haben Sie unseren Rat von Anfang Dezember befolgt und sich mit dem Thema »Kleinunternehmer-Regelung« beschäftigt? Noch nicht? Nicht schlimm – in den letzten Monaten ging es dermaßen drunter und drüber, da darf man schon mal etwas vergessen!
Wir greifen das Thema daher hier gerne noch einmal auf. Besonders nach dem mehr als turbulenten Jahr 2020 sollten Sie sich einen Moment Zeit nehmen und einen Blick auf die Kleinunternehmer-Regelung werfen. Die ist nicht wahnsinnig kompliziert und kann Ihnen das Leben deutlich entspannter machen – wenigstens in umsatzsteuerlicher Sicht.
Passen Sie gut auf sich auf und bleiben Sie gesund!
Im eigenen Interesse sollten Kleinunternehmer schon am Ende eines Jahres den Umsatz des abgelaufenen Jahres feststellen. Aber auch jetzt ist es noch nicht zu spät.
Für viele Selbstständige ist die Kleinunternehmer-Regelung des Umsatzsteuergesetzes von besonderer Bedeutung.
Von ihr profitieren können sowohl nebenberuflich als auch hauptberuflich Selbstständige, wenn sie entweder nur geringe Umsätze erzielen oder hohe Umsätze, die im Wesentlichen von der Umsatzsteuer befreit sind.
Wer keine Ganzjahresreifen für sein Firmenfahrzeug hat, braucht Winterreifen. Wie diese steuerlich behandelt werden hängt davon ab, ob es sich um den ersten Satz Winterreifen handelt oder um Ersatz für abgefahrene Reifen.
Das Bundeszentralamt für Steuern teilt mit, welche Auswirkungen der Austritt Großbritanniens aus der EU auf das Vorsteuer-Vergütungsverfahren hat. Wir ergänzen diese Hinweise um einen Überblick zur Vorsteuervergütung im EU-Ausland und nennen Ihnen wichtige Ansprechpartner.