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16. Jahrgang - Ausgabe Nr. 2 vom 21. Februar 2019 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sehr geehrte(r) c35bc883e9, in der heutigen IVW-Newsletter-Ausgabe haben wir folgende Themen für Sie: Geänderte Richtlinien: Mehr Spielraum für ePaper Auflagenkontrolle von Bordexemplaren: IVW strafft Nachweise zum Vertrieb über Zwischendienstleister Ausschluss aus der IVW Aktuelle Stellenausschreibung der IVW Und wie gewohnt finden Sie auÃerdem aktuelle Ãbersichten zu Korrekturen der IVW-Auflagenkontrolle IVW-Terminen der nächsten Monate Eine interessante Lektüre wünscht Ihnen Ihr Team der IVW-Geschäftsstelle Geänderte Richtlinien: Mehr Spielraum für ePaperePaper können begrenzt um zusätzliche Inhalte und Formate angereichert werdenDer IVW-Verwaltungsrat hat die "Ergänzenden Bestimmungen zu den Richtlinien für die IVW-Auflagenkontrolle - ePaper-Ausgaben" (PDF) modifiziert. Das Gremium folgt damit einer Beschlussempfehlung des IVW-Organisationsausschusses Presse. Dort hatten sich die Delegierten der Marktpartner (Werbungtreibende, Agenturen und Medienanbieter) nach eingehenden Beratungen dafür ausgesprochen, Anreicherungen von ePaper-Ausgaben mit zusätzlichen Inhalten und Funktionen in klar definierten Grenzen zuzulassen. Hierzu wurde das Kriterium der vollständigen Identität der ePaper-Ausgabe mit ihrem gedruckten Pendant gelockert: Ab sofort genügt die hinreichende Identität von redaktionellen und werblichen Beiträgen der elektronischen mit der gedruckten Ausgabe, damit der Verlag die Verkäufe von ePaper und Printausgabe der IVW in Summe als Auflage melden kann. Für den schnellen Ãberblick zu den geänderten Bestimmungen steht eine Synopse (PDF) mit den alten und neuen Regeln bereit. Zudem wurden im Regel-Leitfaden IVW-Auflagenkontrolle (Version 017) neue Durchführungsbestimmungen ergänzt: Unter den Punkten 5.2 und 5.2 ist aufgelistet, welche Anreicherungen von ePapern unter den neuen Bedingungen regelkonform sind. Kontakt: Auflagenkontrolle von BordexemplarenIVW strafft Nachweise zum Vertrieb über ZwischendienstleisterDie Anerkennung von Bordexemplaren, die über einen zwischengeschalteten Dienstleister verbreitet werden, war bislang unter anderem auch an die Bedingung geknüpft, dass der Dienstleister die Rechnungsstellung an die Fluggesellschaft zu den für Bordexemplare üblichen Konditionen vornimmt.In den letzten Jahren hat dieser Zweig des Pressevertriebs deutliche Veränderungen und gewandelte Bedingungen erfahren. So erfolgen bereits seit längerem die jeweiligen Vereinbarungen zwischen den einzelnen Partnern häufig über Vertragsgestaltungen, die eine isolierte Rechnungslegung an Fluggesellschaften und auch an weitere Unternehmen im Personentransport nicht mehr zwingend vorsehen. Vor diesem Hintergrund hat der Organisationsausschuss Presse den Passus ââ¦dass die Berechnung an die Fluggesellschaft zu üblichen (Bordexemplar-)Konditionen erfolgtâ aus dem Kriterienkatalog für die Anerkennung von Bordexemplaren im Regel-Leitfaden IVW-Auflagenkontrolle gestrichen. Die IVW konzentriert sich somit in der Auflagenprüfung der gemeldeten Bordexemplare bei den Nachweisen zu den verbuchten Erlösen auf den ersten Vertriebsschritt ab Verlag. Insgesamt bleiben damit die Anforderungen an die regelkonformen Nachweise qualitativ unverändert; mit der getroffenen Anpassung des Kriterienkatalogs wird lediglich den geänderten Marktbedingungen und Abwicklungsformen Rechnung getragen. Der modifizierte Anforderungskatalog für die Anerkennung von Bordexemplaren über eingeschaltete Dienstleister ist im Regel-Leitfaden IVW-Auflagenkontrolle (Version 017) im Abschnitt 3.5 enthalten. Korrekturen der AuflagenmeldungenSeit Erscheinen des letzten Newsletters wurden folgende Print-Titel korrigiert:
Alle Korrekturen Ausschluss aus der IVWVom IVW-Verwaltungsrat wurde mit sofortiger Wirkung aus dem Kontrollverfahren der Quartalsauflagen wegen wiederholten VerstoÃes gegen Satzung und Richtlinien der IVW ausgeschlossen: PHOTON International GmbH, Aachenmit dem Titel "PHOTON - Das Solarstrom-Magazin" Aktuelle Stellenausschreibung der IVWIn der Berliner Geschäftsstelle der IVW ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stelle zu besetzen Sachbearbeiter/in im Bereich der Medienkontrolle für die Organisation, Administration und Prüfaufgaben in verschiedenen Tätigkeitsfeldern der IVW. Dazu gehören insbesondere die Verfahren der quartals- und heftbezogenen Auflagenkontrolle von Printmedien neben neuen digitalen Angebotsformen.zur Stellenausschreibung 01.03.2019, Freitag Meldeschluss Besucherfrequenz, Kino 12.03.2019, Dienstag Veröffentlichung der Nutzungsdaten vom Februar 2019, Digital 14.03.2019, Donnerstag Meldeschluss für Februar 2019, Paid Content 15.03.2019, Freitag Ausweisung für Februar 2019, Paid Content 25.03.2019, Montag bis 29.03.2019, Freitag Bereitstellung Meldeformulare 1. Quartal 2019, Print (Quartalsauflagen) Alle Termine Impressum Herausgeber: Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.V. (IVW) Dr. Kai Kuhlmann (verantwortlich), Gerhard Gosdzick IVW - Verbändehaus - Am Weidendamm 1A - 10117 Berlin Tel.: +49 30 590099-700 Fax: +49 30 590099-733 Web: www.ivw.de E-Mail: ivw@ivw.de Ãltere Ausgaben des Newsletters IVW-Praxis können hier abgerufen werden. Infos zum Bezug: Sie erhalten diesen kostenlosen Service im Rahmen der Mitgliedschaft Ihres Unternehmens in der Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern IVW e.V. oder weil Sie sich für den Bezug registriert haben. Newsletter-Abmeldung |
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