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| In eigener Sache: „Menschenrechte: England stürzt ab“ – Neue Folge von „Life Talks“ Augsburg (ALfA) Für viele ist England das Land der Magna Charta, in dem schon im 13. Jahrhundert Adelige ihrem König Rechte und Freiheiten abtrotzten, die die Grundlage für die universelle Erklärung der Menschenrechte bildete – auch wenn diese noch ganze 700 Jahre auf sich warten ließ. Und heute? Kürzlich entschied das Unterhaus des Vereinigten Königsreichs, das wichtigste Menschenrecht überhaupt zu kassieren: Das Recht auf Leben. Und zwar sowohl am Anfang wie am Ende. Wie es dazu kam, und warum wir auch in Deutschland hoch alarmiert sein müssen, das ist Thema der neuen Folge von „Life Talks“, dem Podcast der „Aktion Lebensrecht für Alle“ (ALfA) e.V.. Zur aktuellen Folge mit dem Titel „Menschenrechte: England stürzt ab“ auf spotify geht es hier lang. |
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Inhaltsangabe
In eigener Sache: „Menschenrechte: England stürzt ab“ – Neue Folge von „Life Talks“ | ALfA hat Kampagne gegen Brosius-Gersdorf als Richterin in Karlsruhe gestartet | Medien-Sturm zieht auf: Kritik an Berufung von Brosius-Gersdorf gewinnt an Fahrt | Brandbrief: Malteser fürchten weitreichenden Wertewandel | Christdemokraten für das Leben fordern von Union Ablehnung von SPD-Kandidatin | Termine |
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ALfA hat Kampagne gegen Brosius-Gersdorf als Richterin in Karlsruhe gestartet
Augsburg (ALfA) Die „Aktion Lebensrecht für Alle“ (ALfA) e.V. hat eine Kampagne gegen die Berufung von Frauke Brosius-Gersdorf als Richterin an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gestartet. „Aus Sicht der ungeborenen Kinder“ sei die Potsdamer Jura-Professorin „eine denkbar schlechte, wenn nicht katastrophale Wahl“, schreibt die ALfA auf ihrem Internetportal. Begründet wird die Einschätzung dort so: Als stellvertretende Koordinatorin der von der Ampel eingesetzten „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ habe Brosius-Gersdorf in der vergangenen Legislaturperiode daran mitgearbeitet, Abtreibungen in Deutschland zu legalisieren. Auch zwei Zitate Brosius-Gersdorfs mit den entsprechenden Fundstellen finden sich dort: „Meines Erachtens gibt es gute Gründe dafür, dass die Menschenwürdegarantie erst ab Geburt gilt“ und „Schwangerschaftsabbrüche sollten nicht mehr als Unrecht gelten, sondern als normale medizinische Leistungen anerkannt und von den Krankenkassen bezahlt werden.“
Die Besucher der Homepage werden aufgerufen, sich schriftlich per Mail an die Mitglieder des Wahlausschusses des Bundestags zu wenden. „Sagen Sie Ihnen: Der Schutz des Lebens ist die Voraussetzung für alle anderen Rechte. Wenn wir diese Grundlage verlieren, riskieren wir den Verlust der Freiheit selbst“, heißt in dem Aufruf. Angaben zu den Namen und den Mailadressen der Mitglieder des Wahlausschusses finden sich hier.
Auch die Bundesvorsitzende der ALfA, Cornelia Kaminski, hat sich gestern bereits schriftlich an die Mitglieder des Wahlausschusses gewandt. |
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Medien-Sturm zieht auf: Kritik an Berufung von Brosius-Gersdorf gewinnt an Fahrt Berlin (ALfA) Auch zahlreiche Medien thematisierten in dieser Woche die von der SPD vorgeschlagene Berufung der Potsdamer Rechtswissenschaftlerin Frauke Brosius-Gersdorf zur Richterin am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Das Magazin „Focus“ überschrieb heute eine Analyse seines Online-Chefkorrespondenten Ulrich Reitz mit: „Eine hart-linke Verfassungsrichterin: Hier kommt Merz‘ nächstes Problem.“ Bereits gestern fragte die „Neue Zürcher Zeitung“ (NZZ): „Wie links darf eine Verfassungsrichterin sein“ und titelte weiter: „Die Staatsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf sorgt in Deutschland für Unruhe“. „BILD“ titelte, ebenfalls gestern „Für CDU ,unwählbar‘ – Ärger um SPD-Kandidatin fürs Verfassungsgericht.“ Und „Die Welt“ überschrieb einen Bericht mit „Wahl von Verfassungsrichtern: ,Niemals wählbar‘ – Abgeordnete der Union kritisieren SPD-Kandidatin Brosius-Gersdorf“. Die katholische Wochenzeitung „Die Tagespost“ überschrieb einen Kommentar ihres Bioethik-Korrespondenten Stefan Rehder auf ihrem Internet-Portal am Mittwoch mit: „Keine Abtreibungsbefürworterin ans Bundesverfassungsgericht“.
Losgetreten hatte die Debatte die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) Anfang der Woche, mit einem exklusiven Bericht über die drei Kandidaten für das höchste Richteramt, auf die sich Union und SPD bereits verständigt hätten. |
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Brandbrief: Malteser fürchten weitreichenden Wertewandel Köln (ALfA) Mit einem „Brandbrief“ hat sich die Bundesleitung des „Malteser Hilfsdienstes“ am Donnerstagnachmittag an alle Abgeordneten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gewandt. Das berichtet die katholische Wochenzeitung „Die Tagespost“ unter Berufung auf ein Schreiben, das ihr vorläge und die Unterschriften von Malteser-Präsident Georg Khevenhüller und dem Vorsitzenden des geschäftsführenden Vorstands, Elmar Pankau, trage. „Die aktuelle Debatte über die Neubesetzung des Bundesverfassungsgerichts erfüllt uns mit großer Sorge aufgrund der damit verbundenen möglichen Verschiebung der bisherigen verfassungsrechtlichen Auslegung und Entscheidung im Hinblick auf den Lebensschutz“, zitiert die Tagespost aus dem Schreiben auf ihrem Internetportal.
Eigenen Angaben zufolge gehört der Malteser Hilfsdienst mit über einer Million Mitgliedern und Fördern zu den großen caritativen Dienstleistern in Deutschland. Die katholische Hilfsorganisation ist bundesweit an über 700 Orten vertreten. Wie es in dem Schreiben der Bundesleitung weiter heiße, seien die Malteser „dankbar, dass die Union maßgeblich dazu beigetragen hat, den von Rot-Grün in der letzten Legislaturperiode eingebrachten Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs zu verhindern und diese Thematik nicht in den Koalitionsvertrag aufgenommen wurde.“
Laut der „Tagespost“ werde die Potsdamer Jura-Professorin in dem Schreiben zwar namentlich nicht eigens erwähnt, doch sei klar, um wen es gehe. Wörtlich heiße es in dem Schreiben: „Die heute geltende Rechtslage zum Schwangerschaftsabbruch hat als Ergebnis einer langen kontroversen Debatte über Jahrzehnte gesellschaftlichen Rechtsfrieden sichergestellt und darf nicht aufgegeben werden. Der § 218 schafft, basierend auf dem Konzept der doppelten Anwaltschaft, einen möglichst schonenden Ausgleich zwischen dem Lebensschutz des ungeborenen Kindes sowie dem Selbstbestimmungsrecht der Schwangeren. Ihn abzuschaffen, wäre fahrlässig, denn längst befriedete gesellschaftliche Konflikte würden so wieder neu aufbrechen.“ Und weiter: „Ein abgestufter Lebensschutz des ungeborenen Kindes würde die unverbrüchliche Würde des Menschen fundamental in Frage stellen, relativieren und einen weitreichenden Wertewandel festschreiben mit Auswirkungen auch auf andere Bereiche, wie z.B. den Embryonenschutz oder das Lebensende.“
Nach Ansicht der Malteser hätte „eine Regulierung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafrechts“ daher vor dem Bundesverfassungsgericht bisher „keinen Bestand“, „da keine Argumente vorliegen, die dieses in seiner bisherigen Rechtsprechung nicht schon ausführlich berücksichtigt hätte.“ So habe das Gericht in seinen Entscheidungen in der Vergangenheit betont, „dass spätestens mit der Nidation von einem menschlichen Leben auszugehen ist, das – unabhängig von seinem Entwicklungsstadium – verfassungsrechtlichen Schutz genießt“. Demnach müsse „die Rechtsordnung mit Hilfe eines grundsätzlichen Verbots des Schwangerschaftsabbruchs das Lebensrecht des ungeborenen Kindes über den gesamten Zeitraum der Schwangerschaft schützen – auch gegenüber der Selbstbestimmung der Mutter.“ Gleichwohl erfüllt die Personalie die Malteser mit Sorge. Laut der „Tagespost“ schließt das Schreiben mit: „Als Christen sehen wir Malteser uns in einer besonderen Verantwortung für den Schutz des menschlichen Lebens und möchten daher unserer Sorge Nachdruck verleihen, dass mit der Neubesetzung des Bundesverfassungsgerichts die heute geltende Rechtslage zur Disposition stehen könnte, mit unabsehbaren und langfristigen Konsequenzen.“ |
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Christdemokraten für das Leben fordern von Union Ablehnung von SPD-Kandidatin Nordwalde (ALfA) Zu der anstehenden Nachbesetzung der frei werdenden Richterstellen am Bundesverfassungsgericht erklärte die Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL), Susanne Wenzel, am Mittwoch:
„Die Dominanz des kleineren Koalitionspartners in der neuen Bundesregierung setzt sich auch nach den Verhandlungen des Koalitionsvertrages fort. Während die SPD zwei neue Kandidaten für das Bundesverfassungsgericht vorschlägt, benennen die Wahlgewinner CDU/CSU nur einen Kandidaten.
Doch noch viel entscheidender ist die Kandidatenauswahl der SPD: Sie schlägt die Verfassungsrechtlerin Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf als neue Vize-Präsidentin des Bundesverfassungsgerichtes vor. Brosius-Gersdorf ist für Abtreibungsaktivisten keine Unbekannte. Sie war als stellvertretende Koordinatorin der ,Arbeitsgruppe Schwangerschaftsabbruch‘ schon Mitglied der ,Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin‘, die von der Ampelkoalition eingesetzt worden war. In der Pressekonferenz zum Abschlussbericht der Kommission im April 2024 stellte sich Frau Brosius-Gersdorf gegen die Urteile des Bundesverfassungsgerichtes zum § 218 StGB. So beanstandete sie, dass das BVerfG in seinen Urteilen von 1975 und 1993 dem ungeborenen Kind ab Nidation das volle Lebensrecht ,zuerkannt‘ hätte, ,also genau so wie bei den geborenen Menschen und übrigens auch den vollen Schutz der Menschenwürdegarantie‘. Aus Sicht der Juristin seien sowohl Überzeugungskraft als auch Konsistenz beider Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes ,überschaubar‘. Damit distanziert die Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht sich mehr als eindeutig von einer über Jahrzehnte geltenden Rechtsprechung, die auf dem Boden des Grundgesetzes steht.
Frau Brosius-Gersdorf tritt für eine unterschiedliche Gewichtung des Lebensrechtes des ungeborenen Kindes je nach Entwicklungsstadium ein und betont: ,Es gibt gute Gründe dafür, dass die Menschenwürdegarantie erst ab Geburt gilt‘. Jemand, der Kindern vor der Geburt die Menschenwürde nicht zuerkennen will, ist aus Sicht der CDL als Richterin oder sogar zukünftige Präsidentin des Bundesverfassungsgerichtes nicht tragbar. Würde die CDU diese Kandidatur zulassen, würde sie an der Aufhebung des uneingeschränkten Lebensrechtes von Kindern vor ihrer Geburt mitwirken. Die CDL fordert die Unionsparteien auf, diese Kandidatur im Wahlausschuss des Bundestages und im Bundestag und Bundesrat nicht zu unterstützen und einen geeigneten Kandidaten für dieses bedeutungsvolle Amt auszuwählen, der nicht als politischer Aktivist in roter Robe über Fragen unseres Grundgesetzes entscheidet, die zentrale gesellschaftliche Auswirkungen haben.“ |
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Lifetalks – Der ALfA-Podcast Du willst über die aktuellen Entwicklungen im Lebensrecht informiert bleiben? Dann hör bei unserem Podcast „Lifetalks“ rein, in dem wir uns regelmäßig mit Interviewpartnern aus verschiedenen Bereichen der Gesellschaft über die brennendsten Themen unterhalten. Zum Podcast | |
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Termine
08.07.2025 | WissensSprint: Von bestellenden Eltern und geliehenen Müttern
Beginn: 20.00 Uhr Ende: 21.00 Uhr Ort: Online via Zoom Info: info@alfa-ev.de
| 11. – 13.07.2025 | Pro Life Summer Camp
Ort: Franken
Info und Anmeldung: kontakt@jugendfuerdasleben.de
| 15.07.2025 | Wundenrosenkranz auf Radio Horeb. ALfA betet mit! Beginn: 15 Uhr
| 30.07. – 03.08.2025 | Allianzkonferenz „Focus Jesus“
Ort: Evangelisches Allianzhaus Bad Blankenburg
Info: brit@vita-L.de
| 19.08.2025 | ALfA aktiv bei Radio Horeb Beginn: 15.00 Uhr
| 23.08.2025 | Infostand der ALfA in Leipzig
Beginn: 10.00 Uhr Ende: 16.00 Uhr Ort: Leipzig Innenstadt
Info: halleleipzig@alfa-ev.de
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