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18. Jahrgang - Ausgabe Nr. 8 vom 22. Oktober 2021 |
Sehr geehrte(r) c35bc883e9, in der heutigen IVW-Newsletter-Ausgabe haben wir folgende Themen für Sie: Auflagen der deutschen Presse im 3. Quartal 2021 Wiederholter Hinweis: Richtlinienänderung zur Auslage von Freistücken Aktuelle Stellenausschreibung der IVW Start der Verbreitungsanalyse Tageszeitungen 2022 Und wie gewohnt finden Sie auÃerdem aktuelle Ãbersichten zu Korrekturen der IVW-Auflagenkontrolle IVW-Terminen der nächsten Monate Eine interessante Lektüre wünscht Ihnen Ihr Team der IVW-Geschäftsstelle Aktuell auf ivw.de:Auflagen der deutschen Presse im 3. Quartal 2021Nach Abschluss der Datenverarbeitung liegen aktuell die Quartalsauflagen deutscher Presseerzeugnisse für das 3. Quartal 2021 vor. Insgesamt waren der Auflagenkontrolle 324 Tages-und 16 Wochenzeitungen, 606 Publikumszeitschriften sowie 883 Fachtitel, 16 Supplements, 47 Kundenzeitschriften, 18 Handbücher und 31 Telekommunikations-verzeichnisse unterstellt. Die detaillierten Auflagenzahlen des deutschen Pressemarkts wurden in einer Online-Datenbank sowie - als abgeschlossener Datenbestand vom 21. Oktober 2021 - in der IVW-Auflagenliste (PDF-Format und Klartextdaten) bereitgestellt. Ãbersichten der Korrekturen zu gemeldeten Auflagenzahlen werden fortlaufend im Internet veröffentlicht. Weiterführende Links: Zur Entwicklung der Gesamtauflagen der einzelnen Printgattungen steht ein umfangreiches Angebot an Charts zur Verfügung. Korrekturen der AuflagenmeldungenSeit Erscheinen des letzten Newsletters wurden in der 39. bis 41. Kalenderwoche 2021 weitere Korrekturen erfasst.Die weitergehenden Informationen erhalten Sie hier: +++ 1.124.004 verkaufte Nutzungsrechte à pro Tag (September 2021) +++ Fakten und Infos für die IVW-Zertifizierung Ihrer Paid-Content-Angebote Wiederholter Hinweis: Richtlinienänderung zur Auslage von FreistückenIn unserem Newsletter Nr. 8 vom 17. Dezember 2020 hatten wir über eine wichtige Richtlinienänderung betreffend die Auslage von Freistücken zu Presseerzeugnissen informiert. Da uns hierzu nach wie vor viele Anfragen erreichen, veröffentlichen wir diese Information nachfolgend noch einmal: âDer Nachweis für die Verbreitung von ausgelegten Freistücken eines Presseerzeugnisses musste bislang durch Stempel und Unterschrift eines Mitarbeiters der Auslegestelle erbracht werden. Vor dem Hintergrund der verordneten Hygiene-MaÃnahmen in der Corona-Zeit erscheinen die Stempel- und Unterschriftennachweise nicht mehr zeitgemäÃ. Seit 1. Januar 2021 gelten somit für den Nachweis ausgelegter Freistücke folgende geänderte Bestimmungen im Regelwerk der IVW-Auflagenkontrolle: 53. FreistückeFreistücke sind detailliert nachzuweisen. Als Verbreitungsnachweise dienen insbesondere Freistückdateien, Versandkostenabrechnungen nebst Buchungs- und Zahlungsbelegen, Posteinlieferungslisten, Versandnachweise, Lieferscheine, verlagsinterne Protokolle mit Verwendungszweck, Portonachweise, Abrechnungen vom Verlag beauftragter Verteiler (Dienstleister, interne oder externe Verlagsmitarbeiter) über die Verbreitung. [...] Sind Empfangsbescheinigungen der Auslegestellen mit Stempel und Unterschrift aus wichtigem Grund (z.B. behördlich angeordnete SchlieÃzeiten [wie z.B. während der Corona-Pandemie] oder fehlende Unterschriftsbefugnis des vor Ort anwesenden, der Auslegestelle zuzurechnenden Personals) nicht zu erhalten, können in diesen Fällen die vom Verlag beauftragten Verteiler (Dienstleister, interne oder externe Verlagsmitarbeiter) den Nachweis der Auslegung erbringen. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang zur Nachweisführung auÃerdem auch den Punkt 4.7. "Freistücke" im Regel-Leitfaden IVW-Auflagenkontrolle, Praxisregel Nr. 9. Aktuelle Stellenausschreibung der IVWIn der Berliner Geschäftsstelle der IVW ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stelle zu besetzen:Sachbearbeiter/in im Bereich der Medienkontrolle (m/w/d)für die Organisation, Administration und Prüfaufgaben in verschiedenen Tätigkeitsfeldern der IVW. Dazu gehören insbesondere die Verfahren der quartals- und heftbezogenen Auflagenkontrolle von Print-Medien neben neuen digitalen Angebotsformen.zum Stellenangebot Start der Verbreitungsanalyse Tageszeitungen 2022Mit dem Versand der Erhebungsbögen an die Verlagshäuser der Tagespresse hat in der vergangenen Woche die Datensammlung für die Verbreitungsanalyse Tageszeitungen 2022 begonnen.Mit dieser Erhebung ermittelt die IVW seit Anfang der 1970er Jahre im Rhythmus von zwei Jahren für das komplette Bundesgebiet die Zusammensetzung lokaler Zeitungsmärkte. Hierfür werden von den Verlagen und ihren Grossisten während einer so genannten Messwoche (diesmal vom 8. bis 14. November 2021) sämtliche Stückzahlen verkaufter Tageszeitungen für alle Städte und Gemeinden Deutschlands erfasst und der IVW gemeldet. Neben den Verkäufen der gedruckten Exemplare Tageszeitungen werden für einen Stichtag innerhalb der Messwoche (11. November 2021) auch die Verkaufszahlen von ePaper-Ausgaben von Zeitungen für sämtliche Verbreitungsorte der Tagespresse erhoben. Kontakt:Helmut Weber Tel. 030/59 00 99 â 732 fortlaufend, an allen Dienstagen Veröffentlichung von Heftauflagen nach Meldeplan, Print (Heftauflagen) 01.11.2021, Montag Freischaltung Meldesystem (OMI) für Meldung Oktober 2021, Paid Content 08.11.2021, Montag Veröffentlichung der Nutzungsdaten vom Oktober 2021, Digital 15.11.2021, Montag Meldeschluss für Oktober 2021, Paid Content 16.11.2021, Dienstag Ausweisung verkaufter Nutzungsrechte für Oktober 2021, Paid Content 01.12.2021, Mittwoch Freischaltung Meldesystem (OMI) für Meldung November 2021, Paid Content 08.12.2021, Mittwoch Veröffentlichung der Nutzungsdaten vom November 2021, Digital 13.12.2021, Montag bis 17.12.2021, Freitag Bereitstellung Meldeformulare 4. Quartal 2021, Print (Quartalsauflagen) 14.12.2021, Dienstag Meldeschluss für November 2021, Paid Content 15.12.2021, Mittwoch Ausweisung verkaufter Nutzungsrechte für November 2021, Paid Content Alle Termine Impressum Herausgeber: Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.V. (IVW) Dr. Kai Kuhlmann (verantwortlich), Gerhard Gosdzick M.A. IVW - Verbändehaus - Am Weidendamm 1A - 10117 Berlin Tel.: +49 30 590099-700 Fax: +49 30 590099-733 Web: www.ivw.de E-Mail: ivw@ivw.de Ãltere Ausgaben des Newsletters IVW-Praxis können hier abgerufen werden. Infos zum Bezug: Sie erhalten diesen kostenlosen Service im Rahmen der Mitgliedschaft Ihres Unternehmens in der Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern IVW e.V. oder weil Sie sich für den Bezug registriert haben. Newsletter-Abmeldung |
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