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Einkommenssteuergesetzt 2021
Sehr geehrte Damen und Herren, als Ergänzung zu der Mail vom 30.12.2020 erhalten Sie weitere Informationen zu der Kapitalertragssteuerabführung bei FXFlat. Folgende Information ist ausschließlich relevant für Privatkunden, die dem deutschen Steuerrecht unterliegen.
Die bei uns gehandelten Produkte werden steuerrechtlich als Termingeschäfte bewertet und unterfallen der Abgeltungssteuer/Kapitalertragssteuer.
Die FXFlat macht im Rahmen der Kapitalertragssteuerabführung von der Möglichkeit Gebrauch, die Umsetzung der geänderten Regelung auf Kundenebene erst ab dem 01.01.2022 anzuwenden, d.h. es erfolgt in 2021 kein automatischer Abzug der Abgeltungssteuer nach den neuen Regularien (zulässig gemäß Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen vom 11.11.2020). Verluste werden unabhängig von der Höhe in vollem Umfang mit den Gewinnen verrechnet. Eine Kapitalertragssteuerabführung erfolgt lediglich, soweit keine Verluste zur Verfügung stehen.
Im Jahr 2021 obliegt es unseren Kunden, die korrekte Besteuerung hinsichtlich der aus Termingeschäften erzielten Gewinne unter Berücksichtigung der ab 01.01.2021 geltenden steuerlichen Vorschriften des § 20 Absatz 6, Satz 5 und 6 Einkommenssteuergesetzes n.F. im Rahmen einer jährlichen Steuererklärung durchzuführen.
Aufgrund einer Änderung des Einkommenssteuerrechts können aus Termingeschäften erzielte Gewinne ab dem 01.01.2021 nur noch mit Verlusten i.H.v. maximal 20.000 € pro Kalenderjahr verrechnet werden. Der übersteigende Teil unterliegt der Besteuerung (§ 20 Absatz 6, Satz 5 und 6 Einkommenssteuergesetz). Darüber hinaus erzielte Verluste können in das Folgejahr übertragen werden.
Daher haben Sie als Kunde in 2021 die zwingende Obliegenheit, alle Ihre Gewinne und Verluste dem Finanzamt selbst im Rahmen einer Steuererklärung anzuzeigen und entsprechend der ab 01.01.2021 geltenden Regelung zu versteuern!
Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass es aufgrund der ab dem 01.01.2021 geänderten Vorschriften zur Besteuerung von Termingeschäften am Ende des Jahres zu erheblichen Nachzahlungsforderungen bei Ihnen kommen kann.
Wir bitten Sie daher dringend, sich über die geänderten steuerlichen Änderungen zu informieren und bei Fragen oder Unklarheiten an Ihren Steuerberater zu wenden. Die FXFlat bietet keinerlei Beratung oder weitergehende Auskünfte Ihre persönliche Steuerschuld betreffend in diesem Zusammenhang an.
Wir weisen außerdem darauf hin, dass es sich bei diesem Schreiben um keine steuerliche Beratung handelt.
Die Angaben sind ohne Gewähr. Mit freundlichen Grüßen Ihr FXFlat-Team