BGH: Verletzung von Betriebsgeheimnissen durch Vertrieb von Nachfolgeprodukten?  | EuG: Nichtigerklärung der Eintragung des Geschmacksmusters von Crocs bestätigt
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Informationsdienst für das Recht des geistigen Eigentums und der Medien    
15.03.2018
Sehr geehrter Herr Prof. Do,
 
willkommen zum aktuellen Newsletter IP-Recht!

Besonders hinweisen möchten wir Sie heute auf den Beitrag von Dr. Verena Hoene zum Thema: "Influencer-Marketing" in der Märzausgabe des IP-Rechts-Beraters (IPRB 2018, 58) - frei abrufbar für Abonnenten und im Rahmen eines Probeabonnements.

Außerdem in diesem Newsletter: Die aktuelle Entscheidung des EuG zum erfolgreichen Widerspruch von adidas gegen eine Markeneintragung von zwei Parallelstreifen auf Schuhen. Danach besteht die Gefahr, dass die im zugrunde liegenden Fall angemeldeten Marken die in der Darstellung von drei Parallelstreifen auf einem Schuh bestehende ältere Marke von adidas in unlauterer Weise ausnutzen.


Viel Nutzen aus der Lektüre wünscht Ihnen




Elisabeth Ivanyi
Redaktion IPRB (verantw.)

 

 
Verlagsangebot
Kölner Tage Datenschutzrecht 2018 -18.-19.6 2018. Hier informieren und anmelden!
MELDUNGEN
Nichtigerklärung der Eintragung des Geschmacksmusters von Crocs bestätigt
Irreführende Werbung: Sternenähnliche Symbole auf Internetseite eines Hotels
Zurückweisung der Anmeldung einer Bildmarke mit den Währungssymbolen als Unionsmarke aufgehoben
Einsicht in die Akten eines Patentnichtigkeitsverfahrens
Verletzung von Betriebsgeheimnissen durch Vertrieb von Nachfolgeprodukten?
adidas erfolgreich: Keine Markeneintragung von zwei Parallelstreifen auf Schuhen
 

 
AUS DEM HEFT
Influencer-Marketing (IPRB 2018, 58)
 

 
NEUES AUS DER AGEM
Veranstaltungshinweise
Verlagsangebot
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MELDUNGEN
 
EuG 14.3.2018, T-651/16
Nichtigerklärung der Eintragung des Geschmacksmusters von Crocs bestätigt
Das EuG hat die Nichtigerklärung der Eintragung des Geschmacksmusters von Crocs bestätig. Hintergrund ist der, dass es vor seiner Eintragung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde.
 
[EuG PM Nr. 31 vom 14.3.2018]
 
OLG Celle 30.1.2018, 13 U 106/17
Irreführende Werbung: Sternenähnliche Symbole auf Internetseite eines Hotels
Bei einer Internetwerbung für einen Hotelbetrieb mit reihenförmig angeordneten, sternenähnlichen Symbolen zwischen dem Namen des Hotels und dem Familiennamen geht der durchschnittlich informierte und verständige Verbraucher von einer Hotelklassifizierung, d.h. einer Einordnung des Hotels in eine bestimmte Komfort- und Qualitätskategorie durch einen neutralen Dritten mit entsprechender Kompetenz nach objektiven Prüfkriterien, aus.
 
[Rechtsprechung der niedersächsischen Justiz]
 
EuG 8.3.2018, T-665/16
Zurückweisung der Anmeldung einer Bildmarke mit den Währungssymbolen als Unionsmarke aufgehoben
Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) muss die Ablehnung einer Eintragung grundsätzlich für jede der betroffenen Waren und Dienstleistungen begründen. Die Zuordnung der fraglichen Waren und Dienstleistungen zu einer oder zu mehreren Gruppen oder Kategorien hat insbesondere auf der Grundlage der Eigenschaften zu erfolgen, die ihnen gemeinsam sind.
 
[EuG Pressemitteilung Nr. 29 vom 8.3.2018]
 
BGH 14.2.2018, X ZR 110/17
Einsicht in die Akten eines Patentnichtigkeitsverfahrens
Der Widerspruch einer Partei kann nur dann dazu führen, dass der Antragsteller ein berechtigtes Interesse an der Einsicht in die Akten eines Patentnichtigkeitsverfahrens darzulegen hat, wenn die widersprechende Partei ein eigenes Interesse aufzeigt, das der Einsichtnahme entgegenstehen kann. Das Interesse eines Privatgutachters daran, dass sein Name und der Umstand, dass er im Auftrag einer bestimmten Partei tätig geworden ist, nicht bekannt werden, hat in der Regel hinter dem in § 98 Abs. 3 und § 31 PatG grundsätzlich für jedermann vorgesehenen Recht auf Akteneinsicht zurückzutreten.
 
[BGH online]
 
BGH 16.11.2017, I ZR 161/16
Verletzung von Betriebsgeheimnissen durch Vertrieb von Nachfolgeprodukten?
Ein auf § 3a UWG i.V.m. § 17 UWG gestützter Unterlassungsanspruch unter dem Gesichtspunkt des Verbots der Fruchtziehung aus einer vorangegangenen Verletzung von Betriebsgeheimnissen erfasst nicht den Vertrieb und die Bewerbung von Produkten, die zwar Nachfolgeprodukte von unter Verletzung von Betriebsgeheimnissen hergestellter Produkte sind, selbst aber nicht unter Verletzung von Betriebsgeheimnissen hergestellt werden.
 
[BGH online]
 
EuG 1.3.2018, T-85/16 u.a.
adidas erfolgreich: Keine Markeneintragung von zwei Parallelstreifen auf Schuhen
adidas kann sich der Eintragung von zwei Parallelstreifen auf Schuhen als Unionsmarke widersetzen. Es besteht die Gefahr, dass die im vorliegenden Fall angemeldeten Marken die in der Darstellung von drei Parallelstreifen auf einem Schuh bestehende ältere Marke von adidas in unlauterer Weise ausnutzen.
 
[EuG PM Nr. 24 vom 1.3.2018]

AUS DEM HEFT
 
 
Influencer-Marketing (IPRB 2018, 58)

Influencer-Marketing
von Dr. Verena Hoene

Virals, Content Marketing, Native Advertising, Influencer Marketing - die Zeiten als Herr Kaiser fröhlich grüßend für ein Versicherungsunternehmen durch eine TV-Spot sprang und Frau Tilly die Hände ihrer Kundinnen in Geschirrspülmittel badete sind offensichtlich vorbei. Das Risiko, dass ein Werbetestemonial sich imageschädigend verhält, besteht zudem und hat schon zum vorzeitigen Abbruch mancher Werbekampagnen geführt. Neuere Werbeformen verhalten sich subtiler und setzen neben unterhaltenden Inhalten vor allem auf eine direkte Zielgruppenansprache. Gerade dies machte diese Werbeformen aber so problematisch, wird doch die Grenzziehung zwischen der natürlich jederzeit zulässigen Meinungsäußerung und der erhöhten Transparenzanforderungen unterliegenden Werbung zunehmend diffus.

 
 

 
Zum vollständigen Online-Inhaltsverzeichnis des aktuellen Heftes
 
Neues aus der AGEM
 
 
SAVE THE DATE:

 

20. April 2018: AGEM-Tagesveranstaltung "Unionsmarke aktuell" (http://agem-dav.de/termine/unionsmarke-aktuell/)
8. Juni 2018: Deutscher Anwaltstag in Mannheim (http://agem-dav.de/termine/dat-2018/)
9.-10.November 2018: Herbsttagung und Mitgliederversammlung (http://agem-dav.de/termine/herbsttagung-2018/)

 

TERMINE DER REGIONALGRUPPEN:

* Regionalgruppenstammtische:
Die Stammtische der AGEM-Regionalgruppen finden ab 2018 an festen Terminen statt, die hier und auf der Webseite der AGEM unter Sie unter
http://www.agem-dav.de/Stammtische bekannt gegeben werden:

Regionalgruppe Düsseldorf:
Termine 2018: 28. Juni 2018, 27. September 2018, 6. Dezember 2018 - Nikolausstammtisch mit Weihnachtsessen.
Nächster Termin: 28. Juni 2018. Für Rückfragen, Informationen und Anmeldungen stehen Ihnen als Leiter der Regionalgruppe Herr Rechtsanwalt Martin Boden LL.M. (m.boden@boden-rechtsanwaelte.de) und Herr Rechtsanwalt Jens Fusbahn (fusbahn@koetzfusbahn.de) zur Verfügung. Nächster Termin: 28. Juni 2018!

Regionalgruppe Frankfurt am Main:
Termine 2018: 20. März 2018, 19. April 2018,  29. Mai 2018, 19. Juni 2018, 30. August 2018, 27. September 2018, 25. Oktober 2018, 29. November 2018.
Bitte wenden Sie sich für die Anmeldung und Rückfragen an Frau Rechtsanwältin Dr. Nadine Dinig (nadine.dinig@dinig.de) oder Herrn Rechtsanwalt Bernhard Veeck (Veeck@BV-R.de). Nächster Termin: folgt!

Regionalgruppe Hamburg:
Termine 2018: 21. März 2018, 16. Mai 2018, 22. August 2018, 17. Oktober 2018.
Nächster Termin: Mittwoch, 21. März 2018, 17.30 Uhr, Frau Inge Seher, Rechtsanwältin, Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz, zertifizierte Datenschutzbeauftragte (TÜV®) wird einen Vortrag zum Thema: "DSGVO in der Anwaltskanzlei" halten. Veranstaltungsort ist jeweils die "Kanzlei am Meßberg", Meßberg 1, 20095 Hamburg.
Nach dem ca. 1-stündigen Vortrag besteht die Möglichkeit zur Diskussion. Auf Wunsch kann eine Fortbildungsbescheinigung ausgestellt werden. Die Anerkennung durch die Kammer kann nicht garantiert werden.
Aufgrund begrenzter Platzkapazitäten wird um Anmeldung unter info@ipcl-rieck.de gebeten.
Für Fragen, Informationen und Anmeldungen melden Sie sich bitte bei Herrn Rechtsanwalt Lars Rieck (info@ipcl-rieck.de) oder Rechtsanwalt Thorsten Scharnke (ra.scharnke@gmail.com). Nächster Termin: 21.03.2018!
 
Regionalgruppe Stuttgart: Nächster Termin: 22. März 2018. Der nächste Stammtisch findet am 22.03.2018 um 19:00 in der Kanzlei BRP Renaud und Partner mbB, 2. Stock, Königstraße 28 (im Königsbau), 70173 Stuttgart statt; die anschließende "Nachsitzung" im Restaurant "Carls Brauhaus" Stauffenbergstraße 1 (direkt am Schlossplatz), 70173 Stuttgart.
Herr Rechtsanwalt Thomas Janssen  wird einen Vortrag zum Thema: ""Die Richtlinie (EU) 2016/943 vom 8. Juni 2016 über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen (Know-how Schutz-Richtlinie) - Neue Herausforderungen für Unternehmen und die anwaltliche Beratungspraxis"  halten (Dauer des Vortrags ca. 45 Minuten).  Für die Teilnahme an der Veranstaltung kann eine Fortbildungsbescheinigung nach 5 15 FAO erteilt werden. Wenn Sie sich bis zum 20.03.2018 anmelden, können die Fortbildungsbescheinigungen hier vorbereitet und von lhnen am Abend des 22.03.2018 gleich mitgenommen werden.
Eine Mitgliedschaft in der AGEM Geistiges Eigentum & Medien im DAV ist nicht Voraussetzung für die Teilnahme an dieser Veranstaltung. Auch Nicht-Mitglieder und Gäste sind jederzeit herzlich willkommen. Für Fragen, Informationen und Anmeldungen melden Sie sich bitte bei Herrn Rechtsanwalt Thomas Janssen (Thomas.Janssen@brp.de) oder Herrn Rechtsanwalt Jürgen Held (jh @ vogel-partner.eu). Nächster Termin: 22. März 2018!

Regionalgruppe Rhein/Neckar:
Die Termine finden regelmäßig ab 19 Uhr in der Kanzlei GHI Rechtsanwälte, Beethovenstraße 22, 68165 Mannheim, statt. Bitte wenden Sie sich bei Fragen, Anregungen und Informationen an Herrn Rechtsanwalt Patrick Imgrund an: imgrund@ghi-rechtsanwaelte.de. Nächster Termin: folgt!

Regionalgruppe Hannover:
Für Rückfragen und Informationen stehen Ihnen als Leiter der Regionalgruppe Herr Rechtsanwalt Joachim Seidel (seidel@srk-kanzlei.de) und Herr Rechtsanwalt Joachim Rudo (rudo@brinkmannweinkauf.de) zur Verfügung. Nächster Termin: folgt!

Regionalgruppe Berlin:
Termine 2018: 24. April 2018, 25. September 2018, 28. November 2018.
Die Treffen beginnen wie gewohnt um 19.30 Uhr in den Räumen der HK2 Rechtsanwälte, Hausvogteiplatz 11A, 10117 Berlin. Der anschließende Stammtisch (ab ca. 21.00 Uhr) findet im Augustiner am Gendarmenmarkt, Charlottenstrasse 55, 10117 Berlin statt. Anmeldungen bitte per E-Mail bei Herrn Rechtsanwalt Philipp Koch unter koch@hk2.eu. Nächster Termin: 24. April 2018!

Regionalgruppe Köln:
Termine 2018: 11. April 2018, 13. Juni 2018, 12. September 2018 und 05. Dezember 2018.
Für Rückfragen, Informationen und Anmeldungen stehen Ihnen als Leiter der Regionalgruppe Frau Rechtsanwältin Bettina Trojan (trojan@kanzlei-tm.de) sowie Herr Rechtsanwalt Schuhmacher (mail@lst.law) zur Verfügung. Nächster Termin: 11. April 2018!

Regionalgruppe Leipzig: 
Die Treffen finden regelmäßig ab 19.30h im Restaurant Bayerischer Bahnhof, Bayerischer Platz 1, 04103 Leipzig, statt.
Für Informationen und Rückfragen bitte bei Frau Rechtsanwältin Silke Rothe (info@kanzlei-nenning.de) oder Frau Rechtsanwältin Cornelia Schnerch (post@schnerch.de) melden. Nächster Termin: folgt!

Regionalgruppe München:
Termine 2018: 10. Mai 2018, 12. Juli 2018, 13. September 2018.
Die Treffen finden in der Regel im Augustiner am Dom, Frauenplatz 8, 80331 München, statt. Beginn 19:30 Uhr. Anmeldungen bitte an Herrn Rechtsanwalt Christian Röhl (christian.roehl@rdp-law.de) und Herrn Rechtsanwalt Stephan Wiedorfer (sw@wiedorfer.eu).
Nächster Termin: 10. Mai 2018!


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Impressum

Verlag Dr. Otto Schmidt KG
Gustav-Heinemann-Ufer 58
50968 Köln
Geschäftsführender Gesellschafter:
Prof. Dr. Felix Hey
verlag@otto-schmidt.de
Amtsgericht Köln, HRA 5237
USt.-Ident-Nr.: DE 123047975


Verantwortlich für den Inhalt:
RAin Elisabeth Ivanyi
Verlag Dr. Otto Schmidt KG
Gustav-Heinemann-Ufer 58
50968 Köln

Tel.: 0221-93738-189
ivanyi@otto-schmidt.de
 

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