Mit Inkrafttreten des KostRÄG 2025 wird es zwei unterschiedliche Tabellen geben: die Tabelle 2021 und die Tabelle 2025.Was bedeutet das für die Abrechnung und wie sind die Übergangsregelungen? Wann wird welche Tabelle angewendet, insbesondere bei Abrechnungen mehrerer Verfahren in einer Gesamtbetrachtung? Diese und weitere Fragen beantwortet Ihnen die erfahrene Rechtswirtin und Fachbuchautorin Carmen Wolf in Ihrer aktuellen Neuerscheinung „KostRÄG im Fokus – richtig ab- und anrechnen in der Übergangszeit“: von der richtigen Ermittlung des Auftragsdatums und der damit verbundenen Tabelleneinordnung über besondere Verfahrenskombinationen, die Deckungsgleichheit von Gegenstandswerten und Hinweisen zu Kostenfestsetzungsverfahren bis hin zum Zusammenspiel von Anrechnung und Abgleich. Das druckfrische Werk erscheint im Januar 2025. Am besten bestellen Sie noch heute das Fachbuch vor und profitieren so vom günstigen Einführungspreis: Sie bezahlen nur 49,95 € statt regulär 69,95 € (jeweils zzg. Versand und USt). | | So behalten Sie trotz der verwirrenden Änderungen durch das Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 den Überblick Bereits die Einordnung verschiedener Verfahrensabschnitte in den „richtigen Abrechnungszeitraum“ bereitet in der Praxis Probleme. Darüber hinaus sieht das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz in zahlreichen Vorschriften bei bestimmten Gebührensituationen die Anrechnung von gesetzlichen, gegenstandswertabhängigen Gebühren vor. Da fällt es oft schwer, den Überblick zu behalten, denn die Harmonisierung dieser Vorschriften mit den Änderungen durch das Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 führt oft zu Verwirrung. Unsere Neuerscheinung bringt Licht ins Dunkel: Sie liefert wichtige Informationen zur korrekten Anwendung der Gebührentabellen, insbesondere für Angelegenheiten, die vor dem Jahreswechsel 2024/2025 begonnen und in 2025 fortgeführt werden. Wir erklären Schritt für Schritt, welche Voraussetzungen für eine Anrechnungspflicht erfüllt sein müssen, und erläutern gängige Anrechnungsvorschriften anhand zahlreicher praxisnaher Beispiele, die als Muster für individuelle Rechtsfälle dienen können – unter besonderer Berücksichtigung der Anwendung beider Tabellen im Übergangszeitraum. Aus dem Inhalt:
✓ | Tabelleneinordnung mit dem KostRÄG 2025
| ✓ | Anrechnung unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Tabellen 2021 und 2025
| ✓ | Übersichtstabelle: Eingruppierung verschiedener Verfahrensabschnitte
| ✓ | Schritt- für Schritt-Erklärungen zu Voraussetzung für eine Anrechnungspflicht
| ✓ | Wichtige Hinweise zur Anwendung der richtigen Gebührentabelle
| ✓ | Abgrenzung: Anrechnung, Abgleich, Streitwertaddition
| ✓ | Anrechnung gegenüber Dritten
| ✓ | Übersicht der Änderungen RVG 2021 – RVG 2025
| ✓ | Erläuterungen gängiger Anrechnungsvorschriften anhand zahlreicher Beispiele unter Berücksichtigung beider Tabellen im Übergangszeitraum
|
Bestellen Sie jetzt „KostRÄG 2025 – richtig ab- und anrechnen in der Übergangszeit“ vor, sparen Sie rund 20 € und profitieren Sie vom günstigen Vorbestellerpreis!
| | Die Autorin: Carmen Wolf ist gelernte Rechtsanwaltsfachangestellte (Abschluss 1991) mit Weiterbildung zur Rechtswirtin (Abschluss 1996) sowie zur Kanzleimanagerin (2006) und ist bereits seit 1992 als Büroleiterin der Koblenzer Rechtsanwaltskanzlei FROMM tätig. Dort ist sie mit allen Bereichen der Kanzleipraxis betraut. Dies umfasst insbesondere die Aus- und Weiterbildung der Rechtsanwaltsfachangestellten, speziell im Hinblick auf Fristen, Kanzleimanagement und Organisation, Mahn- und Vollstreckungswesen sowie die optimale Gebührenabrechnung und Durchsetzung derselben. Sie ist – obwohl keine Juristin – von der Rechtsanwaltskammer Koblenz als Ausbilderin zugelassen; darüber hinaus ist sie in den Prüfungsausschüssen für die (angehenden) Rechtsanwaltsfachangestellten und Rechtsfachwirte tätig.
| |