Bürgergeld: Zugewinn als Ausgleich wird als Einkommen bewertet und angerechnet – Urteil Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt wies eine Klage ab, die sich gegen die Rückforderung von Bürgergeld-Leistungen der richtete (L 2 AS 646/19). Die Klägerin hätte in dem Zeitraum, auf den sich die Rückforderung bezieht, einen Zugewinnausgleich bezogen, und dieser würde als Einkommen bewertet. Zudem würde ein Gewerkschaftsbeitrag in diesem Fall nicht durch das Jobcenter bezahlt, da er nicht notwendig sei, um ein Einkommen zu erzielen. Mehr anzeigen |