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Lieber Herr Do,

jetzt ist es geklärt: Von Auszahlungen des Versorgungswerks der Presse müssen keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge abgeführt werden. Lesen Sie dazu das in Nachricht 1 dargestellte Urteil.

Welche staatlich geförderten Vorsorgemöglichkeiten bestehen und welche davon für wen am vorteilhaftesten ist, erläutern unsere Rentenexperten in einem ausführlichen Ratgeber (siehe unsere zweite Nachricht).

Die Beitragsbemessungsgrenzen steigen im selben Maß wie voriges Jahr. Wer gut verdient, muss mehr davon abgeben - umfassend dazu unsere dritte Nachricht.

Wer einen sozialversicherungspflichtigen Beruf hat, muss seinen zweiten Minijob versteuern. Wer ausschließlich Minijobs ausübt, kann mehrere Arbeitgeber haben, doch ab 450 Euro greift auch hier der Fiskus zu. Die Details finden Sie in unserer vierten Nachricht.

Unsere Rechtsexperten räumen in unserer fünften Nachricht mit den häufigsten Irrtümern im Nachbarrecht auf.

 
Michael Santak
Bis zum nächsten Mal
Ihr
Michael Santak
Michael Santak
Redaktion Geldtipps
 
   
 

INHALT DIESES NEWSLETTERS

 
   
 
» Betriebsrente
Presse-Versorgungswerk: Keine Krankenversicherungsbeiträge auf Versicherungsleistungen
» Ratgeber
So schließen Sie Ihre Rentenlücke
» Abgaben
Sozialversicherung: Gutverdiener zahlen ab 2018 mehr
» Steuer
Haben Sie mehrere Minijobs? Das müssen Sie wissen
» Recht
Die 8 häufigsten Nachbarrechtsirrtümer: Testen Sie Ihr Wissen!
 
   
 
   
 

Presse-Versorgungswerk: Keine Krankenversicherungsbeiträge auf Versicherungsleistungen

Auf Leistungen aus einer freiwilligen Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung und solche aus einer freiwilligen privaten Rentenversicherung, die jeweils unter Beteiligung des Versorgungswerks der Presse zustande gekommen sind, müssen gesetzlich pflichtversicherte Rentner keine Krankenversicherungsbeiträge entrichten.

 

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So schließen Sie Ihre Rentenlücke

 
So schließen Sie Ihre Rentenlücke

Mit 50 ist man in den besten Jahren, um für den Ruhestand vorzusorgen: Im Beruf ist man etabliert, die Familie gedeiht und die finanziellen Möglichkeiten sind einschätzbar. Jetzt gilt es, das Erreichte über das Arbeitsleben hinaus zu sichern.

Erfahrene Experten erläutern in diesem umfassenden Ratgeber, welche Rentenarten existieren, um die Rentenlücke zu schließen, und welche Vor- und Nachteile sie in bestimmten Fällen aufweisen.

Nutzen Sie die geldwerten Tipps, die Sie so konkret selten bekommen!

Jetzt Informieren
 
   
   
 

Sozialversicherung: Gutverdiener zahlen ab 2018 mehr

Im kommenden Jahr steigen nach einer aktuellen Mitteilung der Bundesregierung die sogenannten Beitragsbemessungs-Grenzen der gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Dies wirkt sich unter anderem auf die Höhe der Sozialversicherungs-Beiträge bei den Arbeitnehmern aus, deren Einkommen über diesen Grenzen liegen.

 

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Haben Sie mehrere Minijobs? Das müssen Sie wissen

Über 3 Millionen Menschen haben mehr als einen Job. Das geht aus der Antwort der Bundesagentur für Arbeit auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion der Linken hervor. Wir geben Ihnen einen ersten kurzen Überblick zur steuerlichen Behandlung.

 

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Die 8 häufigsten Nachbarrechtsirrtümer: Testen Sie Ihr Wissen!

Ist es Ihnen auch schon mal so ergangen? Sie waren sich Ihrer Sache absolut sicher. Doch es stellt sich heraus: Es ist gar nicht so, wie Sie dachten.

Gefährliches Halbwissen – haben Sie das auch, wenn es um Ihre Rechte als Nachbar geht?

 

» Weiterlesen

 
   
   
 Leben & Ereignisse 
 
Rente, Pension und Altersvorsorge
Trotz der Einschnitte bei der Rente möchten viele Arbeitnehmer so schnell wie möglich ihrem Chef „tschüss" sagen und sich in den vorgezogenen Ruhestand verabschieden. Doch wer zu früh in Rente geht, verliert Geld.
» Weiterlesen
 
   
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