Laden...
16. Jahrgang - Ausgabe Nr. 7 vom 2. Dezember 2019 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sehr geehrte(r) c35bc883e9, in der heutigen IVW-Newsletter-Ausgabe haben wir folgende Themen für Sie: Print: Aktuelle Beschlüsse der IVW-Gremien Durchführungsbestimmungen zur Meldung von ePaper-Verkäufen über Lizenzen Richtlinienänderungen zur Verbreitungsanalyse Tageszeitungen (VA) Digital: Aktuelle Beschlüsse der IVW-Gremien Erweiterte Definition der PageImpressions Beitragsanpassung für Multi-Angebote Neue IVW-Service-Gebühren Mitgliederaktion: Text für Marktkommunikation von Digital-Angeboten mit IVW-Prüfung Neue Delegierte in IVW-Gremien Und wie gewohnt finden Sie auÃerdem aktuelle Ãbersichten zu Korrekturen der IVW-Auflagenkontrolle IVW-Terminen der nächsten Monate Eine interessante Lektüre wünscht Ihnen Ihr Team der IVW-Geschäftsstelle Print: Aktuelle Beschlüsse der IVW-GremienNeue Durchführungsbestimmungen:Verkäufe von ePaper-Exemplaren über Lizenzen sind jetzt in den Rubriken Abonnement und Sonstiger Verkauf meldefähigDer IVW-Organisationsausschuss Presse hat am 29. Oktober 2019 Durchführungsbestimmungen beschlossen, die es den Verlagen grundsätzlich ermöglichen, ePaper-Verkäufe über Lizenzen (Nutzungsrechte) in ihre Auflagenmeldung an die IVW aufzunehmen.Zur meldefähigen Lizenzverbreitung von ePaper-Ausgaben zählen alle Vereinbarungen, in denen ein Unternehmen für seine Mitarbeiter von einem Verlag eine vertraglich festgehaltene Anzahl von Nutzungsrechten von ePaper-Ausgaben eines Printobjekts gegen Entgelt erwirbt. Verlage, die verkaufte Nutzungsrechte aus ePaper-Lizenzen in ihre Auflagenmeldungen einbeziehen wollen, müssen sich dies vorab von der IVW-Geschäftsstelle bestätigen lassen. Hierfür werden vom Verlag Unterlagen benötigt, mit denen er der IVW künftig seine Lizenzverkäufe von ePaper-Nutzungsrechten im Abonnement oder im Sonstigen Verkauf nachweisen will. Detaillierte Anforderungen und Vorgaben für die korrekte Rubrizierung von ePaper-Exemplaren aus Lizenzverkäufen im Abonnement oder Sonstigen Verkauf sind im Regel-Leitfaden IVW-Auflagenkontrolle (Version 18) im Abschnitt 5.2. enthalten. Richtlinienänderung zur Verbreitungsanalyse Tageszeitungen (VA):Beschränkungen in der Ausweisung unterschiedlicher ErscheinungsweisenDer IVW-Verwaltungsrat hat am 23. Oktober 2019 im schriftlichen Umlaufverfahren eine wesentliche Ãnderung der Richtlinien für die IVW-Verbreitungsanalyse Tageszeitungen beschlossen: Bei der Erhebung und Ausweisung der Verbreitungsanalyse Tageszeitungen (VA) wird für Tageszeitungen, die bislang die Erscheinungstage Montag-Freitag und Samstag separat ausgewiesen haben, ab sofort ausschlieÃlich die Erscheinungsweise Montag-Samstag erfasst und dargestellt.In ergänzenden Durchführungsbestimmungen wurde auÃerdem festgelegt: Anstelle der Erscheinungsweisen Di-Sa und So wird ab sofort ausschlieÃlich die Erscheinungsweise Di-So erfasst und ausgewiesen. Titel mit bislang stark abweichenden Ausweisungsformen wie beispielsweise âDi + Doâ, âMo-Sa/Soâ, âSa-Sa+Soâ sind von den Ãnderungen nicht betroffen und werden unverändert erhoben und dargestellt.Zum Hintergrund der getroffenen Ãnderungen Die Berücksichtigung unterschiedlicher Erscheinungsweisen führte schon bei der Erhebung der Daten für die VA zu deutlichem Mehraufwand - insbesondere mit Blick auf die Vermarktungsgemeinschaften, maximalen Belegungseinheiten und weiteren Zeitungskombinationen aus mehreren verschiedenen Zeitungstiteln. In den Publikationen der VA â in der PDF-Version (Kreiskartei) als auch beim digitalen Datenabruf â erschwerten die unterschiedlichen Ausweisungsformen sowohl die Hierarchiebildung der Ausweisung als auch die Vergleichbarkeit der Titel. Dadurch entstand auch bei den Anwendern der VA-Daten zusätzlicher Aufwand: Nutzer und Weiterverarbeiter der Verbreitungsdaten mussten die ausgewiesenen Zahlen zu unterschiedlichen Erscheinungsweisen durch umständliche und aufwändige Umrechnungsmodi auf einen vergleichbaren Stand bringen. Im Einzelfall konnten sich dabei erklärungsbedürftige Differenzen bilden. Kontakt: Helmut Weber Digital: Aktuelle Beschlüsse der IVW-GremienErweiterte Definition der PageImpressionsIn den Richtlinien für Online-Angebote - Anlage 1: Definitionen und technische Erläuterungen wurde die Definition der MessgröÃe "PageImpression" erweitert, um die Nutzeraktion Scrollen auch in stationären Webangeboten zählbar zu machen:"Eine PageImpression liegt jedoch dann vor, wenn durch das Scrollen/Wischen der Inhalt des Viewports des jeweiligen Endgeräts vollständig neu geladen/gerendert und durch einen anderen Inhalt ersetzt worden ist." Das heiÃt: Scrollt der User auf der Website, muss in seinem Sichtbereich (Viewport) ein vollständig anderer Inhalt erscheinen â dann wird diese Nutzeraktion als PageImpression gezählt. Das gilt auch, wenn der User auf der Website zurückscrollt. Zum Hintergrund der Definitionserweiterung Anders als beim Scrollen und Wischen auf den kleinen Bildschirmen mobiler Endgeräte durften im stationären Web diese Nutzeraktionen bislang nicht als PageImpressions gezählt werden. Inzwischen ist die überwiegende Anzahl der Websites klassischer Online-Angebote für das infinite scrolling konzipiert â das Scrollen zur Nutzung verschiedener Inhalte auf diesen Websites wurde aber in der IVW-Zählung nicht adäquat abgebildet. Ãbergangsfrist In einer Ãbergangszeit von 12 Monaten können die Mitgliedsunternehmen der IVW zunächst frei wählen, wann sie ihre stationären Websites für die Zählung von Scrollen als PageImpressions einrichten. Danach â also ab November 2020 â sind sie dazu verpflichtet. Beitragsanpassung für Multi-AngeboteMit der Anpassung der Beitragssätze für Multi-Angebote wird dem zusätzlichen administrativen Aufwand für diese Angebotsform Rechnung getragen.Für gröÃere Multi-Angebote erhebt die IVW künftig einen zusätzlichen, gestaffelten Beitrag, der sich verursachergerecht an der Anzahl der zu prüfenden Domains und damit am tatsächlichen Mehraufwand orientiert. Der zusätzliche Beitrag für Multi-Angebote wird erstmalig auf der kommenden Jahresrechnung für 2020 ausgewiesen. Zur Erläuterung Bei der technischen Nutzungsmessung für die IVW-Ausweisung der monatlichen und tagesbasierten Nutzungsdaten werden zwei Angebotsformen akzeptiert: Single-Angebote, die lediglich aus einer Domain bestehen, für die PageImpressions und Visits erhoben und geprüft werdenund Multi-Angebote, die beliebig viele unterschiedliche Domains bei der IVW anmelden (so genannte Local-Listen-Einträge), für die dann eine Gesamtzahl an PageImpressions und Visits ermittelt und geprüft wird. Bislang werden beide Angebotstypen in der Beitragsordnung gleich behandelt: Ausschlaggebend für die Einordnung in die Beitragsstufe ist nur die Anzahl der gemessenen PageImpressions, die Anzahl der von der IVW zu prüfenden Domains wird nicht berücksichtigt. MaÃgeblich für den tatsächlichen Prüf- und Administrationsaufwand der IVW ist jedoch nicht die Anzahl gemessener PageImpressions, sondern die Anzahl der zu prüfenden Websites. Die beitragsneutrale Erweiterung der IVW-Ausweisung um tagesbasierte Nutzungsdaten hat vor allem bei den Multi-Angeboten zu weiteren Mehraufwänden geführt. Deshalb â und nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund der Entwicklung, dass Single-Angebote vermehrt ihre Einzelmitgliedschaft in der IVW kündigen und sich dann Multi-Angeboten anschlieÃen â wurde die Beitragsordnung angepasst, um eine gerechte Abbildung der Prüf- und Administrationsaufwände zu erreichen. Neue Service-Gebühren der IVWFür die folgenden Leistungen â die den Mitgliedsunternehmen bislang nicht berechnet wurden â erhebt die IVW ab 1. Januar 2020 Service-Gebühren: sie initiale Prüfung neuer Local-Listen-Einträge sowiedie dritte und jede weitere Nachprüfung von Single- und Multi-Angeboten zu den im Prüfbericht der IVW beanstandeten Mängeln. Zur neuen Liste der IVW-Service-Gebühren. Kontakt: Martin Krieg Mitgliederaktion "Wert der IVW-Prüfung"Text für Marktkommunikation von Digital-Angeboten mit IVW-Prüfung
Die IVW beendet ihre Kampagne "Wert der IVW-Prüfung" und stellt ihren Mitgliedsunternehmen im Digital-Bereich - nach Logos und animierten Bannern - abschlieÃend einen Textbeitrag für ihre Marktkommunikation zur freien Verfügung. Mit diesem Text können die Mitgliedsunternehmen ihre Partner im Werbemarkt auf das besondere Qualitätsmerkmal einer IVW-Prüfung digitaler Werbeträger aufmerksam machen. Er wendet sich direkt an Werbungtreibende und Agenturen und stellt pointiert Sinn und Zweck von neutraler Seite geprüfter und vergleichbarer Nutzungsdaten heraus - als besonderen Ausweis von Transparenz der Anbieter für den Markt. Der Beitrag "Digitale Werbung lebt von verlässlichen, transparenten Nutzungszahlen" und das weitere Kampagnenmaterial zum "Wert der IVW-Prüfung" stehen auf der Website der IVW zum Download bereit. Neue Delegierte in IVW-GremienOrganisationsausschuss PresseMartin Koppenhöfer, Sales Impact GmbH, Berlin, übernimmt als Delegierter des Verbands Deutscher Zeitschriftenverleger e.V. den Sitz von Birgit Henning. zum aktuellen Verzeichnis der Delegierten in IVW-Gremien (pdf) Korrekturen der AuflagenmeldungenSeit Erscheinen des letzten Newsletters wurden die folgenden Print-Titel korrigiert.Die weitergehenden Informationen erhalten Sie durch Klick auf den jeweiligen Link in der Spalte Kalenderwoche (KW):
Alle Korrekturen  09.12.2019, MontagVersand der VA-Meldedateien an die Verlage, Print (VA) 09.12.2019, Montag Veröffentlichung der Nutzungsdaten vom November 2019, Digital 16.12.2019, Montag bis 20.12.2019, Freitag Bereitstellung Meldeformulare 4. Quartal 2019, Print (Quartalsauflagen) 16.12.2019, Montag Meldeschluss für November 2019, Paid Content 17.12.2019, Dienstag Ausweisung für November 2019, Paid Content 09.01.2020, Donnerstag Veröffentlichung der Nutzungsdaten vom Dezember 2019, Digital 14.01.2020, Dienstag Meldeschluss 4. Quartal 2019, Print (Quartalsauflagen) 14.01.2020, Dienstag Meldeschluss für Dezember 2019, Paid Content 15.01.2020, Mittwoch Ausweisung für Dezember 2019, Paid Content 17.01.2020, Freitag (voraussichtlich) Online-Bereitstellung Auflagenzahlen 4. Quartal 2019, Print (Quartalsauflagen) 27.01.2020, Montag bis 31.01.2020 Freitag Versand der Meldeformulare für die Erfassung der Kino-Besucherzahlen, Kino Alle Termine Impressum Herausgeber: Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.V. (IVW) Dr. Kai Kuhlmann (verantwortlich), Gerhard Gosdzick IVW - Verbändehaus - Am Weidendamm 1A - 10117 Berlin Tel.: +49 30 590099-700 Fax: +49 30 590099-733 Web: www.ivw.de E-Mail: ivw@ivw.de Ãltere Ausgaben des Newsletters IVW-Praxis können hier abgerufen werden. Infos zum Bezug: Sie erhalten diesen kostenlosen Service im Rahmen der Mitgliedschaft Ihres Unternehmens in der Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern IVW e.V. oder weil Sie sich für den Bezug registriert haben. Newsletter-Abmeldung |
Laden...
Laden...
© 2024