Neues Jahr, neue Gebühren – Was erwartet Sie? Nachdem die Rechtsanwaltsgebühren seit der letzten Anpassung vom 01.01.2021 unverändert geblieben sind, demgegenüber jedoch die Kosten in allen Bereichen gestiegen sind, wurde endlich das schon lange geforderte Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 angestoßen, das voraussichtlich im Sommer 2025 in Kraft tritt. Für Mandate, deren Beauftragung nach Inkrafttreten des Gesetzes erfolgt, gelten für die Gebührenabrechnung dann neue (erhöhte) Gebührentabellen und Betragsrahmen. Von der alten zur neuen Gebührentabelle – Ein Leitfaden Dabei stellt sich gerade zu Beginn und im Laufe des Jahres 2025 die Frage, ob die alte oder die neue Gebührentabelle angewendet werden muss. Aber auch Abrechnungsfälle, in denen Anrechnungs- und Abgleichungsvorschriften aufeinandertreffen, stellen eine große Herausforderung dar: Kommt – wie jetzt durch das KostBRÄG 2025 – hinzu, dass für verschiedene Verfahrensabschnitte unterschiedliche Gebührentabellen anzuwenden sind, sind weitere Schritte zur Erstellung der richtigen Abrechnung erforderlich. Hier werden oft Fehler gemacht, weil eine Abgrenzung zwischen bedingtem und unbedingtem Auftrag versäumt wird. Mit dem neuen Leitfaden „KostBRÄG 2025 im Fokus“ behalten Sie den Überblick!
| | Highlights dieses Leitfadens:Praxisnahe Beispiele als Muster für individuelle Rechtsfälle Schritt-für-Schritt-Anleitungen zur korrekten Abrechnung Fokus auf häufige Fehlerquellen und deren Vermeidung Klare Abgrenzung zwischen bedingtem und unbedingtem Auftrag Dieser Leitfaden ist unverzichtbar für alle, die sich mit der Abrechnung von Anwaltsgebühren befassen. Es bringt Licht ins Dunkel der komplexen Änderungen und ermöglicht Ihnen eine rechtssichere und effiziente Abrechnung nach dem KostBRÄG 2025.
| | Die Autorin: Carmen Wolf ist gelernte Rechtsanwaltsfachangestellte (Abschluss 1991) mit Weiterbildung zur Rechtswirtin (Abschluss 1996) sowie zur Kanzleimanagerin (2006) und ist bereits seit 1992 als Büroleiterin der Koblenzer Rechtsanwaltskanzlei FROMM tätig. Dort ist sie mit allen Bereichen der Kanzleipraxis betraut. Dies umfasst insbesondere die Aus- und Weiterbildung der Rechtsanwaltsfachangestellten, speziell im Hinblick auf Fristen, Kanzleimanagement und Organisation, Mahn- und Vollstreckungswesen sowie die optimale Gebührenabrechnung und Durchsetzung derselben. Sie ist – obwohl keine Juristin – von der Rechtsanwaltskammer Koblenz als Ausbilderin zugelassen; darüber hinaus ist sie in den Prüfungsausschüssen für die (angehenden) Rechtsanwaltsfachangestellten und Rechtsfachwirte tätig.
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