| | EINSPRUCH | Alles Wichtige aus der Welt des Rechts |
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| Karlsruhe zeigt Fußballklubs die rote Karte |
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Im Streit um Polizeikosten unterliegt die DFL vor dem Bundesverfassungsgericht. Droht eine Privatisierung der öffentlichen Sicherheit? Außerdem: Sind Richter geschult genug, um Unwahrheiten im Gerichtssaal zu erkennen? |
| Wenn Fußballfans auf Krawall aus sind, kann das schnell teuer werden. Dass Bundesländer die Vereine für polizeiliche Mehrkosten bei Hochrisikospielen zur Kasse bitten dürfen, hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe entschieden. Damit fand ein knapp zehnjähriger Rechtsstreit zwischen der DFL und dem Land Bremen sein Ende. | Finn Hohenschwert | Redakteur F.A.Z. PRO Einspruch. | |
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| Schon kurz nach der Verkündung sorgte das Urteil auch bei den anderen Vereinen für Gesprächsstoff. „Wir respektieren das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, auch wenn wir es mit Irritation zur Kenntnis nehmen, da es die staatliche Sicherheitsarchitektur in Frage stellt“, kommentierte etwa HSV-Vorstand Eric Huwer. Öffentliche Sicherheit dürfe nicht privatisiert werden. Professor Grothe von der FU Berlin meint in seinem Gastbeitrag für Einspruch, der vom HSV geäußerte Vorwurf gehe fehl. Die Karlsruher Entscheidung legitimiere nur die Überantwortung solcher Polizeikosten, die als Mehraufwand bei Hochrisikospielen anzusehen sind. Solche Spiele seien aber die Ausnahme. Was es sonst über das Urteil und seine Folgen zu wissen gibt, hat unsere Korrespondentin Katja Gelinsky für Sie aufgeschrieben. Chiara Lale Sandalcioglu, Rechtsreferendarin im Justiziariat der F.A.Z., behandelt in ihrem exklusiven Gastbeitrag die Aussagepsychologie in der (Straf-)Justiz. Ob Richter in Deutschland hinreichend geschult sind, um in Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen die Wahrheit von der Unwahrheit zu unterscheiden, lesen Sie im Briefing. Sie sind auch im Rechtsreferendariat oder stehen kurz davor? Dann werfen Sie gerne einen Blick auf frankfurterallgemeine.de/referendariat. Dort finden Sie alle Informationen für eine Wahlstation im Justiziariat der F.A.Z. Und wenn Sie Themenvorschläge haben oder uns Rückmeldung zum Briefing geben möchten, treten Sie gerne mit der Redaktion in Kontakt. Sie erreichen uns unter redaktioneinspruch@faz.de. Viel Freude bei der Lektüre und ein schönes Wochenende! Ihr Finn Hohenschwert
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| Seit Dienstag steht fest: Länder dürfen Vereine an Mehrkosten für Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen beteiligen. dpa |
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Von Chiara Lale Sandalcioglu |
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Von Reiner Burger, Düsseldorf |
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Von Daniel Deckers, Berlin |
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Von Katja Gelinsky, Berlin |
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Von Benjamin Wagener, Stuttgart |
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Von Patrick Bahners und Katharina Iskandar |
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In Folge 328 sprechen wir mit der Kriminologin Britta Bannenberg über den Umgang mit psychisch auffälligen Gewalttätern. Außerdem: Wie verhält sich das Gedankenspiel von Friedrich Merz zur Ausbürgerung von Straftätern zum Grundgesetz und zum traditionellen Konzept der Staatsbürgerschaft? |
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Juristischer Stellenmarkt |
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Aus dem Deutschen Anwaltspiegel | | Wie KI die Honorarstrukturen von Anwälten verändert | Je häufiger Anwälte KI einsetzen, desto mehr gerät ihr traditionelles Vergütungssystem unter Druck. Das Problem ist zwar bekannt, konkrete Lösungsansätze liegen aber noch nicht vor. Ein Vorschlag, wie das Vergütungsmodell der Zukunft aussehen könnte. | Volker Römermann |
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Aus dem Karrieremagazin | | Was bringt der integrierte Jura-Bachelor? | Immer mehr Universitäten führen den integrierten Jura-Bachelor in Deutschland ein. Der Trend könnte dazu beitragen, den Fachkräftemangel im juristischen Bereich zu bekämpfen – insbesondere dort, wo zwar juristisches Grundwissen gefordert, aber kein Staatsexamen nötig ist. | IQB-Karrieremagazin Redaktionsteam |
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VERANSTALTUNGSKALENDER | | Karriereevents für Juristen | Hier finden Sie auf einen Blick alle Events rund um die juristische Karriere – für alle, die in der Rechtsbranche beruflich ein- oder aufsteigen wollen. | |
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Von Jochen Stahnke, Peking |
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Washington, D.C.: Ende der Frist für den chinesischen Mutterkonzern Bytedance, die US-Vermögenswerte von Tiktok zu verkaufen, um ein dortiges Verbot der Plattform zu verhindern. Jerusalem: Der Korruptionsprozess gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu wird fortgesetzt. Es wird eine weitere Aussage von Netanjahu erwartet.
Mittwoch, 22. Januar 2025 | Wuppertal: Im Erpressungsfall Michael Schumacher wird vor dem Amtsgericht der Prozess fortgesetzt. Die Familie des bei einem Skiunfall verunglückten früheren Formel-1 Rennfahrers ist mit privaten Bildern und Videos erpresst worden. Es wird ein Urteil erwartet.
Donnerstag, 23. Januar 2025 | Karlsruhe: Der BGH verhandelt in Sachen Vertrieb von Arzneimitteln über Internetverkaufsplattformen. Luxemburg: Mehrere Entscheidungen des EuGH, unter anderem zu Zigarettenpackungen mit unzulässiger Beschriftung. |
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Verantwortlicher Redakteur für F.A.Z. PRO Einspruch: Dr. Reinhard Müller Kontakt: einspruch@faz.de | Copyright: Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH, Pariser Straße 1, 60486 Frankfurt am Main, Hessen, Germany Tel.: (0)69 7591-0, E-Mail: info@faz.net HRB 7344, Amtsgericht Frankfurt am Main, USt.-IDNr.: DE 114 232 732 Geschäftsführer: Thomas Lindner (Vorsitzender), Dr. Volker Breid Herausgegeben von Gerald Braunberger, Jürgen Kaube, Carsten Knop, Berthold Kohler | © Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH 2001 – 2025 Alle Rechte vorbehalten. |
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