Keine Pflicht zur Vergabe lückenlos fortlaufender Rechnungsnummern

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02 | 2018
 

Liebe Leserin, lieber Leser,

Rechnungen scheinen ein Quell ewiger Diskussionen zu sein. Anders lässt es sich nicht erklären, dass sich die Finanzgerichte wieder und wieder mit dem Thema beschäftigen müssen! Heute haben wir im Angebot:

1. Rechnungsnummern (gut für Steuerpflichtige)

2. Günstige Massenware (einschränkend für Steuerpflichtige)

3. Grundlagen (wissenswert für Steuerpflichtige)

Außerdem informieren wir Sie über die Anfang Januar neu eingeführte Kassen-Nachschau. Nie gehört? Dann sind Sie hier genau richtig!


Maike Backhaus
Bis zum nächsten Mal
Ihre
Maike Backhaus
Maike Backhaus
Redaktion Steuertipps
 
   
 

INHALT DIESES NEWSLETTERS

 
   
 
» Rechnungen I
EÜR: Keine Pflicht zur Vergabe lückenlos fortlaufender Rechnungsnummern
» Rechnungen II
Leistung muss auch im Niedrigpreissegment eindeutig identifizierbar sein
» Rechnungen III
Was Sie als Unternehmer beachten müssen
» Finanzamt
Kassen-Nachschau: Was ist das und was darf das Finanzamt?
 
   
 
   
 

EÜR: Keine Pflicht zur Vergabe lückenlos fortlaufender Rechnungsnummern

Verwendet ein Unternehmer keine lückenlos fortlaufenden Rechnungsnummern, so berechtigt dies alleine nicht das Finanzamt zur Erhöhung des Gewinns durch Schätzung eines "Un"-Sicherheitszuschlags.


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Leistung muss auch im Niedrigpreissegment eindeutig identifizierbar sein

Auch beim massenhaften Handel von Kleidungsstücken und von Modeschmuck im Niedrigpreissegment kann ein Vorsteuerabzug nur vorgenommen werden, wenn die Rechnung eine eindeutige und leicht nachprüfbare Feststellung der Leistung ermöglicht, über die abgerechnet wird.


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Was Sie als Unternehmer beachten müssen

 
Was Sie als Unternehmer beachten müssen

In unserem Beitrag "Was Sie über Rechnungen wissen sollten" erfahren Sie

 alles über die Pflichtangaben in einer Rechnung,
 welche Sonderformen von Rechnungen es gibt,
 wie Sie Rechnungen berichtigen und vieles mehr.
Jetzt Informieren
 
   
   
 

Kassen-Nachschau: Was ist das und was darf das Finanzamt?

Seit Anfang des Jahres gibt es die sogenannte Kassen-Nachschau, bei der Finanzämter ohne Voranmeldung bei Betrieben der Bargeldbranche prüfen können, ob die in einem Kassensystem erfassten Daten den gesetzlichen Formvorschriften entsprechen. Das Landesamt für Steuern Niedersachsen hat dazu einige Informationen zusammengestellt.


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 Leben & Ereignisse 
 
Steuererklärung und Finanzamt
Die Steuererklärung - oft lästige Pflicht, der man aber gerne nachkommt, wenn am Ende eine schöne Steuererstattung winkt. Bis es aber so weit ist, gilt es, etliche formale Hindernisse zu überwinden.
» Weiterlesen
 
   
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