentlicht.
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Lifetalks – Der ALfA-Podcast Du willst über die aktuellen Entwicklungen im Lebensrecht informiert bleiben? Dann hör bei unserem Podcast „Lifetalks“ rein, in dem wir uns regelmäßig mit Interviewpartnern aus verschiedenen Bereichen der Gesellschaft über die brennendsten Themen unterhalten.
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Termine
30.11.2024 | Monika Friederich stellt die ALfA in Uetersen vor
Beginn: 17.30 Uhr Ende: 19.30Uhr Ort: Pfarrheim der Christkönig Kirche, Gemeinde Hl Martin 25436 Uetersen Sophienstraße 12
Kontakt über monika.friedeich@alfa-ev.de oder im.norden@alfa-ev.de
| 31.11.2024 | Papst-Benedikt-Gebetsvirgil für eine Kultur des Lebens
Beginn: 17.00 Uhr mit Eucharistischer Anbetung und Sakramentalem Segen 18.00 Uhr Heilige Messe, Zelebrant: Pfarrer Michael Kiefer Ende: 19.30Uhr, Anschl.: Ausklang in Gaststätte „Alter Wirt“ gegenüber Ort: St. Maria Thalkirchen 81379 München Frauenbergplatz 5 | 06. bis 08.12.2024 | Mitgliederversammlung JfdL
Ort: Augsburg Veranstalter: Jugend für das Leben
| 03. bis 06.01.2025 | Stand der Jugend für das Leben beim ZimZum Festival
Ort: Messe Augsburg Info: kontakt@jugendfuerdasleben.de | 11. bis 15.02.2025 | Stand der ALfA bei der Didacta 2025
Ort: Messe Stuttgart Info: beratung@alfa-ev.de
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