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08. Mai 2018 / Andrea Schulte / 0228 - 77 24 77
Presseamt der Stadt Bonn
BN - Im Kessenicher Ortsteilzentrum und den umliegenden Wohngebieten dürfen sich keine Wettbüros, Spielhallen und andere Vergnügungsstätten ansiedeln. Dies schreiben Änderungen in den Bebauungsplänen vor, welche der Stadtrat jetzt als Satzung beschlossen hat.
Im gesamten Bonner Stadtgebiet bestehen vermehrt Wünsche, Vergnügungsstätten wie Wettbüros und Spielhallen oder Sexshops und Bordelle anzusiedeln, so dass die Verwaltung stadtplanerisch lenkend eingreifen muss. Unter anderem sollen die Ortsteilzentren hierdurch vor negativen Auswirkungen geschützt werden. Konkreter Anlass für die Änderung der Bebauungspläne in Kessenich war ein Bauantrag für ein Wettbüro an der Hausdorffstraße im Jahr 2011. Derzeit wird auf Beschluss des Rates ein Vergnügungsstättenkonzept erarbeitet, welches die Ansiedlung dieser Einrichtungen grundsätzlich auf die Hauptgeschäftsbereiche in der Bonner Innenstadt und in den Stadtbezirkszentren beschränkt.
Das Plangebiet wird durch die Eduard-Otto-Straße, die Hausdorffstraße, die Wolterstraße, den Rheinweg, die Karl-Barth-Straße, die Bergstraße, die Mechenstraße, die Nikolausstraße und den Bonner Talweg begrenzt. Für den Bereich liegen fünf rechtskräftige Bebauungspläne vor.
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