Die Stimme für das Leben

In eigener Sache: Weihnachts-Lebenszeichen erschienen


Augsburg (ALfA)
Das Weihnachts-Lebenszeichen ist da. Mit dem 12-Seiter informiert die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. Freunde und Förderer des Lebensrechts einmal im Quartal über ihre Arbeit. In der aktuellen Ausgabe geht es um die Präsenz der ALfA auf dem vom Bundesverband Lebensrecht (BVL) ausgerichteten Kongress „Leben.Würde“ sowie um einen Rückblick auf den von der „Jugend für das Leben“ organisierten Pro-Life-Congress während des diesjährigen „Marschs für das Leben“ in Berlin. Auch dabei ein Bericht über die erste Fortbildungsveranstaltung der neugegründeten Organisation „Seelsorge für das Leben“.

Inhaltsangabe

In eigener Sache: Weihnachts-Lebenszeichen erschienen
Suizidhilfe: Sachverständige beurteilen Gesetzesentwürfe unterschiedlich
Umfrage: Das denken die Deutschen über Sterben und Tod
Philippinen will an Verbot von Abtreibungen festhalten
Termine

 

Suizidhilfe: Sachverständige beurteilen Gesetzesentwürfe unterschiedlich


Berlin (ALfA) Fünf Stunden dauerte die am Montag aus zwei Teilen bestehende Öffentliche Anhörung, die der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags zur rechtlichen Neuregelung der Suizidhilfe in Deutschland veranstaltete. In einem ersten, vierstündigen Teil nahmen insgesamt elf Sachverständige Stellung zu den drei interfraktionell erarbeiteten Gesetzesentwürfen, zwischen denen sich die Angeordneten demnächst entscheiden sollen. In einem zweiten, einstündigen Teil ging es um einen ebenfalls interfraktionell erarbeiteten Antrag (Bundestagsdrucksache 20/1121), mit dem Parlamentarier hierzulande die Suizidprävention stärken wollen. Dabei äußerten drei der fünf geladenen Juristen teilweise erhebliche Zweifel daran, dass der restriktivste Gesetzesentwurf (Bundestagsdrucksache 20/904), der von einer Gruppe um dem SPD-Abgeordneten Lars Castellucci erarbeitet wurde, den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts genüge. Nach Ansicht des Rechtsanwalts Christoph Knauer, Vorsitzender des Ausschuss Strafprozessrecht der Bundesrechtsanwaltskammer, ist der Gesetzesentwurf gar „schlicht verfassungswidrig“. Die darin vorgesehenen Regelungen schränkten den Zugang zu einem assistierten Suizid derart stark ein, dass sie die „Grundaussage der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts“, nämlich, dass Menschen ein Recht besäßen, „zu sterben, wann und wo sie wollen“ und dabei auch die Hilfe anderer in Anspruch zu nehmen – „in ihr Gegenteil“ verkehre.

Ähnlich äußerte sich auch die Rechtsanwältin Gina Greeve vom Deutschen Anwaltsverein und der Rechtwissenschaftler Karsten Gaede von der Hamburger Bucerius Law School. Dagegen attestierte der Rechtswissenschaftler Arndt Sinn von der Universität Osnabrück dem Gesetzesentwurf, mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vereinbar zu sein. Der Rechtswissenschaftler Helmut Frister von der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf wollte sich hingegen diesbezüglich nicht festlegen, bemängelt aber die „teilweise überzogenen Verfahrensanforderungen“.

Bedenken wurden auch gegen die anderen beiden Gesetzentwürfe vorgebracht. So kritisierte etwa Sinn, dass der von einer Gruppe um die FDP-Abgeordneten Katrin Hellig-Plahr erarbeitete Gesetzesentwurf (Bundestagsdrucksache 20/2332) nur ein Recht, aber keine Pflicht von Suizidwilligen vorsehe, sich beraten zu lassen. Inwiefern ein Sterbewunsch freiverantwortlich sei, könne daher gar nicht ermittelt werden. Umstritten war ferner die Vergabe von Präparaten zur Selbsttötung durch Behörden, wie sie der von einer Gruppe die Grünen-Abgeordnete Renate Künast vorlegte Gesetzesentwurf (Bundestagsdrucksache 20/1121) vorsieht. Während Gaede dies für „zulässig“ und Greeve für „erforderlich“ hielten, sahen Knauer, Sinn und Frister das anders.

Keinen Dissens gab es hingegen bei den Praktikern. Barbara Schneider, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie und Chefärztin der Abteilung „Abhängigkeitserkrankungen“ an der Klinik des Landschaftsverbands Rheinland in Köln räumte mit einer Reihe sich hartnäckig haltenden Mythen auf. Dazu gehöre vor allem die Annahme, dass Menschen die Suizidgedanken äußerten, auch tatsächlich die Absicht hätten, zu sterben. In Wirklichkeit wollten sie nur „unter den gegebenen oder von ihnen so erlebten Umständen“ nicht weiterleben. Statt von „Freiheit und Wahlmöglichkeit“ sei Suizidalität durch „kognitive Einengung“ und „objektiv und/oder subjektiv erlebte Not“ geprägt.

Auch sei der häufig in „philosophischen und juristischen Diskursen“ angeführte Begriff des „Bilanzsuizids“ in der „wissenschaftlichen Forschung nicht belegt“. Gleiches gelte für die Behauptung, die Legalisierung des assistierten Suizids vermindere die Zahl der sogenannten „Brutalsuizide“. In keinem der Länder, die den assistierten Suizid oder gar die „Tötung auf Verlangen“ legalisiert hätten, sinke die Rate der nicht-assistierten Suizide. Im Vergleich zu Ländern ohne Legalisierung, steige sie sogar „tendenziell“. Statt kurze Beratungsgespräche benötigten Menschen in suizidalen Krisen langfristige Angebote und gegebenenfalls therapeutische Begleitung.

Ähnlich argumentierte auch die Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, Ute Lewitzka, die in der Anhörung die Deutsche Gesellschaft für Suizidprävention (DGS) repräsentierte. Die Oberärztin, die die Akutstation der Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie am Carl Gustav Carus Universitätsklinikum Dresden leitet, sagte, die Schutzkonzepte könnten „gar nicht hoch genug sein“. Schon der französische Soziologe Émile Durkheim habe darauf hingewiesen, dass sich an der Suizidrate einer Gesellschaft ablesen lasse, wie „gesund oder krank“ diese sei. Lewitzka forderte eine „gesetzliche Verankerung der Suizidprävention“, die einer Regelung der Suizidassistenz vorausgehen müsse. Nur die „fundamentale Stärkung aller präventiven Ansätze“ könne die „Entwicklung der zu erwarteten Schieflage“ mildern. So lasse sich in allen Ländern, in denen die Suizidassistenz legalisiert worden sei, eine „erhebliche Zunahme“ mit einer „Verschiebung auf besonders gefährdete Gruppen“ beobachten. Ähnliches gelte für die Streichung öffentlicher Fördergelder für Einrichtungen, die keine Suizidassistenz anböten. Daher müsse Suizidprävention als „Pflichtaufgabe der Daseinsvorsorge“ mit einer „gemeinsamen Verantwortungsübernahme von Bund, Ländern und Kommunen“ rechtlich verankert werden und Eingang in das „Grundgesetz“ beziehungsweise in die „Sozialgesetzbücher“ finden.

Wie Lewitzka forderten auch Kerstin Kurzke, Leiterin der Hospiz- und Trauerarbeit des Malteser Hilfsdienstes in Berlin, und der Vorsitzende des Deutschen Hospiz- und Palliativverbands (DHPV), Winfried Hardinghaus, die Freiwilligkeit der Teilnahme an einem assistierten Suizid dürfe sich nicht nur auf natürliche Personen erstrecken, sondern müsse auch juristischen Personen offenstehen. So müssten etwa Träger von Einrichtungen im Gesundheitswesen entsprechend ihrem Leitbild Sterbehilfeorganisationen den Zutritt verwehren können, damit Mitarbeiter und Bewohner nicht ungewollt mit assistiertem Suizid konfrontiert würden. Der Palliativmediziner Hardinghaus wusste von Angehörigen von Patienten zu berichten, „die erben wollen“. Es sei nicht selten, dass man mitbekomme, dass Patienten in solchen von Angehörigen auch „unter Druck gesetzt werden“. Darüber hinaus würde in vielen Familien „eine Atmosphäre erzeugt“, die gerade alte Menschen dazu brächten, ihren Angehörigen nicht zur Last fallen zu wollen und von sich aus ein frühzeitiges Ende ihres Lebens anzustreben.

Die Medizinethikerin Bettina Schöne-Seifert, Direktorin des Instituts für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin der Universität Münster, forderte dagegen „Suizidprävention“ dürfte nicht zur „Suizidsabotage verkommen“. Ziel des Gesetzes sei es, „mehr Suizide zu ermöglichen.“ Das gelte es „aushalten“. Eine Zunahme der Suizide dürfe daher nicht im Nachhinein als „Versagen dieses Ansatzes“ abgestempelt werden. Schöne-Seifert: „Es werden mehr Suizide werden, ohne jede Frage“.

In Deutschland versterben nach Angaben des Statistischen Bundesamt jährlich mehr als 9.000 Menschen an den Folgen eines Suizidversuchs, mehr als durch Verkehrsunfälle, den Konsum illegaler Drogen und von Dritten verübten Gewalttaten zusammen.

Umfrage: Das denken die Deutschen über Sterben und Tod


Berlin (ALfA) Eine signifikante Mehrheit der Menschen in Deutschland wünscht sich eine intensivere Auseinandersetzung mit den Phänomen Sterben und Tod. So lautet eines der zentralen Ergebnisse der vom Deutschen Hospiz- und Palliativverband (DHPV) bei der Forschungsgruppe Wahlen in Auftrag gegebenen repräsentativen Umfrage „Sterben in Deutschland – Wissen und Einstellungen zum Sterben“. Die nach 2012 und 2017 zum dritten Mal durchgeführte repräsentative Befragung wollte von mehr als 1000 Menschen außerdem wissen, an welchem Ort sie sterben möchten, welche Ängste sie beim Gedanken an das eigene Sterben beschäftigen, für wie sinnvoll sie eine Patientenverfügung erachten oder auch, ob sie wissen, was „Hospiz“ oder „Palliativ“ bedeutet.

Wichtig zu wissen: Von den Befragten bezeichneten sich lediglich 48 Prozent noch als „religiös“. 50 Prozent bezeichneten sich als Atheist. 2017 hatten sich noch 52 Prozent der Befragten als religiös bezeichnet, und 2012 waren sogar noch 59 Prozent. Dennoch sind 60 Prozent der Befragten der Meinung, dass sich die Gesellschaft zu wenig mit Sterben und Tod befasst. Vor fünf Jahren vertraten nur 56 Prozent diese Ansicht, 2012 waren es 58 Prozent. Dagegen blieb die Zahl derer, die der Meinung sind, die Gesellschaft befasse sich „zuviel“ mit „Sterben und Tod“ konstant. 2022 vertraten, wie schon 2017 und 2012 jeweils drei Prozent diese Ansicht.

Befragt nach dem Ort, an dem sie sterben möchten, gab jeder zweite Befragte an, zu Hause sterben zu wollen. Nur drei Prozent gaben an, stattdessen im Krankenhaus, ein weiteres Prozent, im Pflegeheim sterben zu wollen. „In der Realität sieht das ganz anders aus, da stirbt weit mehr als die Hälfte der Menschen in einer dieser beiden Institutionen“, kommentierte Benno Bolze, Geschäftsführer des DHPV, das Ergebnis bei der Vorstellung der Erhebung vergangene Woche in Berlin.

Zurückgegangen ist dagegen die Angst der Menschen, „hilflos der Apparatemedizin ausgeliefert zu sein“. Laut der Erhebung befürchten dies derzeit noch 32 Prozent. 2017 waren es noch 34 Prozent und zehn Jahr zuvor noch 37 Prozent. Zugleich stieg die Zahl der Befragten, die eigenen Angaben zufolge eine Patientenverfügung besitzen, von 26 Prozent (2012) auf 45 Prozent (2022). Unter den Befragten, die 70 Jahre und älter waren, besaßen 2022 eigenen Angaben zufolge sogar 78 Prozent eine Patientenverfügung. 2012 war die nur bei 45 Prozent der Befragten der Fall. Auch die Zahl der Befragten, die eigenen Angaben zufolge eine Vorsorgevollmacht erteilten, stieg von 22 Prozent (2012) auf 37 Prozent (2022).

Dagegen befürchtet fast jede Dritte Befragte (29 Prozent), am Lebensende „jemandem zur Last zu fallen“. Vor fünf Jahren fürchteten das nur 22 Prozent. „Das muss uns als Gesellschaft zu denken geben, vor allem vor dem Hintergrund der anhaltenden gesellschaftlichen und politischen Diskussionen um die gesetzliche Neuregelung der Suizidbeihilfe“, meint der Vorsitzende des DHVP, der Palliativmediziner Winfried Hardinghaus. Rückläufig ist dagegen die Angst der Menschen vor Schmerzen am Lebensende. Gaben dies 2012 noch 36 Prozent an, so sank ihre Zahl 2022 auf 32 Prozent. 93 Prozent der Befragten gaben an, schon einmal den Begriff „Hospiz“ gehört zu haben. 75 Prozent konnten seine Bedeutung richtig erklären. Den Begriff „Palliativ“ schon einmal gehört zu haben, gaben 79 Prozent der Befragten an, richtig erklären konnten ihn 58 jedoch nur Prozent. 2012 konnten dies sogar nur 32 Prozent.

Philippinen will an Verbot von Abtreibungen festhalten


Manila (ALfA) Die philippinische Regierung hat die Empfehlung des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen (UNHRC) zurückgewiesen, Abtreibungen, Scheidungen und gleichgeschlechtliche Ehen zuzulassen. Das berichtet die evangelische Nachrichtenagentur „idea“ unter Berufung auf die Internetplattform der Zeitung „The Manila Times“. Demnach sagte der philippinische Justizminister Jesus Crispin Remulla vor Journalisten in Manila, solche Empfehlungen seien „nicht akzeptabel“. Remulla zufolge stehen die kulturellen Werte seines Landes oft in Konflikt mit Werten, die westliche Länder den Philippinen aufzwingen wollten. Laut Justizstaatssekretär Raul Vasquez attackierten vor allem „reiche Länder in Europa“ die Philippinen immer wieder für ihre Lebensschutzgesetze. In diesen Ländern würden die Rechte des Individuums sehr hochgehalten, aber sie hätten keinen Sinn für die Rechte der Gemeinschaft. Als Gründe für die Ablehnung der UN-Empfehlungen verwies er auf „unsere nationale Identität, unsere religiösen Überzeugungen und unsere kulturellen Traditionen“. Laut „idea“ überprüft das UN-Gremium UPR (Universal Periodic Review/Allgemeine regelmäßige Überprüfung) in Genf regelmäßig die Förderung und den Schutz der Menschenrechte in allen 193 UN-Mitgliedsstaaten.
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Termine

10.12.2022 | Patinnenschulung in Jena

Weitere Informationen:
info@patin-fuer-9-monate.de
https://www.patin-fuer-9-monate.de/
13.12.2022 | „Schattenkind – Hilfe nach Abtreibung“

Thema: Abtreibung und Männer
Beginn 20.15 Uhr

Information und Anmeldung: monika.friederich@alfa-ev.de
15.12.2022 | WISSENSWERT.LEBENSWERT
Pro Life Bewegung im Ausland mit Alexandra Linder

18.30 Uhr bis 20.00 Uhr
Per Zoom

Anmeldung: kontakt@jugendfuerdasleben.de
20.12.2022 | Rosenkranzgebet für den Lebensschutz auf Radio Horeb

Jeden Dienstag wird bei Radio Horeb der Wundenrosenkranz für den Lebensschutz gebetet. Einmal im Monat beten ALfA-Mitglieder oder Mitarbeiterinnen vor.

15.00 Uhr – 15.20 Uhr
11.01.2023 | Pro Life Arena

18.30 Uhr
Per Zoom

Anmeldung: prolifearena@jugendfuerdasleben.de
24.01.2023 | „Schattenkind – Hilfe nach Abtreibung“
Film: „Lass uns reden“

Information und Anmeldung: monika.friederich@alfa-ev.de
02. bis 04.02.2023 | „Schattenkind – Hilfe nach Abtreibung“

Fortbildung zum Thema: Zuhören bei Gesprächen nach Abtreibung

Information und Anmeldung: monika.friederich@alfa-ev.de

 

 

Lifetalks – Der ALfA-Podcast


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